Geschrieben von Strudelteigteilchen am 05.03.2012, 11:59 Uhr |
Quatsch
Diese Stunden-Einschränkung gilt nur für ALG1, und das steht ihr nicht zu, da die Stellung ungekündigt ist.
Evtl. besteht tatsächlich ein Anspruch auf ALG2 - abhängig vom Einkommen des Ehepartners/Lebensgefährten. Der Anspruch besteht auch in der Elternzeit. Normalerweise gibt es auch keine Vermittlungsversuche, bis das Kind 3 Jahre alt ist - wobei man in der Zeit durchaus arbeiten bzw. sich vermitteln lassen DARF.
- Arbeitslosengeld in Elternzeit? Ich galube nicht :-( - Beautyholic 05.03.12, 11:18
- Wenn Du ... - SEAGLD 05.03.12, 11:31
- In ungekündigter Stellung??? - Trini 05.03.12, 11:41
- Quatsch - Strudelteigteilchen 05.03.12, 11:59
- Kein Quatsch - Tinai 05.03.12, 16:50
- Re: Arbeitslosengeld in Elternzeit? Ich galube nicht :-( - SEAGLD 05.03.12, 12:34
- Doch - Tinai 05.03.12, 16:48
- Allerdings nur - Fuchsina 05.03.12, 21:16
- Re: Allerdings nur - Beautyholic 05.03.12, 22:27
- Jaaaaaaaaaaaaaaaaa!!! - Trini 06.03.12, 8:07
- Re: Allerdings nur - Beautyholic 05.03.12, 22:27
- Allerdings nur - Fuchsina 05.03.12, 21:16
- Wenn Du ... - SEAGLD 05.03.12, 11:31
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Ist das rechtens?? ALG2 Antrag.