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Geschrieben von finchen29 am 27.02.2012, 17:43 Uhr

Wochenend und Feriertags Arbeitsverbot/ Wie handhabt ihr das?

Also ich arbeite ja im Schichtdienst mit WE. (Heim für Behinderte)
Nun war mir nie so bewußt, dass ich Sonntags und Feiertags gar nicht arbeiten brauche. Habe ich in der ersten SS vor 3 Jahren auch gemacht und nun bin ich in der 23.ssw.
Nicht vor 6 und nach 20Uhr arbeite ich auch nicht mehr.Alleine arbeite ich nur noch morgens bis 8Uhr, wenns ruhig ist. Aber von Sonntags-und Feieitagsarbeitsverbot wurde im Gespräch mit meinem AG irgendwie nicht so gesprochen. Bzw. gibt es da sicherlich eine Ausnahmeregelung....(wie die Ausnahmeregelung, bis 22 Uhr zu arbeiten???????
Ich arbeite überhaupt nicht mehr gerne Sonntags und Ostern will ich mit Kind auch nicht arbeiten (Habe schon Weihnachten gearbeitet!)
Samstags ist mir ja egal. Und einen Sonntag im Monat würde ich ja auch weiter arbeiten (sonst müssen Kollegen 3 WE machen)

Wie handhabt ihr das?
Wem muß ich das nun sagen? AG oder reicht GL?
LG finchen29

 
3 Antworten:

Re: Wochenend und Feriertags Arbeitsverbot/ Wie handhabt ihr das?

Antwort von Steffi528 am 27.02.2012, 18:23 Uhr

Mein AG (direkter Vorgesetzter) hat mich damals eindringlich aufgefordert, weder zu lange zu arbeiten, noch am Wochenende.
Fürsorgepflicht des AG.

Es hat "funktioniert", ich habe mich daran gehalten.
Schutzgesetze sind dafür da, das man sie einhält ;-) Die Kollegen müssen halt jetzt mal für Dich einspringen.

Ach ja, trotz meines "Dranhaltens", kam es in der 27 SSW zu Komplikationen, so daß ich dann bis zum Mutterschutz krank geschrieben war.

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Re: Wochenend und Feriertags Arbeitsverbot/ Wie handhabt ihr das?

Antwort von SEAGLD am 28.02.2012, 10:07 Uhr

Also ganz so ist das nicht richtig.
Das ist in §8 des MuSchG geregelt.

Ersteinmal wäre jetzt zu klären wo genau Du arbeitest (Pflege? Ergotheraphie? Physiotherapie? etc.)

Wovon Du jetzt ausgehst, ist im MuSchG §8 Abs.1 geregelt:

"Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden."

Wenn Du aber in der Krankenpflege arbeitest (und ich weiss nicht inwiefern Behinderte als Kranke gelten?!?!), dann sagt das MuSchG §8 Abs. 4 dazu:

"... in Krankenpflege- ... anstalten ... dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird."

Solange Du also einen kompletten Tag in der Woche frei hast, darfst Du vom Gesetzt her dann sehr wohl auch Sonntags arbeiten!


LG Sabine

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Re: Wochenend und Feriertags Arbeitsverbot/ Wie handhabt ihr das?

Antwort von sternenfee75 am 28.02.2012, 13:24 Uhr

Ist bei uns im KH auch so, Wochenendarbeit gibt es keine Ausnahmen. Nachtdienst ist verboten für schwangere,...
NAtürlich möchten die meisten Mütter gerne Wochenende oder Feiertage frei haben, ist aber gerade in solchen Jobs nicht wirklich möglich. Evtl kannst du ja mit einer Kollegin tauschen an Ostern.
Ich arbeite z.B. nur an den Wochenenden, damit der Papa dann zu Hause ist für die Betreuung.

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