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Geschrieben von Miramar07 am 31.08.2017, 21:02 Uhr

Beschäftigungsverbot Kriterien

Hallo ihr Lieben,
ich bin nicht sicher ob das hier so richtig rein passt... Wir sind noch nicht am Basteln für unser zweites Kind. Ich arbeite in einer Krippe und hatte in der ersten SS eine schwere Präeklampsie / HELLP mit starker Wachstumsretardierung bei meiner Tochter (29. SSW). Wie ist das nach einer solchen Vorgeschichte mit einem BV? Die Arbeit ist ziemlich stressig und auch in der letzten Schwangerschaft musste ich bis zur Einweisung ins Kh arbeiten. Ich bin aber nicht der Typ der sich gerne krank schreiben lässt. Ich denke mir dann immer das geht noch usw. Ich weiß einfach, dass ich nicht nach einem BV betteln könnte, will aber die Risiken so gering wie möglich halten. Schwierig wenn man sich schlecht selbst bremsen kann.
Ich hoffe einer versteht was ich sagen/fragen wollte. Und ihr nehmt mir den nicht ganz passenden Betreff nicht übel.

Liebe Grüße

 
23 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot Kriterien

Antwort von Melbr87 am 31.08.2017, 21:15 Uhr

Ich lerne gerade Erzieherin und wurde heute aufgeklärt das ich nicht mal praktikum machen darf. Ich find das doof hätte gerne das erste Jahr ordentlich abgeschlossen.

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Re: Beschäftigungsverbot Kriterien

Antwort von emily2208 am 31.08.2017, 21:18 Uhr

Mit der Vorgeschichte würde jeder fa sagen bv.....gibt Ärzte die raten die ersten 12 Wochen dazu das der ha krank schreibt und dann würde er das übernehmen. Jede risikoschwangerschaft kann ein bv erhalten das nächste wäre wo man arbeitet fragt der fa ja...svhwer heben und lange stehen wäre Mist.

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Re: Beschäftigungsverbot Kriterien

Antwort von emily2208 am 31.08.2017, 21:19 Uhr

Mit der Vorgeschichte würde jeder fa sagen bv.....gibt Ärzte die raten die ersten 12 Wochen dazu das der ha krank schreibt und dann würde er das übernehmen. Jede risikoschwangerschaft kann ein bv erhalten das nächste wäre wo man arbeitet fragt der fa ja...svhwer heben und lange stehen wäre Mist.

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Re: Beschäftigungsverbot Kriterien

Antwort von Miramar07 am 31.08.2017, 21:37 Uhr

Danke für eure Antworten!

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Re: Beschäftigungsverbot Kriterien

Antwort von Danyshope am 31.08.2017, 21:48 Uhr

Jein!!

Entgegen dem was unten steht gibt es wegen Risikoschwangerschaft eben nicht automatisch ein BV. Sonst hätten heutzutage wohl 2/3 aller Frauen ein BV. Eher ist es so das man jede Schwangerschaft eben für sich alleine betrachten muss. Und du wirst sicherlich extrem engmaschig kontrolliert werden. Ob es aber ein BV sicher gibt - keine Ahnung. Das wird der behandelnde Arzt dann entscheiden. Kann auch sein das er nur eine AU ausspricht. Das liegt da dann in seinem ermessen. Wobei du für das BV eigentlich grundsätzlich arbeitsfähig sein musst, die Schwangerschaft an sich aber eine Gefahr für dich oder das Kind bedeutet bzw es durch die Arbeit weiter verschlimmert wird.

Ehrlich, ich würde das Gespräch mit dem Arzt suchen, ihm deine Befürchtungen schildern, fragen ob es was gibt wodurch du das Risiko evtl mindern kannst usw. Und dann schauen ob ihr den weiteren Weg wagt. Wünschen täte ich es euch. Und erst recht das diese Schwangerschaft dann unproblematischer verläuft.

