Baby und Job

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Geschrieben von Paulara am 08.04.2010, 13:59 Uhr

Wie sehr kann ein arbeitgeber die arbeitszeiten bestimmen?

hallo,
ich bin hier zum ersten mal und schreibe sonst im januar09 forum, nun habe ich aber ein berufliches problem.
ich versuche es mal mit der kurzform: wie darf mein arbeitgeber mir als mutter meine arbeitszeit einteilen? ich habe bisher im schichtdienst gearbeitet und werde es auch (leider) weiterhin machen, mein chef sagte mir eine halbe stelle zu in der ich jeden mo+di und jeden zweiten mi arbeite - nun weiss er davon aber nichts mehr. er hat mich heute sogar von dem haus wo ich seit sechs jahren (inkl 2 babypausen) arbeite ab morgen in ein anderes haus (beides wohnheime für menschen mit behinderungen) versetzt. einfach von heute auf morgen, dort werden aber flexible halbtagskräfte benötigt, und zwar ca 3-4 x ca 5 stunden täglich - das bedeutet, daß ich an diesen tagen nur meine kinder zum kiga bzw tamu bringen kann und dann sehe ich sie erst abends schlafend wieder. in dem anderen dienst im anderen haus würde ich meine kinder in der frühdienstwoche ganz normal sehen und in der spätdienstwoche nur am morgen und im mitteldienst könnte ich sie wenigstens ins bett bringen.
was ich damit sagen will: es ist nun alles ganz anders als es mir vorher mündlich zugesagt wurde. gibt es nicht irgendein gesetz was regelt, daß der arbeitgeber einem "familienfreundliche" arbeitszeiten anbieten muss?

bin noch ein wenig aufgedreht. hoffe habe dennoch verständlich geschrieben.

lg paulara

 
16 Antworten:

Re: Wie sehr kann ein arbeitgeber die arbeitszeiten bestimmen?

Antwort von Babsorella am 08.04.2010, 14:09 Uhr

Ich glaube, dass der Arbeitgegeber gegenüber Angestellten ein sogenanntes Direktionsrecht hat und darüber Deine Arbeitszeiten festlegen kann. Gesetztliche Grenzen gibt es sicherlich, z.B. im Hinblick auf Wochenarbeitszeiten, Pausen, freie Tage etc. Ich glaube aber nicht, dass ein Arbeitgeber verpflichtet ist, familienfreundliche Arbeitszeiten anzubieten. Sofern Du nichts schriftliches mit dem AG vereinbart hast und ihn auch sonst nicht umstimmen kannst, ist es - glaube ich jedenfalls - schwierig, andere Arbeitszeiten zu verlangen. Frag' doch aber mal im Expertenforum hier nach; da gibt es eine Rechtsanwältin (Fr. Bader?), die Dir sicherlich fundiert Auskunft geben kann.

Viel Erfolg, dass Du doch noch andere Arbeitszeiten bekommst!

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Re: Wie sehr kann ein arbeitgeber die arbeitszeiten bestimmen?

Antwort von Paulara am 08.04.2010, 14:11 Uhr

hallo,

vielen dank schonmal für deine antwort!! das mit dem expertenforum werde ich mal versuchen. danke für den tip.

lg paulara

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Re: Wie sehr kann ein arbeitgeber die arbeitszeiten bestimmen?

Antwort von +emfut+ am 08.04.2010, 14:17 Uhr

Solche Dinge sind vertraglich zu regeln. Und wenn bezüglich Arbeitsort und Arbeitszeiten nichts in Deinem Vertrag steht, dann kann der AG jederzeit "bestimmen", wie er das braucht.

Was ich nicht ganz verstehe: Wie kann es sein, daß Du bei einer Arbeitszeit von 5 Stunden täglich Deine Kinder gar nicht siehst? Vielleicht abends nicht - aber morgens dann eben doch, und das dann ganz lange - je später Du zurückkommst desto länger morgens.

Aber warum auch immer Dir die Zeiten nicht gefallen: Solange Du schriftlich keine Zusicherung der anderen Arbeitszeiten hast, solange sitzt der AG am längeren Hebel.

