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Geschrieben von Henni am 14.06.2013, 17:00 Uhr

Lehrerinnen- Beamtin - Versetzungsfrage

Hallo muss mal schnell hier fragen: bei uns muss von der Schule eine halbe Stelle versetzt werden, also 14 Stunden werden an einer anderen Schule gebruacht, bei uns sind sie zu viel. Das passiert nun mal. ABER: bei uns hat nur EINE Kollegin 14 Stunden, die anderen alle 20 oder mehr und zwar weil sie drei kinder hat und deshalb eben reduziert. Ihr eines Kind geht bei uns zur Schule.

Ist SIE nun automatisch die die gehen muss? Oder hat sie Chancen sich zu wehren weil sie ja nur zeitweilig halb arbeitet (noch 2 jahre) und nebenbei acuh eine der wenigen KOlleginnen ist, die mit Haus und Mann und allem bei UNS im Ort wohnt während fast alle anderen (sind 22) von sonst woher pendeln...zum Teil fahren die anderen durch den Ort, zu dem sie nun geschickt werden soll (10 km von hier) ...hat sie Chance sich zu wehren? Weiß das wer? und bitte KEINE wie gut wir Lehrer das haben Diskussion, das WEISS ich...es geht hier um rechtliche Dinge und Chancengleichheit etc...für sie wäre das echt hart... sie ist seit 8 Jahren bei uns und viele anderen wie gesagt wohnen 30 - 50 km weg und stellen eh andauernd versetzungsanträge...

 
11 Antworten:

Re: Lehrerinnen- Beamtin - Versetzungsfrage

Antwort von shinead am 14.06.2013, 18:17 Uhr

Kann sich nicht jemand freiwillig melden?
Logisch wäre unter den Vorsussetzungen die Versetzung der Kollegin mit den 14 Stunden. Soweit ich weiß hat der Dienstherr bei Beamten das Recht zur freien Festlegung der Arbeitsstätte. Man kann zwar Widersprucv einlegen, der hat aber keine aufschiebende Wirkung. Will heißen, solange das Verfahren läuft muss man trotzdem erstmal an die neue Dienststelle.

Will denn keiner der anderen Lehrer dort hin?

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Re: Lehrerinnen- Beamtin - Versetzungsfrage

Antwort von Henni am 14.06.2013, 20:43 Uhr

Hallo nein freiwilllig geht niemand dorthin...es geht ja um eine richtige Versetzung ab September dann, also ZEIT ist noch genug für Widersprcuh, und NATÜRLICH dürfen beamte versetzt werden, die Frage ist ja eher WER von 22 Beamten dann gehen muss und wie und wer das entscheidet...

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Re: Lehrerinnen- Beamtin - Versetzungsfrage

Antwort von jori am 15.06.2013, 0:35 Uhr

Also ich kenne auch das Modell, dass eine Vollzeitkraft mit halber Stelle "ausgeliehen" wird, wenn Überhang ist. Entscheidung treffen meines Wissens Schulleitung, Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, wenn es keine Freiwilligen gibt. Also würde ich sagen: Ja, sie hat Chancen sich zu wehren. Die 20er könnten zB dann ja vielleicht sogar nur für einen Tag zu euch fahren, wenn sie dann "kleinere" Fächer unterrichten und dann evtl. zu einem späteren Zeitpunkt ganz versetzt werden. Hat sie eine Klassenleitung? Auch das könnte vielleicht "schützen". An ihrer Stelle würde ich direkt das Gespräch mit dem Personalrat suchen - aus begründeter Sorge ... wenn die "Rechnung" so "einfach" klingt........ Auf jeden Fall bitter. Ist das denn schon endgültig mit den Stunden? Theoretisch könnten doch auch zwei Vollzeitkräfte sich bereit erklären, mit je 7 Stunden an die andere Schule zu gehen?

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Re: Lehrerinnen- Beamtin - Versetzungsfrage

Antwort von Mera68 am 15.06.2013, 8:54 Uhr

Gibt es bei euch nicht das Verfahren mit Punkten? Hier in Berlin gibt es Punkte z.B für Kinder, Alter etc. und dann werden die mit dem wenigsten Punkten versetzt. Fast egal welches Fach. Wenn man besondere Aufgaben übernimmt wird man nicht versetzt. Da kann die Schulleitung was drehen.

Mera

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Re: Lehrerinnen- Beamtin - Versetzungsfrage

Antwort von Häsle am 15.06.2013, 9:52 Uhr

Hier anderer Berufszweig und anderes Bundesland. Klar gibt es sowas wie Sozialpunkte (wobei das nicht mehr so nachvollziehbar ist wie früher), aber wenn es bei der Versetzung "nur" um 10 km geht, würde Soziales bei uns nicht ins Gewicht fallen.

