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Geschrieben von alsame am 01.11.2012, 21:40 Uhr

weniger Krankengeld?

War auf meinen Kleinen krank geschrieben. Nun habe ich weniger Krankengeld bekommen, als mir vom Gehalt abgezogen wurde.

Nun wurde mir heute von unserer Personalsachbearbeiterin gesagt, dass es normal wäre, weil Krankengeld immer weniger ist. Ist es richtig?

alsame

 
5 Antworten:

Re: weniger Krankengeld?

Antwort von DanniL am 01.11.2012, 22:21 Uhr

Ja, das stimmt.
Ich will mich nicht mit den Prozentzahlen festlegen, aber ich meine es sind 70% vom vorheringen Brutto.

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auch bei Kinderkrankengeld?

Antwort von alsame am 01.11.2012, 23:05 Uhr

Wenn man selbst krank ist, bekommt man nach 6 Wochen Krankengeld (was weniger ist). Aber wenn man auf sein Kind krank geschrieben ist auch?

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Re: weniger Krankengeld?

Antwort von fabiansmama am 02.11.2012, 6:34 Uhr

Ja, das ist normal! Bei Kind krank gibt es halt sofort Krankengeld. mir fehlten pro Tag immer so ca. 20 Euro. Es werden davon auch Beiträge in die Sozialversicherungen gezahlt, daher ist der ausgezahlte Betrag niedriger.
Und du bist dann verpflichtet, einen Lohnsteuerjahresausgleich zu machen, da es sich um Lohnersatzleistungen handelt.

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Re: weniger Krankengeld?

Antwort von manira am 02.11.2012, 20:43 Uhr

Ja, das ist richtig. Der Prozentsatz liegt bei ca 70% des Netto, analog normales Krankengeld. Auch deswegen nehme ich ungerne solche Tage, denn die Arbeit muss ich so oder so erledigen, und da wir nur Verzrauensarbeitszeit haben ist es sowieso meine Sache wann ich die Arbeit erledige. Dann jongliere ich lieber mit den Tagen wenn Kinder krank und bekomme mein volles Gehalt für meine vollständige Arbeit.

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Re: weniger Krankengeld?

Antwort von Nirena am 02.11.2012, 21:46 Uhr

Wie die anderen schon gesagt haben, das ist normal, da von der Krankenkasse nur der Krankengeldbetrag übernommen wird und das sind nur ca. 70% und auch das nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Mein Arbeitgeber ist allerdings kulant und so bekomme ich während Kind-krank-Tagen ganz normale Entgeltfortzahlung, das liegt im Ermessen des Arbeitgebers.

LG
Nini

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