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Geschrieben von melody am 07.09.2010, 19:48 Uhr

Vorrangiger Urlaubsanspruch mit schulpflichtigen Kindern?

Hallo,
ich habe mal gehört dass man gegenüber Kollegen vorrangig bei der Urlaubsplanung berücksichtigt wird wenn man schulpflichtige Kinder hat, und den Urlaub somit in den Ferien nehmen MUSS. (z.B. zwischen Weihnachten und Neujahr, wo alle Urlaub haben wollen.) Ist das irgendwo gesetzlich festgelegt?
Danke...

 
7 Antworten:

Re: Vorrangiger Urlaubsanspruch mit schulpflichtigen Kindern?

Antwort von Badefrosch am 07.09.2010, 21:07 Uhr

Nicht dass ich wüßte. In den meisten Firmen wird das nur so gehandhabt, ich würde das unter Gewohnheitsrecht einstufen.

In der Firma wo ich als letztes über Zeitarbeit eingesetzt war, hat überhaupt nicht interessiert ob man Kinder hat oder nicht, ob diese Schulpflichtig sind oder nicht, die haben vorausgesetzt dass man das irgendwie geregelt bekommt, z.B. durften zwischen Weihnachten / Neujahr - 3 Kollegen in Urlaub und zwischen Neujahr / Heilig 3 Könige die anderen 3 Kollegen. An Fenstertagen durften auch nur max. 3 gleichzeitig in Urlaub, sonst wenn Hochphase war entweder gar nicht oder nur max. eine Woche und dann auch nur max. 2 Leute.

Das waren für mich alles Gründe das Unternehmen zu verlassen.

Ich bin jetzt 3 Monate in einer neuen Firma und musste kurzfristig die letzte Augustwoche mangels Kinderbetreuung freinehmen, war bei uns kein Problem, lag aber daran dass ich mit meinen Abschlussarbeiten komplett fertig war und in der Woche eigentlich nur Prozessverbesserungsarbeiten gemacht hätte, die nicht so dringend sind.

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Re: Vorrangiger Urlaubsanspruch mit schulpflichtigen Kindern?

Antwort von Julia+Christopher am 07.09.2010, 21:35 Uhr

Soweit ich weiß ist das nur ein Wunschdenken der meisten berufstätigen Eltern.

Gruß und viel Glück bei der Urlaubsvergabe Julia

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Re: Vorrangiger Urlaubsanspruch mit schulpflichtigen Kindern?

Antwort von monik am 08.09.2010, 10:36 Uhr

Warum sollten nur die Eltern der schulpfl. Kinder Urlaub in den Ferien nehmen?
Unser Kindergarten hat auch während der Ferien zu (so wie die meisten Kindergärten).
Also es ist eher ein Wunschdenken. Man kann sich mit den Kollegen abstimmen.
Lg
Monik

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Re: Vorrangiger Urlaubsanspruch mit schulpflichtigen Kindern?

Antwort von celmin am 08.09.2010, 10:53 Uhr

Bei uns ist es wirklich so. Wer schulpflichtige Kinder hat, hat das Recht in den Ferien zu fahren. Die Kollegen ohne Kinder fliegen aber sehr gerne in Urlaub und würden in der Hauptsaison freiwillig auch nicht Urlaub machen.
Ich denke man kann über alles reden und gerade bei 6 Wochen Sommerferien sollte es schon klappen, dass es irgendwie geht.
Zwischen den Jahren gilt das bei uns aber nicht. Da gibt es hier eine Notbesetzung und da muss reihum jeder einmal ran. Das finde ich auch fair.

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Re: Vorrangiger Urlaubsanspruch mit schulpflichtigen Kindern?

Antwort von Tinai am 08.09.2010, 13:18 Uhr

Hallo,

einen rechtlichen Anspruch aus dem Urlaubsgesetz gibt es nicht. Es lautet sinngemäß, dass der Urlaub zusammenhängend zu nehmen ist und dass die persönlichen und betrieblichen Belange berücksichtigt werden müssen. Daraus kann man nicht viel ableiten.

Wegen des Betriebsfriedens wird jeder AG versuchen, hier möglichst allen gerecht zu werden (ich weiß, wovon ich rede), trotzdem wird man nicht argumentieren können, warum man den Urlaub mit schulpflichtigen Kindern unbedingt zwischen Weihnachten und Neujahr nehmen muss. Es gibt 14 Wochen Schulferien im Jahr und mit dem ARgument kann das leicht ausgehebelt werden. Ich würde Dir auch nicht raten, zu versuchen, sowas mit der Brechstange durchzusetzen, damit machst Du Dich bei Kollegen unbeliebt.

Für diese "Hochzeiten" des Urlaubs versuchen wir immer einen Turnus zu finden, so dass jeder, der in dieser Zeit weg will, alle zwei Jahre auf jeden Fall dran ist.

Wie soll auch ein AG die Interessen seiner einzelnen AN immer voll berücksichtigen? Wenn einer zur dementen Oma an Weihnachten will, zählt das mehr oder weniger? Wenn die Großmutter Weihnachten mit dem Enkel verbrignen will, wichtiger/unwichtig. Jeder hat seine persönlichen Interessen.

Und wenn sich jetzt zwei einen Arbeitsplatz teilen, darf dann die eine 15 Jahre gar nicht zwischen Weihnachten und Neujahr, weil die andere drei schulpflichtige Kidner hat? Das kann nicht sein.

Ich wünsche Dir, dass Du mit Argumenten oder Kompromissvorschlägen zu einer Lösung kommst.

Gruß Tina

Gruß Tina

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Re: Vorrangiger Urlaubsanspruch mit schulpflichtigen Kindern?

Antwort von speedy am 08.09.2010, 14:07 Uhr

Hi,
es gibt keinen Rechtsanspruch darauf - das ist eine Frage der betrieblichen Übung und ggf. der Abstimmung mit den Kollegen.
Ich würde mir als Nicht-Mutter auch benachteiligt vorkommen, wenn ich, nur weil ich keine Schul- oder kiga-Kinder hätte, über Jahrzente hinweg keinen Urlaub während der Schulferien machen könnte.

Gerade als Eltern sollte man seine Rechte und Wünsche nicht überbetonen - nur zu speziellen Zeiten arbeiten, Teilzeit aber auf der Wunschstelle, Urlaub nur während der Schulferien... irgendwann ist das Maß voll und die Kollegen schieben meiner Ansicht nach völlig berechtigt einen Hals auf die "berufstätigen Eltern".

Gruß, Speedy

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Huhu...würde fast sagen, dass es selbstverständlich ist ;-)...oder???

Antwort von felix+sarahs-mama am 09.09.2010, 14:13 Uhr

Hier ein Artikel dazu:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1390099
LG Madlen 6

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