Vielleicht gehst Du mal mit zwei bis drei Kompromissvorschlägen auf Deinen AG zu und versuchst, einen Weg zu finden, der für Euch beide wenigstens so halbwegs funktioniert...

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Wie sehr kann ein arbeitgeber die arbeitszeiten bestimmen?

Antwort von tapeten am 08.04.2010, 14:37 Uhr

Hallo,
ich weiß leider nicht inwieweit der Arbeitgeber das so regeln darf. Aber alles was man mündlich vereinbart hat zählt eigentlich nciht. Schriftliches ist immer besser.
Aber warum siehst Du die Kinder denn nicht, wenn Du an 3-4 Tagen 5 Stunden arbeiten gehst? Dann müsstest Du doch mittags zu Hause sein?
Oder versteh ich da was falsch?
LG

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Re: Wie sehr kann ein arbeitgeber die arbeitszeiten bestimmen?

Antwort von vallie am 08.04.2010, 14:52 Uhr

zum thema an sich kann ich nicht viel beitragen, aber was ist so schlimm, wenn man mal seine kinder nicht so oft wie möglich sieht??

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Re: Wie sehr kann ein arbeitgeber die arbeitszeiten bestimmen?

Antwort von Paulara am 08.04.2010, 15:03 Uhr

Hallo,

meinen sohn sehe ich zum glück noch vormittags, allerdings schlafen meine kinder bis ca acht, dann bringe ich die große zum kiga und der kiga geht bis halb drei. den kleinen bringe ich nur zur tamu wenn ich arbeiten gehe. wenn er in den kiga kommt sehe ich ihn aber auch nicht bzw nur schlafend wenn ich arbeiten gehe.

mein dienst beginnt gegen halb vier und geht dann bis halb acht/acht, bis ich zu hause bin ist dann gegen halb neun/neun die kinder gehen aber gegen acht ins bett - somit sehe ich die kinder dann nur noch schlafend.

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Re: Wie sehr kann ein arbeitgeber die arbeitszeiten bestimmen?

Antwort von vallie am 08.04.2010, 15:09 Uhr

und wie oft ist das der fall?
im wöchentlichen wechsel mit frühdienst und mitteldienst?

abgesehen davon, daß ich selbst auch mal im superschichtdienst gearbeitet habe und auch mein kind mal eine woche am stück nicht gesehen habe, finde ich das nicht sooo dramatisch und würde ganz normal beim ag anklingen lassen, daß er dir andere zeiten versprochen hat. ohne vorwurf, ganz lieb und nett....

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Re: Wie sehr kann ein arbeitgeber die arbeitszeiten bestimmen?

Antwort von Paulara am 08.04.2010, 15:30 Uhr

das wäre 3-4mal pro woche und jedes zweite we stundenweise. und kaum frühdienst. also fast jede woche sähe es so aus, daß ich meine kinder 3-4x nur kurz sehe.

habe ansich ein gutes verhältnis zu meinem chef, der ist zzt aber durch viele umstrukturierungen im stress und meint, daß woanders derzeit keine möglichlkeit wäre mich unterzubringen.

habe mit der mav gesprochen, die wollen nun gucken wie es weiter geht, arbeite bei einem kirchlichen träger, da gibt es wohl so eine klausel...

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Re: Wie sehr kann ein arbeitgeber die arbeitszeiten bestimmen?

Antwort von mimmumisue am 08.04.2010, 17:22 Uhr

Hallo,
du könntest doch deine Kinder erst mittags in den Kindergarten bringen und hättest sie den ganzen Vormittag bei Dir zu Hause, auch auf die Gefahr hin, dass du dann einen Ganztagesplatz bezahlst und ihn nur halb nutzt an den Tagen an denen du arbeitest.
Du kannst ja morgens flexibl sein.
Klar, wenn sie mal in die Schule gehen geht das nicht mehr, aber so ist das doch kein Problem.
Bitte verstehe mich nicht falsch, ich will dich auch nicht angreifen, aber du möchtest, dass dein Arbeitgeber flexibel auf deine Zeitwünsche reagiert, dann musst du das auch zugestehen.