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Re: Beschäftigungsverbot Kriterien

Antwort von emily2208 am 01.09.2017, 5:44 Uhr

Arbeitet man in der Pflege und hatte eine fg gibt es bv immer so !!war bei mir auch so ...un bei 400 anderen Frauen auch .frag mich warum da diskutieren werden muss....HELLP ist genau ein Risiko ein hohes uns keine Pille palle. Bei manchen klingt es immer wie neid. Wenn dein Arzt trotz der Risiken sagt ne geh lieber arbeiten und dir passiert dann was kannst ihn anzeigen ist so und davor haben alle fa Angst.


Und die meisten fragen wo man arbeitet und dann hat sich das meist erledigt. Beim bürojob bekommt man ein Zettel mit das gewährleistete wird das du Beine hoch legen kannst und schweres heben verboten ist......wer die Möglichkeit hat von sagen wir Pflege in ein Büro zu wechseln ginge auch nur das macht kein ag mit ist so.punkt fertig aus ..



Ich wollte damals kein bv haben weil ich dachte ach das schaffst schon ....und da hat meine fa gesagt sie ruft bei mir auf Arbeit an um zu fragen was ich alles genau machen muss ...weil ich meinte ja schwer heben nicht direkt.....sie rief dann auch an und mein ag meinte schwer heben zwar nicht aber das aufgrund Psych .Erkrankungen öfters Bewohner ausrasten und mein ag meinte generell will er das nicht bitte sofort bv. Und somit gab es bv damals.

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Re: Beschäftigungsverbot Kriterien

Antwort von emily2208 am 01.09.2017, 5:56 Uhr

Also welcher Arzt da kein bv gibt. Der Arzt kennt die Vorgeschichte doch.und im Moment gibt es Statistiken das sogar die zwei Drittel ein bv haben .und bei vielen gab es nicht mal fg oder ähnliches. Der Arzt entscheidet. Und ist es ein guter sagt er ja bv ....bei mir stand auf einen Zettel so eine Art Info für ag den der ag unterschreiben muss wenn er alles einrichten kann muss die fa kein bv erteilen. Da stand drauf keine Nachtdienste.spätsiwnst bis 20 Uhr so allein die Punkte gingen schon nicht bei schichtarbeit kannst nicht einfach alles um Modeln. Nächte weg wäre gegangen nur.so dann nicht häufig wechSelnde Dienste...kein schweres heben oder rückende knieende Tätigkeiten....pausen etc bla..




So vieles davon geht nur wenn echt ein Job hast etwa Arbeiten Kollegen für dich mit oder chef sagt komm du kriegst eine leichtere Aufgabe und wo ist das schon so?nirgends?



Bei meinen bv gab es auch so intelligent Frauen die meinten ja früher mussten wir alle arbeiten bis zum Schluss......ja schön früher ist früher.....und zum Glück hatte ich bv hatte auch an der 20 Woche wehen Blutungen usw.........

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Re: Beschäftigungsverbot Kriterien

Antwort von Danyshope am 01.09.2017, 7:53 Uhr

Neben dem BV gibt es aber auch eine AU als Mittel der Wahl. Und da entscheidet eben der Arzt. Davon ab schmeisst du einiges durcheinander. Ist der Job das Problem, sprich kann auf der Arbeit das mutterschutzgesetz nicht eingehalten werden, dann MUSS der AG das BV aussprechen. Der Arzt darf gar nicht.

Und nein die wenigsten Frauen bekommen in der Regel ein BV wegen der Arbeit. Die Gesetze werden immer weiter dazu verschärft. Und dank Missbrauch kommt es dazu das auch immer weniger Ärzte eines ausstellen aus Angst vor schadensansprüchen weil sie sich auf falsche Aussagen der Frauen verlassen haben.

Und ob AU oder BV, mit beiden wäre der Schutz von Frau und Kind abgesichert. Darum geht es nur.

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Antwort geht an emily2208 ow

Antwort von Danyshope am 01.09.2017, 8:28 Uhr

..

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Re: Beschäftigungsverbot Kriterien

Antwort von emily2208 am 01.09.2017, 8:30 Uhr

Neiiin welcher ag spricht ein bv aus ?Blödsinn.. ..also arbeite in der gesundheitsbranche und da bekamen alle Frauen vom fa das bv ....manche als risikogruppe.und manche weil man in der Pflege nun mal schwer hebt.da kannst im Notfall nicht sagen ich bin schwanger ich kann nicht schwer heben oder reanimieren da fängt es ja an......

