Geschrieben von Henni am 25.09.2012, 15:39 Uhr |
OT: Lehrerinnen- Frage
Hallo
ich habe ja derzeit eine sehr kleine Klasse mit nur 8 Schülern. Ich möchte demnächst nen ausflug machen udn bruache dazu ja nur mein Auto und ne Mutter mit Auto *g*, ich habs schon mündlich auf dem EA abgefragt, ob es okay wäre, die SChüler "privat" mitzunehmen, es ist ja ne Schulveranstaltung. Die Eltern sind natürlich dafür, ich ja auch viel billiger. Was genau muss cih mir denn da noch schriftlich geben lassen? Oder gar nichts? Oder wie? Es wäre ja totaler Unsinn da nen Bus zu mieten etc... die passen ja locker in 2 PKWs... aber "in den KNast" will cih ja auch nciht...was lasst ihr euch da unterschreiben??? Und: wie rechnet ihr da fahrtkosten ab? Zumindest den Eltern würde ich da ja was anbieten....
LG Henni (ohne Schulleitung an der Schule, somit kann cih da nciht fragen...)
Re: OT: Lehrerinnen- Frage
Antwort von 2Seesterne am 25.09.2012, 16:24 Uhr
Hallo,
meines Erachtens ist es (eigtl) in Bayern nicht erlaubt, SuS in privaten PKWs mitzunehmen. Sie sind nicht versichert.
Ich glaube, es gibt hier auch eine entsprechende Passage in der GSO.
Ich würde es wahrscheinlich nicht machen, aber ich bin ja nicht du ;)
Falls du es machst
- Dienstvorgesetzten fragen
- unbedingt schriftliches Einverständnis der Eltern
VG 2 seesterne
??? GSO??? Ist was?
Antwort von Henni am 25.09.2012, 18:25 Uhr
Wie gesagt, wir sind ohne VOrgesetzten, daher hier die Frage und es ist ja totaler Unsinn wenn Eltern die Kinder fahren dürfen und cih mit nem leeren Auto danebenfahr? Oder wie?? ODer sol ich mich mit in eine Elternauto setzen? ALso: es ging drum WAS in der Einverständiniserklärung stehen muss, ob das jemand weiß, auch wenn Eltern sich gegenseitig die Kidner da afhren...ist 5 Klasse und in ba Wü.
Re: OT: Lehrerinnen- Frage
Antwort von muddelkuddel am 25.09.2012, 20:15 Uhr
schulgesetz (nrw) sagt: schulfahrten im privatpkw sind nicht erlaubt.
an meiner alten schule ging das halblegal mit einverständniderklärung der eltern und begleitperson im auto. ist aber auch nie was passiert.
wie das im fall der fälle ist, naja, ich wills nicht wissen
LG
Re: OT: Lehrerinnen- Frage
Antwort von mams am 25.09.2012, 21:10 Uhr
in einem schulrechtsseminar mit einem niedersächsischen schulrecht-guru habe ich gelernt, dass lehrer schüler zu einem ausflug im pkw mitnehmen dürfen und diese schüler dann auch versichert sind.
Re: erklärung
Antwort von mams am 25.09.2012, 21:13 Uhr
hab die passage von dr. hoegg gefunden:
Schüler sind immer auf dem Weg zu schulischen Veranstaltungen (und von dort zurück) gesetzlich versichert, egal mit elchem Verkehrsmittel sie die Strecke zurücklegen. Wenn das also eine offizielle schulische Veranstaltung war, wären sie im Fall einen Unfalls versichert. Aber: Versichert sind nur die Körperschäden (immerhin!). Falls die Lehrkraft grob fahrlässig gehandelt hat, muss sie evtl. Schmerzensgeld und weitere Forderungen zahlen (oder ihre Amtshaftpflichtversicherung).