Ich arbeite 30 Stunden die Woche und muss oft auf Abendtermine und Wochenendtermine und sehe die Kids dann auch nur kurz und nicht immer so wie ich es will. Das muss ich halt in Kauf nehmen, dafür kann ich die Stunden aber abfeiern und halte den Kleinen (1,5 Jahre) dann halt zu Hause und bringe ihn nicht in die Krippe. Bei der großen geht es nciht mehr, denn sie geht schon in die Schule.

Ansonsten hast du deinem Arbeitgeber gegenüber keine Chance, wenn du nichts schriftliches hast. Das ist leider so. Du schreibst ja selbst von den Umstrukturierungen und dann kann es sogar sein, dass sich die Arbeitszeiten trotz Vereinbarung ändern können.
Ich hoffe du findest eine Lösung.

LG

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Re: Wie sehr kann ein arbeitgeber die arbeitszeiten bestimmen?

Antwort von Paulara am 08.04.2010, 17:31 Uhr

ja, ich weiss, daß ich auch zugeständnisse machen muss. mache ich ja auch. bin von meiner eigentlichen planung (mo-fr 8-12h) schon arg abgewichen. wenn es nur eine übergangslösung für eine absehbare zeit wäre, dann wäre es auch ok, aber so ist es wirklich mist. denke auch nciht, dß es da eine gesetzliche regelung gibt, aber ein mini funke hoffnung war da. naja, mal schauen wie es weitergeht. bringe gleich erst mal die kids zu den großeltern denn morgen startet mein dienst schon um 5.30h

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*hm*

Antwort von Sumsebrumm am 08.04.2010, 18:12 Uhr

Hi

Nochmal für mich: Deine Kinder sind von Vormittags um acht bis Nachmittags halb drei im Kindergarten.
Ist das die normale Regelzeit?
Bei uns ist die Regelzeit im Kindergarten 8:00 bis 12:00 Uhr.
Alles was davor, oder danach statt findet zählt zu "Sonderleistungen" im Rahmen des Ganztagesprogramms. ...deshalb frage ich.
Und Du arbeitest 3-4x/Woche ab 15:30, ja?
"Nur" 3-4mal/Woche ab 15:30 oder auch mal früher?

Ansonsten würde ich an deiner Stelle versuchen:
Den Kindergarten nur von 8-12:00 Uhr zu besuchen, damit die Kinder die regelmäßigkeit bei behalten.
Dann hast du die Zeit von 12:00-15:30 für dich und deine Kinder.
Und drei-vier mal pro Woche haben sie halt Spaß bei der TaMu.
So wäre meine Lösung, mit der ich persönlich gut leben könnte ;-)

LG
Sumse

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Re: *hm*

Antwort von Paulara am 08.04.2010, 18:24 Uhr

hallo sumse,

Nochmal für mich: Deine Kinder sind von Vormittags um acht bis Nachmittags halb drei im Kindergarten.
Ist das die normale Regelzeit?
ja, die große geht ab 7.30h (bringe sie meist gegen neun, da die kinder bis neun uhr da sein müssen - nur in ausnahmefällen darf man sie auch mal später bringen ....) bis 14.30h in den kiga. der kleine geht zur tamu, der fällt also eigentlich aus meinen überlegungen raus, da ich ihn wirklich noch sehen kann solange er nciht im kiga ist!

Und Du arbeitest 3-4x/Woche ab 15:30, ja?
"Nur" 3-4mal/Woche ab 15:30 oder auch mal früher?
ne, früher leider nciht. ausser mal in ausnahmefällen so wie morgen ab 05.30h

Ansonsten würde ich an deiner Stelle versuchen:
Den Kindergarten nur von 8-12:00 Uhr zu besuchen, damit die Kinder die regelmäßigkeit bei behalten.
Dann hast du die Zeit von 12:00-15:30 für dich und deine Kinder.

ist ansich ne gute idee, das "problem" ist aber, daß die große den kiga so liebt, daß sie traurig wäre wenn ich sie abholen würde und ihre freundinnen noch da sind.

