Geschrieben von RR am 28.02.2012, 14:44 Uhr |
wo kann ich nachlesen wie die Rechtslage ist???
Hallo
wie einige ja wissen sind wir selbstständig u. haben zzt. ein Problem mit einem MA der bereits im Oktober 5 Wochen krank war u. jetzt ist er aufgrund eines privaten Unfalles (hatte über Fasching Urlaub, dort ist es passiert) bereits die 2. Woche krank.
Er hat uns nicht erzählt um welche Verletzungen es geht (muss er ja auch nicht) u. sagt auch nur es sei ein Unfall gewesen. Allerdings müssten wir ja wissen, ob ein Dritter ihm den Schaden zugefügt hat (in dem Moment müssten wir ja nicht alleine die Lohnfortzahlung schultern) o. ob er grob fahrlässig selbst schuld ist (ich denke da halt an Alk am Steuer etc.).
Weiß jemand wo man da nachlesen kann wie wir an Angaben kommen? Ich müsste ja eig. auch mal wissen, ob er noch länger krank sein wird (Krankmeldung die 2. geht bis einschl. Samstag, aber er sagte schon er geht Freitag wieder zum Doc), da ich dann jemanden von einer Zeitarbeitsfa. für den Übergang anfordern würde. Wg. 3 Tagen natürlich nicht, aber in 1 Woche ist ein weiterer MA in Urlaub, dann haben wir ein Problem wenn er nicht kommen kann.....
viele Grüße
Re: wo kann ich nachlesen wie die Rechtslage ist???
Antwort von speedy am 28.02.2012, 15:02 Uhr
Hi,
ein AN schuldet tatsächlich keinerlei Auskunft über Dauer der vor. Krankheit od. üb. Ursachen. Du könntest ihn aber auffordern, mitzuteilen, ob a) eine polizeiliche Meldung des Unfalls erfolgt ist und wenn ja, unter welchem Aktenzeichen und ob b) ein Verschulden Dritter vorliegt. Diese Auskünfte muss er geben, um dir ggf. Regressforderungen zu ermöglichen. Keine Angaben schuldet er über eigenes Verschulden od. Fahrlässigkeit, dafür müsstest du eigene Ermittlungen anstellen.
Wenn das Verhältnis noch gut ist, würde ich ihn persönlich anrufen/besuchen und freundlich fragen, bis wann ihr vorr. eine Vertretung braucht. Ist ja für ihn kein Nachteil, er kann ja trotzdem jederzeit wiederkommen, wenn er wieder fit ist.
Gruß, Speedy
Re: @RR
Antwort von montpelle am 28.02.2012, 15:22 Uhr
Was hat denn sein Unfall jetzt mit seiner Krankheit im Oktober zu tun, dass du das extra erwähnst ?
@montpelle
Antwort von RR am 28.02.2012, 16:01 Uhr
Hallo
genau eben dies gilt es ja u. a. herauszufinden, ob es vielleicht eine Folge dieser Erkrankung damals ist. Ist ja erst 3 1/2 Monate her dass er wieder zurück zur Arbeit kam.
viele Grüße
Re: wo kann ich nachlesen wie die Rechtslage ist???
Antwort von Flirrengel am 28.02.2012, 16:05 Uhr
Erstens: Ich kann Deinen Ärger verstehen!
Zweitens: Ich würde mich darüber bei einem guten Rechtsanwalt beraten lassen (Arbeitsrechtler), vielleicht würde das sogar eine Rechtschutzversicherung übernehmen?
Auch wenn es Dir was kosten sollte lohnt es sich, weil irgendwann wieder ein ähnlicher Fall sein könnte, dann weißt Du schon etwas Bescheid!
Rechtsanwalt ist übrigens immer gut, ich kann nur raten, Personalangelegenheiten die aus dem Ruder laufen immer darüber regeln zu lassen, das spart Energie und Nerven und vor allem vor fehlerhaften Handlungen.
Re: @RR
Antwort von montpelle am 28.02.2012, 16:27 Uhr
Und was geht dich das an, welche Krankheiten er warum hat ?!
Stimme Speedy zu
Antwort von Tinai am 28.02.2012, 16:28 Uhr
er muss tatsächlich Auskunft geben darüber, ob es einen Unfallbericht gibt, denn dann könnt ihr - so er nicht schuld war- den Gegner in Regress nehmen. Haben wir schon einmal durchexerziert.
Grüße Tina
@montpelle
Antwort von RR am 28.02.2012, 16:34 Uhr
Hallo
es gibt schließlich gesetzliche Regelungen, dass ich dem MA eben NICHT die 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten muss, wenn es sich um die gleiche Erkrankung (Folgeerkrankung, je nachdem) handelt innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Folglich geht es mich sehr wohl etwas an, es geht um das Geld unserer Fa! u. wenn ich einen MA einer Zeitarbeitsfa. für ihn einsetzen muss, weil er länger als 1-2 Wochen krank ist, muss ich sehr wohl wissen ob es länger dauert.....
Ist das an deinem Arbeitsplatz nicht so, dass man den AG informiert?
viele Grüße
Frag doch mal nen Anwalt für Arbeitsrecht
Antwort von bubumama am 28.02.2012, 17:00 Uhr
Also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberrecht.
Es ist schon was anderes, ob er aufgrund der Vorerkrankung einen Unfall hatte oder aber ein Dritter im Spiel war.
Diese Auskünfte bekommst Du aber nur denke ich, wenn Du einen Anwalt hinzuziehst. Weder Krankenkasse noch Arzt dürfen darüber was sagen. Nur der AN selbst, aber ich glaube, er MUSS nicht.
melli
U1-Umlage???
Antwort von u_hoernchen am 28.02.2012, 19:46 Uhr
Zahlt Ihr keine U1-Umlage?
Dann würdest Du ja zumindest einen Teil der Lohnfortzahlung von der KK wiederkriegen...
Ulrike
Re:
Antwort von ursel am 28.02.2012, 22:16 Uhr
wenn du nicht weißt, ob es sich um die gleiche Krankheit handelt, dann schreib doch die Krankenkasse an, die sagen dir das doch. Dann weißt du auch, ob du wegen der erneuten Krankheit nochmals 6 Wochen zahlen mußt oder ob sofort die Kasse einspringt.
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