Und wenn sind es dumme Ärzte. So ein bv ? Schadensanspruch? Blödsinn das echter Blödsinn....da hört man den Neid eher heraus.

Hattest du schon mal ein bv? Damit weisst wie das abläuft?? Anscheinend nicht....


Wenn ich nochmals ss werde gibt es auch zu 200 Prozent ein bv Das steht jetzt schon fest wie das ahmen in der Kirche. Und das hat nicht mal was mit dem Beruf zu tun oder der fg...da gibt es noch viel mehr Kriterien die man haben kann für ein bv aber nicht muss .


Überall gibt es Leute die meinen keiner braucht ein bv kann da nur mitm kopf schütteln. Wenn man nichts hat ist ja auch alles fein das sucht sich ja keiner freiwillig aus und will ein bv haben ...

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Re: Beschäftigungsverbot Kriterien

Antwort von emily2208 am 01.09.2017, 8:33 Uhr

Amen bor -,- sollte laptop an machen, mit dem handy tippen ist nicht schön.....


Du brauchst mir auch nicht antworten darauf. ;) weil ihr ein bv zusteht ganz einfach. Und welcher fa da sagt nein ist nicht ganz knusper. Heutzutage muss man nur richtig begründen können dann geht alles.

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Re: Beschäftigungsverbot Kriterien

Antwort von emily2208 am 01.09.2017, 8:37 Uhr

Gib mal bei g....ein individuelles Berufsverbot in der schwangerschaft da steht alles drine..alles!


Sogar bei rückenschmerzen gibt's bv hatte eine Kollegin auch.andere wegen Bluthochdruck. Und kein ag stellt ein bv aus ! Das gab es noch nie .

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Re: Beschäftigungsverbot Kriterien

Antwort von Danyshope am 01.09.2017, 8:43 Uhr

ich würde dir raten, such dir einfach andere bereiche wo du Stress und Ärger machen kannst. das hier auf Kosten einer Fragenden derartig abzuziehen was du gerade bringst ist mehr wie daneben.

Wenn dir die rein rechtlichen fakten nicht passen, dann stell dich zu nächsten Wahl und ändere was dran. Aber verunsichere nicht Leute welche wirklich um Hilfe und Rat fragen.

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Re: Beschäftigungsverbot Kriterien

Antwort von Patte78 am 01.09.2017, 9:01 Uhr

Huhu...muss mich hier nochmal einmischen. Ich arbeite auch in der Pflege und habe bei meinem ersten Kind weder vom Arbeitgeber noch Fa ein BV bekommen. Mein Arbeitgeber sagte, obwohl er sich nicht an das gesetz halten konnte, soll der FA machen. Die wiederum hatte schon Probleme mit ner AU, weil sie Angst hatte kontrolliert zu werden. Die schickt Schwangere selbst mit erheblichen Beschwerden arbeiten.
Ich war letzten Endes bei einem Arbeitsmediziner. Hab dem meine Probleme geschildert, nämlich dass sich keiner an das MuSchuGe gehalten hat. Ich weiter auf meiner Station als volle Kraft gezählt wurde, ich Kollegen hatte, die sich geweigert haben Dinge, die ich nicht mehr durfte zu übernehmen. Das hat mich alles soviel Kraft u psyche gekostet. Der Arbeitsmediziner hat das BV dann ausgesprochen...da ich auch auf Grund extremer Hüft und Rückenschmerzen, zu diesen ganzen anderen Sachen nicht mehr als Krankenschwester arbeiten konnte.
Also es hat nichts damit zu tun, wo du arbeitest. Generell finde ich, in einer Krippe, mit Kinderkrankheiten bist du einer viel zu hohen Gefahr fruchtschadigender Infektionen ausgesetzt und darum sollte man dir ein bv geben.
Alles Gute für dich...