irgendeine lösung wird sich bestimmt finden - bin ansich sehr kompromissbereit - auch wenn es gerade nciht danach aussieht. aber wenn man schon den kompromiss eingeht statt nur vormittags zu arbeiten wieder in den schichtdienst geht, und einem dann aber die schichten die man fest zugesagt hat wieder weggenommen bekomme, dann reicht es irgendwann. aber ich denke trotzdem, daß sich eine lösung finden wird mit der meine familie, meine bewohner und mein chef gut klar kommen. wir sind eine recht große einrichtung mit 350 beschäftigeten....da wird doch wohl ne passende stelle zu finden sein :)

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Achso...

Antwort von Sumsebrumm am 08.04.2010, 19:08 Uhr

...nun habe ich es auch kapiert *gack*.

Naja, das ist dann wirklich nicht so schön.
Aber ich kann mit empfinden.
Ich musste in einem Betrieb mit 1500(!) Mitarbeitern meinen "8:00-12:00 Uhr Posten" (den ich WÄHREND der Elternzeit hatte) auf Vollzeit-Schichtdienst umstruktiurieren.
Dabei hieß es damals auch immer "Teilzeit ist kein Problem wenn sie Kinder haben", als man als Kinderlose nachgefragt hat.
MA-Anzahlt ist leider also kein Anhaltspunkt.
Ich drücke dir die Daumen, dass es gut klappt.

LG
Sumse

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Re: Achso...

Antwort von Paulara am 08.04.2010, 19:11 Uhr

ohje, das ist wirklich heftig wenn man das glück hatte nen 8-12h job zu haben ihn dann wieder gegen schichtdienst umzutauschen.

ja, leere versprechungen bekommt man genug...leider

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Re: *hm*

Antwort von Fru am 10.04.2010, 20:13 Uhr

Entschuldigung, aber Du schreibst, das Du schon von Deinen Vorstellungen abstand genommen hast...ich glaube jede Alleinerziehende Mutter und manch andere sicher auch, wünscht sich ihre Arbeitszeit von 8-12 Uhr, aber wenn ich mal ganz ehrlich sein darf: das Leben ist kein Wunschkonzert, deswegen ist ER der Chef und nicht Du!
Kein Vertrag-Kein Recht!
Das meine ich nicht böse, aber wenn jeder seinem Chef sagen würde, hey, ich komm nur noch von 8-12 Uhr..ich glaub das geht irgendwie nicht...dann mußt Du Dir was anderes suchen....

LG

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Re: *hm* fru

Antwort von Paulara am 10.04.2010, 20:22 Uhr

hallo,

naja, wenn man erst eine zusage für diese 8-12 stunden stelle hatte, dann für die mo,di jeden zweiten mittwoch hat und dann alles doch ganz anders kommt, dann kann man ja wenigstens mal nachfragen ob es da irgendeine rechtliche sache gibt oder nicht. habe aber mittlerweile auch verstanden, daß es da rechtlich keine chance gibt. ich bin froh und dankbar in einem unbefristeten arbeitsverhältnis zu sein - aber...bei allen kollegen ging das mit dieser regelung...nur bei mir nicht!! (ich habe ansonsten ein gutes verhältnis zu meinem chef, er hat mich auch in den arm genommen und mir gesagtr, daß er versuchen will mcih wieder zurück in mein ursprüngliches haus zu holen - es ist also nciht so, daß er mich rauswerfen wollen würde)
ich bin ja nun in einem anderen haus und die gruppe und ich versuchen uns da gegenseitig entgegen zu kommen. ich verzichte zb auf die zeit zwischen 20 und 22.30uhr vom spätdienst - obwohl es da nachtzuschlag gibt (und wir benötigen wirklich jeden cent) und komme dafür einen zusätzlichen tag (was mir gar nicht passt).
ich werde mich mal ganz unverbindlich nach anderen stellen umsehen, solange arbeite ich NATÜRLICH so wie mein chef es mir vorschreibt.

gruß paulara

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