Entwicklung im 1. Lebensjahr

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Geschrieben von zeitungsjule am 29.10.2012, 11:18 Uhr

Antag auf Elternzeit beim Arbeitgeber

Guten Tag...

wie schreibe ich den Antrag für mein Arbeitgeber am Besten?Mein Geburtstermin ist der 17.01.2013 und ich möchte 1,5 Jahre (18 Monate) zu hause bleiben.
Danke schon mal im vorraus

MFG

 
4 Antworten:

Re: Antag auf Elternzeit beim Arbeitgeber

Antwort von Bloodymary308 am 29.10.2012, 17:29 Uhr

Antrag auf Elternzeit und Teilzeitbeschäftigung
 
 
Sehr geehrter Xy,
 
hiermit beantrage ich nach der Geburt meines Kindes Name am xx.xx.2012, gemäß Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § 15 Abs. 1 Satz 1, nach meiner gesetzlichen Mutterschutzfrist ab dem xx.xx.2012 für 2 Jahre Elternzeit.
 
Ich bitte um die Möglichkeit im 2. Elternzeitjahr meinen Beruf in Teilzeit mit 30 Wochenstunden auszuüben und beantrage hiermit Ihre Zustimmung. Den genauen Zeitpunkt sowie alle weiteren Details würde ich gerne persönlich mit Ihnen besprechen.
Ich bestätige, dass mein Kind mit mir in einem Haushalt lebt und von mir selbst betreut und erzogen wird.
 
Des Weiteren beantrage ich das 3. Elternzeitjahr für einen späteren Zeitpunkt jedoch spätestens bis zum 8. Lebensjahr meines Kindes. Über den genauen Zeitpunkt werden Sie rechtzeitig, schriftlich informiert.
 
Sollten Sie noch Fragen haben oder Unklarheiten bestehen, stehe ich Ihnen gerne unter den oben stehenden Kontaktdaten zur Verfügung.

Musst nur entsprechend ändern...

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Re: Antag auf Elternzeit beim Arbeitgeber

Antwort von kaja-luna08 am 29.10.2012, 19:30 Uhr

hat dein ag kein Formular dafür? ich habe da ein Formular zugeschickt bekommen das musste ich nur ausfüllen.

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Kein Antrag sondern Anzeige

Antwort von Fuchsina am 29.10.2012, 22:10 Uhr

Elternzeit muss nicht genehmnigt und somit auch nicht beantragt, sondern lediglich angezeigt werden.

"Hiermit zeige ich Ihnen an, dass ich mich vom xy bis xy in Elternzeit befinden werde. Ich bitte um die schriftliche Bestätigung über dem Erhalt dieses Schreibens."

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Re: Kein Antrag sondern Anzeige

Antwort von Danyshope am 30.10.2012, 18:33 Uhr

Eben, einfachen Vierzeiler

Wichtig ist nur, das du die ersten 2 Jahre nimmst, damit du einen Anspruch auf das dritte hast, evtl eben auch zu einem späteren Zeitpunkt. Und wichtig, Elternzeit bedeutet NICHT, das du gar nicht arbeiten darfst, sondern nur das du nicht mehr als 30 Std die Woche arbeitest. Wenn du also vor hast, nach den 18 Monaten nicht mehr als 30 Std zu arbeiten, dann unbedingt auch so mitteilen - wichtig wegen Kündigungsschutz. In der Elternzeit hast du den nämlich.

Ich habe meinem AG zB geschrieben, das ich das erste Jahr komplett daheim bleibe, im zweiten vor haben 25-30 Std zu arbeiten und das 3te nach Absprache mit ihm nehme.

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