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Geschrieben von Pampersmami am 01.03.2012, 14:52 Uhr

Würdet Ihr Euch schriftl.bewerben oder kurz mal hingehen ,wegen AA?

Bin seit mein Vertrag im Januar ausgelaufen ist, Arbeitslos gemeldet.
Habe heute zum ersten mal Post vom AA bekommen für eine Stelle die ab 20.03.frei wird.
Das würde mich ja rießig freuen ,wenn ich nicht ab 26.03 in den Mutterschutz gehen würde!
Ich finde die Stelle nicht schlecht ........in 3 Jahren! Ob ich da morgen einfach mal persöhnl. hingehe? Um mit den Augen zu klimpern und zu fragen ob ich in 3 Jahren wieder kommen kann? Sollte man sich das dann schriftl. geben lassen? Oder ist das ein Verhalten, dass nicht zur A-Aufnahme führt? Und ich noch ne Sperre bekomme für die letzten 2 Wochen!
Oder muß ich wirklich wie im Schreiben steht mich schriftl. bewerben? Finde das total blöd für die Firma!
Muß ich mich da überhaupt bewerben? Ich meine meine SB weiß das mit dem Mutterschutz. Wollen die mich testen? Oder ist man da echt nur ne Nummer?

 
4 Antworten:

Re: Würdet Ihr Euch schriftl.bewerben oder kurz mal hingehen ,wegen AA?

Antwort von Pamo am 01.03.2012, 15:11 Uhr

Ich wuerde eine korrekte schriftliche Kurzbewerbung hinschicken und im Anschreiben deutlich sagen, wann ich verfuegbar bin.

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Re: Würdet Ihr Euch schriftl.bewerben oder kurz mal hingehen ,wegen AA?

Antwort von SEAGLD am 01.03.2012, 15:27 Uhr

Ganz ehrlich?
Bewirb Dich, und wenn sie Dich zu nem Gespräch einladen, dann sehen sie ja dass Du schwanger bist. Und wenn sie Dich dann immernoch anstellen, dann gehst Du eben 6 Tage arbeiten, und dann in den Mutterschutz und nach der EZ kehrst Du dann wieder zurück in den Betrieb. Worin liegt da nun das Problem?


LG Sabine

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Re: Würdet Ihr Euch schriftl.bewerben oder kurz mal hingehen ,wegen AA?

Antwort von Fuchsina am 03.03.2012, 3:00 Uhr

Darf ich mal ganz doof herkommen und fragen, wie Du die 3 Jahre Elternzeit finanzieren möchtest? Arbeitet Dein Man und verdient dazu genug?

Ich würde auf jeden Fall schauen, dass ich schnell wieder eine Arbeit bekomme, Mutterschutz und Elternzeit hin oder her. Es gibt durchaus Arbeitgeber, die auch Schwangere einstellen, wenn sie der Meinung sind, diese Person wäre die Richtige für die Stelle. Vorausgesetzt natürlich, dass die Schwangere auch den Willen und Einsatz mitbringt (z.B. eben NICHT 3 Jahre zu Hause bleiben zu wollen, oder eben bereit ist von zu Hause etwas zu arbeiten, wenn das möglich ist).

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Re: Na 2 Jahre Elterngeld und dann 1Jahr Landeserziehungsgeld

Antwort von Pampersmami am 03.03.2012, 17:33 Uhr

Wir werden uns zwar sehr einschränken müssen, aber wird schon irgendwie.
"Es gibt durchaus Arbeitgeber, die auch Schwangere einstellen, wenn sie der Meinung sind, diese Person wäre die Richtige für die Stelle"

Da gebe ich Dir Recht, aber ich möchte mit meinem Kind eben die 3Jahre zu Hause bleiben!
"Vorausgesetzt natürlich, dass die Schwangere auch den Willen und Einsatz mitbringt ! " Naja eben dann für 6 Tage und deswegen die Frage!
Aber war schon dort, der Herr hat kurz geschmunzelt und mir alles Gute gewünscht!

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