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Re: Beschäftigungsverbot Kriterien

Antwort von emily2208 am 01.09.2017, 9:18 Uhr

Du laberst bzw.schreibst Mist das alles .^^ und wenn muss man schon mal bei der Wahrheit bleiben. Meine Arbeit ist die beste die es gibt Frage mich was du da beurteilen willst. Im Internet steht alles zu dem rechtlichen komisch das nirgends steht der ag spricht ein bv aus ^^ ...ein ag wartet darauf immer das es ein Arzt ausspricht müsste einleuchtend sein warum.immerhin geht dem ag die Arbeitskraft verloren und durch ein bv darf er aber sofort für Ersatz sorgen. ;) also was ich weiss das weiss ich ebend. Und wenn jemand um heissen Brei redet vonwegen kann aber muss nicht nervt mich sowas und ein Au kann er nicht die ganze Zeit aussprechen und das macht ein fa auch nur 3 mal dann geht es ins bv über.

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Re: Beschäftigungsverbot Kriterien

Antwort von emily2208 am 01.09.2017, 9:42 Uhr

Vollkommen richtig ^^ .

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Re: Beschäftigungsverbot Kriterien

Antwort von Ani.Me am 01.09.2017, 10:03 Uhr

Hallo Miramar,
leider steht hier viel Unsinn, der dich sicher nur verunsichert. Danyshope hat recht und ist offensichtlich gut informiert!
Es gibt 2 Arten BV.
Das 1. trifft zu, wenn dein AG dir im Betrieb keine Arbeitsstelle einrichten kann, die das MuSchG erfüllt. Mein Beispiel: Ich bin Kinderärztin und bin gegen verschiedne Erkrankungen nicht immun (z.B. CMV) und darf daher keinen Kontakt zu kleinen Kindern haben. Wenn mein Chef mir aber eine ärztliche Stelle im Büro (Telefonate, Papierkram, etc.) einrichten kann, dann muss ich diese Stelle annehmen. Das BV wird natürlich von AG bzw vom zugehörigen Betriebsarzt ausgestellt.
Das andere ist ein individuelles BV. Dies stellt der FA aus, wenn für deine Schwangerschaft individuelle Gründe vorliegen, die das Arbeiten nicht zulassen. Wichtig - Beschwerden, Frühgeburt, HELLP in einer vorhergehenden Schwangerschaft zählen nicht dazu! Es geht um die aktuelle Schwangerschaft! Es ist ja nicht so, dass jede Folgeschwangerschaft automatisch dieselben Komplikationen haben wird. Das liegt im Ermessen des behandelnden FA. Ein individuelles BV kann z.B. auch bedeuten, dass man nur noch 6 oder 4 Stunden täglich arbeitet.
Das andere ist eine AU. Diese sollte ausgestellt werden, wenn die Schwangere wegen eigener Beschwerden nicht arbeiten kann. Übelkeit, Rückenschmerzen, Symphysenbeschwerden, usw zählen hier zu.

Nun haben haben viele FA in den letzten Jahren statt einer AU ein iBV ausgestellt. Die Kosten für die Gesellschaft sind explodiert, kaum Schwangere haben noch gearbeitet. Es gab zahlreiche BV wegen "Stress, Mobbing" usw. Deswegen wird dies viel häufiger und engmaschiger kontrolliert - völlig zu recht. Als gesunde Frau mit gesunder Schwangerschaft gibt es keinen Grund, nicht zu arbeiten. Frauen wollen aber keine AU, da man durch diese ins Krankengeld rutscht und in der Folge später weniger Elterngeld bekommt.

Ich wünsche dir also, dass du eine komplikationslose Schwangerschaft hast, in der du entsprechend der MuSchuGe arbeiten kannst! Das war ja in deiner 1. Schwangerschaft auch möglich. Dass du in der Krippe nur Aufgaben übernimmst, die du machen darfst und genug Pausen nimmst usw musst du natürlich selbst beachten. Daher würde ich dir raten, statt um ein BV zu betteln (!) deinen Arbeitsalltag so zu gestalten, dass du guten Gewissens schwanger weiter arbeiten kannst.

Nur zur Info - wenn dein AG sich nicht an die Gesetzte hält, geht der Weg zum Gewerbeaufsichtsamt und zum Anwalt. Der AG MUSS die gesetzte einhalten, kann er dies nicht, MUSS er dich ins BV schicken.
Ich hoffe, das hilft dir weiter!