Dass sie als Teilzeitlerin aber automatisch gehen muss, glaube ich nicht. Da würde ich mich auch wehren. Gerade Lehrerstellen werden hier bei uns oft zeitweise auf zwei Schulen aufgeteilt. Ob das auch dauerhaft gemacht wird, weiß ich nicht. Ich höre oft von Lehrern, die gegen ihren Willen von A nach B nach C geschickt werden (von einem Eck ins gegenüberliegende).

Im Notfall würde ich meine Stundenzahl ab September erhöhen.

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Re: Lehrerinnen- Beamtin - Versetzungsfrage

Antwort von Hase67 am 15.06.2013, 9:54 Uhr

Hi,

ich habe nur eine Lehrerin im direkten Bekanntenkreis, und von ihr weiß ich, dass es durchaus auch diese Punkteregelung gibt, insofern sollte sie zumindest versuchen, ihre Argumente ins Feld zu führen. Was bedeuten die 10 km denn für sie? Dass sie ein zweites Auto anschaffen muss, dass es Probleme mit der Kinderbetreuung gibt (weil sie dann hin und her pendeln muss?) Ich würde das an ihrer Stelle genau dokumentieren und der Schulleitung vorlegen. Ich weiß nicht, wie eure Leitung drauf ist, aber die Schulleiterin an der Schule meiner Tochter würde versuchen, soziale Aspekte zu berücksichtigen, soweit es in ihrer Macht steht.

Einen Anspruch hat sie natürlich grundsätzlich nicht, zumal es objektiv betrachtet (ohne ihre konkrete Situation einzubeziehen) "nur" 10 km sind, das ist ja im ländlichen Schwarzwald keine große Entfernung zum Arbeitsplatz...

LG

Nicole

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Re: Lehrerinnen- Beamtin - Versetzungsfrage

Antwort von Mera68 am 15.06.2013, 17:03 Uhr

Ja sind denn die 10km ausschlaggebend? Die kommen auch hier in Berlin bei Versetzungen innerhalb der Stadt locker mal zusammen. Bei uns wurden gerade 10 Lehrer gegen ihren Willen umgesetzt. Gleichzeitig. Nur die Lehrer, die Mangelfächer hatten und/oder Kinder unter 12Jahre haben, wurden verschont. Ich wollte weg, durfte aber aufgrund meines Mangel-Faches nicht... So kanns einem auch ergehen...
Also hier werden eher die kinderlosen Single-Lehrer versetzt, die sich in der Schule nicht unentbehrlich gemacht haben. Also scherzhaft gesagt: Schnell noch mal eben eine Funktion übernehmen :)
Mera

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Re: Lehrerinnen- Beamtin - Versetzungsfrage

Antwort von Sabri am 15.06.2013, 17:56 Uhr

Hallo Henni!
So exakt wird das sicherlich nicht kalkuliert, dass nur eine 14 Stunden- Stelle weg kann, ihr habt Überhang, einer muss gehen, dann lieber 14 Stunden als 20 (denkt die Schulleitung).
Grundsätzlich gilt (hier in NRW): Personen in Elternzeit dürfen nicht versetzt werden, danach Schwerbehinderte, danach Leute, die schulscharf eingestellt wurden und noch nicht drei Jahre lang dort sind, danach Leute mit Fächern, die an der Schule bleiben müssen, weil dort sonst ein Mangel entsteht, danach Lehrerrat, danach Klassenlehrer, die man außerplanmäßig rausreißen würde, danach persönliche Gründe.
Wenn persönliche Gründe da sind, muss eben geschaut werden, ob noch jemand anderes da ist.
Der Personalrat muss zustimmen, also zur Vermeidung einer Versetzung unbedingt den Personalrat mit ins Boot holen.
Gruß, Sabri

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Re: Lehrerinnen- Beamtin - Versetzungsfrage

Antwort von Sabri am 15.06.2013, 17:58 Uhr

Hat sie noch Elternzeit übrig? Dann ist es eine Möglichkeit, die Versetzung zu verhindern, sie geht schnell wieder in Elternzeit.

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Re: Lehrerinnen- Beamtin - Versetzungsfrage

Antwort von Sabet am 16.06.2013, 17:23 Uhr

Hallo,
bin Lehrerin in Bayern, trotzdem ein Tipp.
Ihr, d.h. das ganze Kollegium, solltet den Personalrat mobilisieren, dass (zumindest vorläufig) nicht versetzt, sondern abgeordnet wird. Dann ist es auf Zeit und kann jeden treffen. Im nächsten Schuljahr sieht man dann weiter.
Bei uns wird, auch wenn zuviele Stunden weil zuwenige Schüler im nächsten Schuljahr, immer erstmal abgeordnet.
Grüße,

Sabet

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uäää, langes POsting weg

Antwort von Henni am 16.06.2013, 20:17 Uhr

mist..nun einfach mla schnell danke, hatte ganz lang geschreiben mist

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