Geschrieben von Danyshope am 01.09.2017, 7:53 Uhr |
Beschäftigungsverbot Kriterien
Neben dem BV gibt es aber auch eine AU als Mittel der Wahl. Und da entscheidet eben der Arzt. Davon ab schmeisst du einiges durcheinander. Ist der Job das Problem, sprich kann auf der Arbeit das mutterschutzgesetz nicht eingehalten werden, dann MUSS der AG das BV aussprechen. Der Arzt darf gar nicht.
Und nein die wenigsten Frauen bekommen in der Regel ein BV wegen der Arbeit. Die Gesetze werden immer weiter dazu verschärft. Und dank Missbrauch kommt es dazu das auch immer weniger Ärzte eines ausstellen aus Angst vor schadensansprüchen weil sie sich auf falsche Aussagen der Frauen verlassen haben.
Und ob AU oder BV, mit beiden wäre der Schutz von Frau und Kind abgesichert. Darum geht es nur.
- Beschäftigungsverbot Kriterien - Miramar07 31.08.17, 21:02
- Re: Beschäftigungsverbot Kriterien - Melbr87 31.08.17, 21:15
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- Antwort geht an emily2208 ow - Danyshope 01.09.17, 8:28
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- Danke :) - Miramar07 01.09.17, 21:50
- Re: Beschäftigungsverbot Kriterien - blattlaus 02.09.17, 17:58
- Re: Beschäftigungsverbot Kriterien - Geisterfinger 11.10.17, 18:23