PS: bevor hier jetzt Stänkerer ankommen. Ich hatte ein echtes BV vom AG und hätte zu Hause bleiben können (von wegen Neid). Ich wollte aber arbeiten! Und deswegen haben wir gemeinsam verschiedene Aufgabenbereiche gesucht und ich habe gern bis zum Mutterschutz gearbeitet.

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Re: Beschäftigungsverbot Kriterien

Antwort von Ani.Me am 01.09.2017, 10:20 Uhr

Schau mal - genau hier auf dieser Seite hier steht es wunderbar erklärt! Bei Rund-und-baby unter familienvorsorge -> BV
Lies es dir in Ruhe durch!

Und die Userin, die hier so stänkert sollte aufpassen, dass ihr Chef in der "Gesundheitsbranche" besser nicht den Unsinn liest, den sie schreibt. Oder wir "dummen Ärzte" wissen es wirklich nicht besser... Dann hab ich umsonst gebüffelt um eine 1er-Abi zu schrieben um überhaupt den Studienplatz zu bekommen, um dann 6 Jahre zu studieren, 5 Jahre Weiterbildung zu machen, weitere 2 eine Zusatzbezeichnung zu erwerben und nebenher noch eine Dissertation zu schreiben. Werde eigentlich ungern so persönlich, aber ich schließe mich Danyshope an - das hier ist beim besten Willen nicht der Ort für so ein Gezeter, wenn jemand sachliche Informationen braucht.

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Re: Beschäftigungsverbot Kriterien

Antwort von Patte78 am 01.09.2017, 10:38 Uhr

Ich habe nur geschrieben, wie es bei mir war. Heißt nicht, dass das richtig war. Hab geschrieben, dass bei mir noch andere Sachen dazu kamen. Ich wäre Ansich auch gerne weiter arbeiten gegangen.
Du schreibst, weil Pflege darum BV...das stimmt so nicht!

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Re: Beschäftigungsverbot Kriterien

Antwort von Roxy254 am 01.09.2017, 19:48 Uhr

Sehr schön erklärt!!

Ich war bereits zweimal im Bv, ausgesprochen durch den Ag!

Nun bin ich wieder im Bv, ausgesprochen durch meine Ärztin!

Lass dich nicht verunsichern, Ani.Me hat es perfekt erklärt!

Liebe Grüße

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Danke :)

Antwort von Miramar07 am 01.09.2017, 21:50 Uhr

Dankeschön für die vielen (ausführlichen) Antworten! Da sind wirklich super erklärende Beiträge dabei.
Unter dem angezeigten Link werde ich mich ebenfalls belesen. Zwangsruhepausen... das wird wahrscheinlich genauso schwierig wie sich nicht verrückt zu machen :D

Liebe Grüße

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Re: Beschäftigungsverbot Kriterien

Antwort von blattlaus am 02.09.2017, 17:58 Uhr

Also.... halte dich an die Beiträge von danyshope und Ani.me... ansonsten gibt es hier ziemlich viel aggressiven Mist zu lesen ;-)

Egal, wo man arbeitet, gibt es nie automatisch ein bv. Auch nicht als Risikoschwangere.

Als ich zuletzt schwanger war, standen ein paar Fehlgeburten und eine Totgeburt auf meiner Liste. Dazu eine Gerinnungsstörung bei mir und eine Chromosomenanomalie bei meinem Mann.
Ich hatte kein bv und habe das nie erwartet oder "gefordert".... ;-)

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Re: Beschäftigungsverbot Kriterien

Antwort von Geisterfinger am 11.10.2017, 18:23 Uhr

Die Frage ist doch, ob von der Arbeit ein Risiko für die ss oder deine Gesundheit oder die des Kindes ausgeht. Klar, Ruhe tut immer gut und Stress nicht. Aber da bedarf es schon des Augenmaßes. Ich denke schon, dass eine schwangere, die sehr in den Vordergrund stellt, dass sie sich allem nicht gewachsen fühlt eher ein bv bekommt.

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