Baby und Job

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 05.03.2012, 11:59 Uhr

Quatsch

Diese Stunden-Einschränkung gilt nur für ALG1, und das steht ihr nicht zu, da die Stellung ungekündigt ist.

Evtl. besteht tatsächlich ein Anspruch auf ALG2 - abhängig vom Einkommen des Ehepartners/Lebensgefährten. Der Anspruch besteht auch in der Elternzeit. Normalerweise gibt es auch keine Vermittlungsversuche, bis das Kind 3 Jahre alt ist - wobei man in der Zeit durchaus arbeiten bzw. sich vermitteln lassen DARF.

 
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