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Geschrieben von anjul am 21.09.2009, 7:44 Uhr

Frage an die Beamtinnen hier - Kur für´s Kind nötig

Wenn man mit einem kranken Kleinkind (gerade 3 Jahre) auf Kur muss (als Begleitperson), wird man dann freigestellt? Und wie läuft das mit dem Gehalt? Bei Angestellten zahlt das ja die Rentenkasse, soweit ich weiß..

Oder wäre es günstiger, sich selbst auch eine Kur verschreiben zu lassen? Anlass genug hätte ich, da ich mir jeden Infekt meines Kindes abhole und doppelt so schlimm kriege

Und noch eine Frage: Habt Ihr sehr viel zugezahlt? Ich hab mit der KK telefoniert, Beihilfe noch nicht, und war erschrocken, wie wenig die übernehmen, und man weiß ja schließlich, wie bei Privatversicherten zugeschlagen, äh "abgerechnet" wird
Wenn ich nur Begleitperson bin, zahlt die Kasse gar nix, und irgendwo muss ich ja auch wohnen etc
Fall sich da eine von Euch auskennt, bitte ich um Tipps - gern auch per PN

Ratlose Grüße
- erst mal von der Kurnotwendigkeit geplättet
- leicht beunruhigt, wie man das alles von einer Halbtagsstelle bezahlen soll

 
3 Antworten:

Re: Frage an die Beamtinnen hier - Kur für´s Kind nötig

Antwort von tapeten am 21.09.2009, 9:40 Uhr

Hallo,
wir hatten auch eine Kur beantragt, die dann auch von der Beihilfe genehmigt wurde. Allerdings mussten wir die Kur dann letztendlich absagen, weil unser Tarif in der Privaten Krankenversicherung keine entsprechende Kostenübernahme hat. D.h. die KK hätte ihren Anteil an den Arztkosten bezahlt und bei der Unterbringung garnichts.
Bei uns wäre für alle vier Personen ein Betrag von 2000-3000 Euro gewesen den wir selber hätten finanzieren müssen.
Das war uns einfach zu viel. So versuchen wir weiterhin es hier irgendwie hin zu bekommen, wechseln den Tarif in der KK und versuchen es nächstes Jahr noch einmal.
LG

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Re: Frage an die Beamtinnen hier - Kur für´s Kind nötig

Antwort von dieElle am 21.09.2009, 14:27 Uhr

Hallo!

Ich bin die Beamtin der Familie und meine Tochter ist mit mir in der privaten Krankenversicherung!
Wir haben letztes Jahr eine Mutter-Kind-Kur gemacht. Eigentlich war sie eher für meine Tochter gedacht (wg. Asthma), aber ich habe mir die Kur ebenfalls "verschreiben" lassen weil mein Anspruch auf Leistungen bei Versicherung und Beihilfestelle dadurch höher war. Und nötig hatte ich sie ohnehin.
Als erstes wurde ich von der Beihilfestelle gefragt, ob ich die Kur zu Privatkonditionen oder zu Kassenleistungen machen will.
Bei Ersterem werden keine Kosten für Unterkunft und Verpflegung gezahlt, sondern nur die anteiligen Arzt- und Behandlungskosten.
Bei letzterem wird von der Kureintrichtung ein täglicher Pflegesatz abgerechnet (wie bei Pflichtversicherten auch) und davon wird dann die Beihilfe normal berechnet (also der Prozentsatz). Zuzüglich gab es bei mir eine Reisekostenerstattung (pro Person 100,00 Euro, da der Kurort ausserhalb meines BL lag).
Deine private Krankenversicherung zahlt nach den vertraglich vereinbarten Konditionen. Das ist meist recht wenig. Ggf. hast Du aber Anspruch auf eine Art "Krankenhaustagegeld", wenn Du eine entsprechende Verrsicherung abgeschlossen hast!

Ich habe z.B. damals nur die Fahrt (mit PKW) selbst zahlen müssen, die Kurkosten an sich wurden durch Tagegeld der PKV und Reisekostenerstattung der Beihilfe und den normalen Leistungen von PKV und Beihilfe abgedeckt.

Ruf mal Eure Beihilfestelle an! Unter Umständen wirds nicht so schlimm, wie Du denkst!

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Re: Frage an die Beamtinnen hier - Kur für´s Kind nötig

Antwort von justin+tomsmama am 21.09.2009, 21:13 Uhr

Ich würde Dir auch raten, Dir selbst eine Kur verschreiben zu lassen.

Frei bekommst Du da nicht für, sondern mußt unbezahlten Urlaub nehmen. Wer könnte das schon??

Leider gibt es für uns keine Mutter-Kind-Kur, ich müßte auch für mich und extra für meine Kinder beantragen. Meine Krankenkasse ist der Meinung, daß berufstätige Mütter im Streifendienst bei der Polizei keiner Kur bedürfen. Wenn ich mich erholen möchte, dann soll ich doch gefälligst in den Urlaub fahren.. ohne Worte..


LG Conny

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