Geschrieben von miina am 04.03.2014, 13:30 Uhr |
lehrerin im angestelltenverhältnis...
...bin ich :-) ... habe ich da kind-krank-tage? zumal ich erstmal nur eine befristete anstellung bis nach den sommerferien habe.
wohne in nrw.
weiss jemand was?
danke und sonnige grüße!
Dann hast Du wie jede(r) Angestellte 10 Tage pro Elternteil
Antwort von Trini am 04.03.2014, 15:59 Uhr
Du und Dein Mann wirst (je 10 Tage) unbezahlt freigestellt und bekommst den Verdienstausfall von der Krankenkasse.
Trini
Wer bezahlt dich?
Antwort von kia-ora am 04.03.2014, 20:41 Uhr
Bin auch als Vertretungskraft in NRW und kann daher sagen, es kommt darauf an, wer dich bezahlt. Wenn bei mir Stunden ausfallen, die die Bezirksregierung bezahlt, bekomme ich wie jeder andere Geld. Fallen Stunden des Fördervereins aus, bekomme ich NULL Euro. Grund des Ausfalls ist völlig egal.
Re: Dann hast Du wie jede(r) Angestellte 10 Tage pro Elternteil
Antwort von Ina_84 am 04.03.2014, 22:08 Uhr
Aber doch nur, wenn das Kind gesetzlich versichert ist , oder?
Über die Landesregierung bekommt man soweit ich weiß nur 4 Tage weiter Gehalt. Über die PKV des Kindes anschließend nix mehr.
Alles was mehr ist gillt als unbezahlter Sonderurlaub
https://www.gew.de/Freistellung_bei_Erkrankung_eines_Kindes.html
Sie ist Angestellte - warum sollte das Kind also das Kind in der PKV sein??
Antwort von Trini am 04.03.2014, 23:14 Uhr
Na gut, bei uns ist es so. Mann und Söhne PKV, Mutter gesetzlich. Aber, die Jungs waren eh kaum krank.
Trini
Re: lehrerin im angestelltenverhältnis...
Antwort von speedy am 05.03.2014, 9:13 Uhr
Hi, solange das Kind krank ist, hast du auf jeden Fall Anspruch auf unbezahlte Freistellung ggü. dem Arbeitgeber - unabhängig von der Art deiner Versicherung.
Ob du für diese Zeit einen finanziellen Ausgleich erhältst, ist unterschiedlich je nach Tarif/Besoldungsträger... Sind das Kind und du gesetzlich versichert, erhältst du 10 Tage / Jahr von der ges. KV des Kindes bezahlt. Bist du (oder das Kind) privat versichert, gibt es meist nichts von der KK.
Da du als angestellte Lehrerin (an einer öfftl. Schule) nicht schlechter gestellt werden darfst als als verbeamtete, steht dir dann ggf. auch ein Lohnausgleich für 4 Tage/Jahr zu - müsste sich aber aus dem Tarifvertrag ergeben, der für dich gilt.
Gruß, Speedy
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