Geschrieben von rabukki am 02.02.2010, 15:21 Uhr |
Selbständigkeit und Kind krank
Welche Möglichkeiten gibt es eigentlich als Selbständige, wenn das Kind krank wird? Wie plant man am besten - einen jährlichen Betrag für Arbeitsausfall/Aushilfen zurücklegen?
Ich habe gegoogelt, dass einige gesetzliche Kassen Kinderkrankengeld schon ab dem ersten Krankheitstag übernehmen - wieviel ist das und welche Kassen, weiß das jemand?
Mein Tochter war bislang kaum krank, aber es wird wohl noch vorkommen...
Grüße und danke,
Rabukki
Re: Selbständigkeit und Kind krank
Antwort von Mariposa am 03.02.2010, 9:40 Uhr
Warum hast du nach gesetzlichen KK gegoogelt?
Bist du denn trotz Selbstständigkeit in der GKV?
Dort gibt es doch in jeder KK die 10 Kind-Krank-Tage, oder nicht? Die werden doch von der KK bezahlt...
Aber ich kenne mich nicht wirklich auch, bin in der PKV, dort bezahlt die KK nichts für die Betreuung des Kindes - ich muss immer Urlaub nehmen, notfalls (bisher aber zum Glück noch nicht nötig) unbezahlten...
Einplanen würde ich die Kind krank Tage aber schon irgendwie. Ist deine Tochter schon im KiGa, oder kommt sie erst noch rein?
LG; Mari
Re: Selbständigkeit und Kind krank
Antwort von chrissicat am 03.02.2010, 10:05 Uhr
Wie Mariposa schon geschrieben hat, wäre es erstmal interessant zu wissen, ob du freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat versichert bist!
Wenn du in der gesetzlichen KV bist, bekommst du bei JEDER Krankenkasse die "Kind-krank-Tage" - ich glaube es sind insgesamt maximal 10 Tage pro Jahr, bin mir aber nicht ganz sicher.
Wenn du privat versichert bist, musst du das am besten direkt mit deiner Versicherung abklären.
Ich selbst bin nicht selbstständig, kann dir also über die Organisation diesbezüglich keine Tipps geben. Es kommt sicherlich auch darauf an, was genau du machst...
Re: Selbständigkeit und Kind krank
Antwort von chrissicat am 03.02.2010, 10:05 Uhr
Wie Mariposa schon geschrieben hat, wäre es erstmal interessant zu wissen, ob du freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat versichert bist!
Wenn du in der gesetzlichen KV bist, bekommst du bei JEDER Krankenkasse die "Kind-krank-Tage" - ich glaube es sind insgesamt maximal 10 Tage pro Jahr, bin mir aber nicht ganz sicher.
Wenn du privat versichert bist, musst du das am besten direkt mit deiner Versicherung abklären.
Ich selbst bin nicht selbstständig, kann dir also über die Organisation diesbezüglich keine Tipps geben. Es kommt sicherlich auch darauf an, was genau du machst...
Re: Selbständigkeit und Kind krank
Antwort von rabukki am 03.02.2010, 12:41 Uhr
Hallo nochmal,
also ich mache mich gerade selbständig, werde aber erstmal freiwillig in der GVK bleiben (könnte ja auch scheitern und dann komm ich nicht mehr rein, außerdem werd ich erstmal kaum über ALG II Niveau landen).
Es gibt da wohl Unterschiede. Ich lese: Gesetzlichen Anspruch hat man erst ab dem 42. Krankheitstag des Kindes !? Es geht mir um eine simpe Grippe, Masern, Mumps und da ich dann eine Aushilfe organisieren müsste, bräuchte ich sofort Geld. Ich kann mir nicht so gut vorstellen, mein krankes Kind fremdbetreuen zu lassen.
Aber angeblich zahlen manche Kassen schon ab dem ersten Tag und ich finde gerade heraus, welche. Aber gilt das auch für Selbständige?
