Bitte noch ein Baby

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Geschrieben von Ani.Me am 01.09.2017, 10:03 Uhr

Beschäftigungsverbot Kriterien

Hallo Miramar,
leider steht hier viel Unsinn, der dich sicher nur verunsichert. Danyshope hat recht und ist offensichtlich gut informiert!
Es gibt 2 Arten BV.
Das 1. trifft zu, wenn dein AG dir im Betrieb keine Arbeitsstelle einrichten kann, die das MuSchG erfüllt. Mein Beispiel: Ich bin Kinderärztin und bin gegen verschiedne Erkrankungen nicht immun (z.B. CMV) und darf daher keinen Kontakt zu kleinen Kindern haben. Wenn mein Chef mir aber eine ärztliche Stelle im Büro (Telefonate, Papierkram, etc.) einrichten kann, dann muss ich diese Stelle annehmen. Das BV wird natürlich von AG bzw vom zugehörigen Betriebsarzt ausgestellt.
Das andere ist ein individuelles BV. Dies stellt der FA aus, wenn für deine Schwangerschaft individuelle Gründe vorliegen, die das Arbeiten nicht zulassen. Wichtig - Beschwerden, Frühgeburt, HELLP in einer vorhergehenden Schwangerschaft zählen nicht dazu! Es geht um die aktuelle Schwangerschaft! Es ist ja nicht so, dass jede Folgeschwangerschaft automatisch dieselben Komplikationen haben wird. Das liegt im Ermessen des behandelnden FA. Ein individuelles BV kann z.B. auch bedeuten, dass man nur noch 6 oder 4 Stunden täglich arbeitet.
Das andere ist eine AU. Diese sollte ausgestellt werden, wenn die Schwangere wegen eigener Beschwerden nicht arbeiten kann. Übelkeit, Rückenschmerzen, Symphysenbeschwerden, usw zählen hier zu.

Nun haben haben viele FA in den letzten Jahren statt einer AU ein iBV ausgestellt. Die Kosten für die Gesellschaft sind explodiert, kaum Schwangere haben noch gearbeitet. Es gab zahlreiche BV wegen "Stress, Mobbing" usw. Deswegen wird dies viel häufiger und engmaschiger kontrolliert - völlig zu recht. Als gesunde Frau mit gesunder Schwangerschaft gibt es keinen Grund, nicht zu arbeiten. Frauen wollen aber keine AU, da man durch diese ins Krankengeld rutscht und in der Folge später weniger Elterngeld bekommt.

Ich wünsche dir also, dass du eine komplikationslose Schwangerschaft hast, in der du entsprechend der MuSchuGe arbeiten kannst! Das war ja in deiner 1. Schwangerschaft auch möglich. Dass du in der Krippe nur Aufgaben übernimmst, die du machen darfst und genug Pausen nimmst usw musst du natürlich selbst beachten. Daher würde ich dir raten, statt um ein BV zu betteln (!) deinen Arbeitsalltag so zu gestalten, dass du guten Gewissens schwanger weiter arbeiten kannst.

Nur zur Info - wenn dein AG sich nicht an die Gesetzte hält, geht der Weg zum Gewerbeaufsichtsamt und zum Anwalt. Der AG MUSS die gesetzte einhalten, kann er dies nicht, MUSS er dich ins BV schicken.
Ich hoffe, das hilft dir weiter!

PS: bevor hier jetzt Stänkerer ankommen. Ich hatte ein echtes BV vom AG und hätte zu Hause bleiben können (von wegen Neid). Ich wollte aber arbeiten! Und deswegen haben wir gemeinsam verschiedene Aufgabenbereiche gesucht und ich habe gern bis zum Mutterschutz gearbeitet.

 
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