Re: OT: Lehrerinnen- Frage
Antwort von MäuschenNr.3 am 26.09.2012, 8:28 Uhr
Ich bin jetzt zwar keine Lehrerin, aber wir hatten letztes Jahr bei meinen beiden Großen den Fall, dass wir mit dem öffentl. Bus in die Stadt gefahren sind, zurück die Zeit aber mit dem Schulschluß sämtl. weiterführenden Schulen zusammengefallen ist und niemand von uns eine 1. bzw.3. Klasse da noch zusätzlich reinquetschen wollte- man hat ja auch keinen Überblick mehr...
Also wurden für die Rückfahrt Mütter organisert, die die Klassen dann abgeholt haben. Die mußten ihr KFZ-Kennzeichen angeben und was unterschreiben. Die Eltern der mitfahrenden Kinder mußten nichts extra unterschreiben.
Re: OT: Lehrerinnen- Frage
Antwort von Tinai am 26.09.2012, 12:27 Uhr
ein nicht hilfreicher Kommentar: Wenn Du so fährst, wie Du schreibst........
(konnte ich mir jetzt nicht verkneifen, nichts für ungut).
Re: OT: Lehrerinnen- Frage
Antwort von Julchen04 am 26.09.2012, 15:33 Uhr
Ich bin auch immer peinlich berührt. Ich meine, sie ist Lehrerin........
In Hessen ist es erlaubt!
Antwort von Cordi+Lotte am 26.09.2012, 21:00 Uhr
Liebe Henni,
hier in Hessen ist es kein Problem. Ich würde mir trotzdem eine formlose Elternzusage holen (zB:Hiermit erlaube ich meinem Kind.... im privaten PKW bei Klassenlehrerin mitzufahren). Als Angebot für den Sprit rechnest du die km auf die Km-Pauschale vom Finanzamt (0,35€??) um und teilst durch die Schüler. Das wird ja nicht die Welt sein.
Zum Thema Recht:
-99 Tipps: Den Schulalltag meistern
-SchulRecht!: Aus der Praxis - für die Praxis (Beltz Praxis)
von Günther Hoegg
Ich habe mir beide Bücher gekauft. Super verständlich geschrieben und echte Hilfen!
Die Anschaffungen haben sich für mich schon gelohnt!
Grüße
Cordula
In Hessen ist es erlaubt!
Antwort von Cordi+Lotte am 26.09.2012, 21:00 Uhr
Liebe Henni,
hier in Hessen ist es kein Problem. Ich würde mir trotzdem eine formlose Elternzusage holen (zB:Hiermit erlaube ich meinem Kind.... im privaten PKW bei Klassenlehrerin mitzufahren). Als Angebot für den Sprit rechnest du die km auf die Km-Pauschale vom Finanzamt (0,35€??) um und teilst durch die Schüler. Das wird ja nicht die Welt sein.
Zum Thema Recht:
-99 Tipps: Den Schulalltag meistern
-SchulRecht!: Aus der Praxis - für die Praxis (Beltz Praxis)
von Günther Hoegg
Ich habe mir beide Bücher gekauft. Super verständlich geschrieben und echte Hilfen!
Die Anschaffungen haben sich für mich schon gelohnt!
Grüße
Cordula
uups-1x zuviel! - mams hat G.Hoegg zitiert! Ich kann die Lit. nur empfehlen!! o.T.
Antwort von Cordi+Lotte am 26.09.2012, 21:03 Uhr
O.T.
Re: OT: Lehrerinnen- Frage
Antwort von jori am 28.09.2012, 16:57 Uhr
Ein Nein aus Schleswig - Holstein (hatte mal meinen Chef gefragt in einem Einzelfall).
Wenn 2 Eltern fahren und regeln, wen sie mitnehmen, die anderen Eltern schriftlich sagen "Mein Kind fährt mit xy" mit - vielleicht wäre das was?
Wir nehmen oft öffentliche Verkehrsmittel.
Hilfe:-$
Brauche auch mal bitte eure Meinung!
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