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Geschrieben von Jenny177 am 13.08.2010, 14:47 Uhr

Wie kann ichs vormulieren...


Wie kann ich meine Wünsche am besten vormulieren

Nach drei Jahren EZ mit meinen 2Mäusen, möcht ich wieder arbeiten.

Habe vorher von 6-14.30Uhr gearbeitet und möcht auch wieder in meine alte Abteilung, was mir wohl zu stehen soll, mein Chef hat aber 2 Männer rein gesetzt und meint nun nichts mehr frei, bot mir von 10-19Uhr in anderen Abteilung an, kann ich aber nicht, Kindergarten geht bis um 16.15Uhr.

nach einem langen gespräch erzählte ich ihm das ich in meine alte abteilung zurück möchte oder von mir aus auch wo anders hin hauptsache nicht länger wie 15.30Uhr. Selbst ein zwei Stunden weniger würde ich arbeiten, aber völlig Teilzeit ist mir vom Gehalt zu wenig.

Ach und weil meine EZ bis Dez. geht ich aber Sept. mein letztes Elterngeld bekomme hatte ich angefragt, ob ich schon Okt.wieder arbeiten könne...ginge wohl auch nicht, jetzt will er mir erst Nov. bescheid sagen ob und was er für mich hat.
Und meine Wünsche soll ich ihm schriftl. mitteilen...aber wie vormuliert man das alles am besten???
Danke
LG

 
9 Antworten:

Re: Wie kann ichs vormulieren...

Antwort von Fru am 13.08.2010, 20:25 Uhr

Eine Lösung für Dein Problem hab ich leider nicht aber ich würde es nicht vormulieren sondern formulieren, sieht besser aus....und ist richtiger...

Viel Glück

Ach eine Anmerkung noch: Das ist kein Wunschkonzert, ich denke nicht, das die Firma extra für Dich da einen Job bastelt....Kiga-Zeiten, ein zwei Stunden weniger ja, aber mehr dann auch nicht, sonst zu wenig Gehalt....Elternzeit vorzeitig beenden...ich glaub das stellst Du Dir etwas zu einfach vor...

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???

Antwort von Phase1 am 14.08.2010, 10:22 Uhr

Wünsche???

Ich glaub, dein Chef veräppelt dich. Analphabeten sind kaum in der Position, Wünsche anzumelden, was eine Arbeitsstelle betrifft (fiele Leuthe, wo schraiben können, übrigends auch nicht). Du solltest mit Kusshand nehmen, was du kriegen kannst.

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Re: ???

Antwort von berita am 14.08.2010, 10:48 Uhr

Sehr erwachsen und hilfreich, sich über die Rechtschreibung anderer Leute lustig zu machen. Zum einen ist es nicht in jedem Job nötig, perfekt schreiben zu können (zumal es Programme mit Rechtschreibprüfung gibt), zum anderen hat das nicht das geringste mit den Rechten eines Arbeitnehmers zu tun.

Zur Ausgangsfrage: ich würde die Uhrzeiten, zu denen du arbeiten kannst, die Stundenzahl (von.. bis), die für dich in Frage kommt und die Tätigkeiten/Abteilung aufschreiben, die dir vorschweben. Sicherlich wird dein Chef nicht alles berücksichtigen, aber dass eine Mutter nicht bis 19 Uhr arbeiten kann, sollte nicht allzu überraschend kommen. Selbst hier in Hamburg gibt es kaum eine Kita, die so lange aufhat und nicht jeder hat eine Oma zu Hause sitzen, die nur darauf wartet, das Enkelkind bis in die Nacht zu betreuen.

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Re: ???

Antwort von krissie am 14.08.2010, 11:03 Uhr

Hallo,

ich schließe mich Berita an: Gibt eine Stundenzahl an, die du wöchentlich arbeiten kannst und möchtest (z.Bsp. 25-40) und den Zeitraum, in dem du zur Verfügung stehst. Die Arbeitszeiten, die dir angeboten wurden, sind wirklich sehr ungünstig und doch ziemlich rausdrängend.
Vielleicht könnt ihr euch ja doch gütlich einigen. Habt ihr sonst einen Betriebsrat, an den du dich wenden könntest?


LG Kristina

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Re: ???

Antwort von Jenny177 am 14.08.2010, 12:20 Uhr

Also erstmal danke für die Antworten.

Wass die recht Schreipung betfrifft: Kann ja mal passieren und hier am PC auf die Schnelle sowieso...

So und ein Wunschkonzert ist das natürlich nicht, habe mich übern Anwalt schlau gemacht, dass er mir meinen alten Job wieder geben müsse und nicht einfach von 6-14.30 auf 10-19Uhr wechslen darf...Er wusste schliesslich genau wann ich wieder komme und den einen Mann hat er erst vor 2Monaten in meine Abteilung gesetzt....

Normal will ich auf meinen alten Arbeitsplatz bestehen und die Wünsche sollen lediglich Aussagen, dass ich nicht ganz unflexibel wäre, darf halt nur nichts über die Kita Zeit hinausgehen....

Welche Arbeit wäre mir zur Not auch egal, würde dann nehmen was er hat.

LG

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Re: ???

Antwort von Jenny177 am 14.08.2010, 12:25 Uhr

Ach so, ja und einen Betriebsrat haben wir leider nicht mehr, haben ca.100 Beschäftigte und vor Jahren schon hat der BR alles hingeschmissen, weils nur Ärger gab.