Wenn meine Kasse das nicht anbietet, habe ich ein Problem, da man ein Jahr vor der Existenzgründung in der selben Kasse versichert gewesen sein muss, um bestimmte Leistungen zu erhalten.
Grüße
Re: Selbständigkeit und Kind krank
Antwort von Sally_98 am 03.02.2010, 20:25 Uhr
Hey Rabukki,
ich bin ja in Österreich versichert. Da ist das eh anders.
Aber in meinem Fall habe ich von Kollegen von vornherein gesagt bekommen, daß sie einfach mehr Frei-Tage im Jahr berechnen. Das heißt statt 24 Tagen Urlaub (5 Wochen) durchaus 10-12 Wochen im Jahr.
So habe ich das auch in meiner Kalkulation gemacht. Schon allein weil ich mehr Urlaub haben will, aber eben auch weil ich mit Krankheit rechne.
LG Sally
He?
Antwort von Laufente123 am 03.02.2010, 21:45 Uhr
Verstehe das Problem nicht so recht. Ich bin seit Ende des Studiums selbständig und privat versichert. Ich bekomme nur Geld von der KV wenn ich über xx WOchen am Stück krank bin. Da dieser Teil der Versicherung sehr teuer ist, ich aber mein Krankheitsrisiko gering einschätze, habe ich die xx Wochen recht hoch gewählt.
Bei Kinderkranktage bekomme ich nichts. Wozu auch. Die KV zahlt normalerweise weniger aus als man vorher eingezahlt habe. Die haben auch keine Gelddruckmaschine und müssen ihren Verwaltungsapparat finanzieren.
Kinderkranktage bekomme ich nicht bezahlt, einen Ersatz für meine Tätigkeit finde ich eh nicht - also entweder frei nehmen, oder Nachts arbeiten oder trotz Kind von zu Hause arbeiten und natürlich den Partner massiv einbinden.
Was erwartest Du? Eine KV die dir sofort Geld in die Hand gibt?
Das zu versichern wäre so etwas von teuer, dass Du dann besser den Anteil selber zurücklegst. Keiner schenkt dir Geld. Das kannst Du doch auch selber regeln.
Analog mache ich überhaupt mit der KV. Mein Selbstbehalt ist sehr hoch. Das spart mir massiv Gebühren sogar in "kranken" Jahren. Natürlich darf ich das geparte Geld dann nicht in ein Auto investieren und weg isses, sondern muss es anlegen. Aus dem Auge aus dem Sinn. Wenn ich dann doch mal kränker als erwartet sein sollte, zahle ich damit die Arztrechnungen. Wenn nicht, habe ich gewonnen.
Aber wahrscheinlich habe ich Dein Posting nicht verstanden, oder Du verdienst in der Selbständigkeit so wenig, dass es besser wäre du lässt es bleiben?
Servus
Karin
Es kommt ganz sicher auf die Art der Selbständigkeit an!!!!
Antwort von Trini am 04.02.2010, 9:32 Uhr
Liebe laufente, es gibt auch Selbständige, die nicht "mal eben" nachts arbeiten können.
Oder würdest Du es zu schätzen wissen, wenn Dich Deine Frauenärztin mal eben auf 23.15 Uhr umbestellt, weil ihr Kind krank ist??
Das Beispiel habe ich bewusst gewählt, eine gute Freundin ist Ärztin.
Sie hat auf jeden fall eine KV mit KG-Anspruch für eigene Krankheit, schließlich MUSS sie eine Vertretung bezahlen, wenn sie selbst nicht arbeiten kann.
Für ihren Sohn bekommt sie allerdings kein KG, der wird dann zu Hause betreut.
Mein Mann ist zwar angestellt, aber auch in der PKV. Wir bekommen auch kein Kinderpflegekrankengeld, aber unsere Söhne sind auch beneidenswert gesund.
Trini
Wenn ich das endgültig recherchiert habe...
Antwort von rabukki am 04.02.2010, 10:46 Uhr
... werde ich hier nochmal reinschreiben. Die Infos sind gerade zu unterschiedlich...
Grüße
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