Großeltern von beiden Seiten her haben wir leider auch nicht.

Bin aber nicht die erste mit der er das macht, so hat er das schon mit vielen gemacht, immer nach EZ Lager von 10-19Uhr angeboten, auch wenn die jenige einen guten Büro Job hatte...
Alle haben gekündigt und das man eigentlich da auch Rechte hat, sagte mir eine Ex Arbeitskollegin die einen Richter kennengelernt hat.

LG

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Re: Wie kann ichs vormulieren...

Antwort von Caipiranha am 16.08.2010, 20:02 Uhr

Dir steht lediglich eine vergleichbare Tätigkeit in teilzeit zu... All das aber nur, wenn es betriebsbedingt möglich ist.

Du hast keinen Rechtsanspruch auf Deinen alten Arbeitsplatz und auch nicht darauf, daß Dein AG die Teilzeit auf Deine KiTa-Zeiten und Deinen Finanzbedarf anpasst, die ganze Nummer ist ein gegenseitiges Geben und nehmen.

In der Regel geht ein AG davon aus, daß eine zweifache Mutter mehr nimmt als gibt, erst Recht, wenn sie schon im Vorfeld "rumzickt".

Schriftlich will er das aus dem Grund haben, damit er es vermutlich "schwarz auf weiß" hat, was er betriebsbedingt ablehnen will. Gehst Du auf sein Teilzeitangebot nicht ein, bleibt Dir nur noch die Kündigung.

Formulieren würde ich das mehr als "auslegbar" und ganz sicher nicht mit der Pistole auf die Brust.

"Sehr geehrter Herr Chef,

wie Ihnen bekannt ist, endet meine Elternzeit am 5.12.2010.

Daran anschließend, gern auch ab 01.10.2010, beantrage ich bis auf weiteres die Beschäftigung in teilzeit, mit einer wöchentlichen Stundenzahl von 25 Stunden. Unter Berücksichtigung der Betreuungszeiten meiner Kinder stehe ich hierfür montags bis freitags von 6 bis 15.30 Uhr zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Jenny."

Die übliche Reaktionsfrist hierfür sind 2 Wochen, er muß also schon zeitnah Stellung beziehen.

Da Du schreibst, daß es schon mit einem Monat ohne Elterngeld eng wird, würde ich mir überlegen, ob ich mit einem Anwalt auffahre und Duck aufbaue. Am Ende stehst Du ohne Job da und mit zwei kleinen Kindern findest Du so schnell auch keinen neuen.

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Re: Wie kann ichs formulieren@Caipiranha

Antwort von Jenny177 am 17.08.2010, 11:33 Uhr


also erstmal vielen lieben dank für die ausführliche Info und wie man es schreiben kann.
Mit Anwalt wäre ich da nicht aufgelaufen, bin da auch nur hin, weil es mir eine ex Arbeitskollegin geraten hatte, dass ich mich da einfach mal schlau machen soll, aber dann habe ich einscheinend einen schlechten Anwalt, aber auch telefonisch bei anderen sagte man mir, dass er mich nicht so einfach vom Wareneingang 6-14.30 auf Lager 10-19Uhr stellen dürfe.

Dann, was das schriftliche betrifft, das wollte nicht mein Chef sondern ich, weil mein Anwalt meinte, schick ihm das schriftlich und lass dir schriftlich antworten, denn nur dann kann man überhaupt reagieren, falls das ungerechtfertigt sei.

Und "rum gezickt" habe ich auch nicht, er bot mir im Jan. telefonisch Lager an und ich sagte, tut mir leid, aber das kann ich nicht, der Kinder wegen, worauf er sagte, das sei nicht sein Problem, bamm...erster Schock, dann später bat ich ihn um ein persönlichen Gespräch, sagte ihm was ich machen kann und er würde mal gucken, kann aber nichts versprechen und gibt mir erst im Nov.bescheid....

So die genaue Lage.

LG

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Was steht in Deinem Arbeitsvertrag?

Antwort von SEAGLD am 25.08.2010, 8:17 Uhr

Hallo,

die Sache ist nicht so ganz einfach wie sie hier von einigen dargestellt wird.
Du hast nach der Elternzeit Anspruch Dein Arbeitsverhältniss bei dem Arbeitgeber wie im Arbeitsvertrag festgehalten weiterzuführen.
Das heißt:

- bist Du Vollzeit angestellt --> kann er Dich nicht einfach ohne Deine Zustimmung und ohne Änderung des Arbeitsvertrages auf Teilzeit setzten

- hast Du im Arbeitsvertrag die Abteilung und die Tätigkeiten stehen kann er Dich nicht einfach versetzen - er muss darf Deine Stelle nicht komplett neu besetzten, sondern muss diese für Dich frei halten, bzw. nur für Deine Abwesenheit neu besetzten

- hast Du Arbeitszeiten in Deinem Arbeitsvertrag stehen? --> dann kann der Arbeitgeber dass nicht einfach ändern. Steht dort dass Du flexibel eingesetzt werden kannst, dann hast Du keinen Anspruch auf Deine vorherigen Arbeitszeiten

Und sicher gibt es juristisch da auch noch Einiges was zu beachten ist, also ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist hier schon die beste Wahl - und dem würde ich dann auch eher glauben als hier jemandem im Forum - es sei denn die Person ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.


LG Sabine

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