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Geschrieben von Fuchsina am 15.05.2012, 21:06 Uhr

Jetzt mal ganz langsam

ein Schritt nach den anderen:

1. Probezeit

Du musst unbedingt klären lassen, ob die Probezeitvereinbarung in Deinem Fall zulässig war oder nicht, am Besten anwaltlich. Solltest Du eine Rechtschutzversicherung mit Arbeitsrechtschutz haben, wäre natürlich das Einfachste, dann kannst Du schnell eine Deckungszusage von der Versicherung einholen und Dir schnellstmöglich einen Anwalt suchen.

Solltest Du eine solche Versicherung nicht haben, kannst Du beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen und Dir dann einen Anwalt suchen. Daneben kannst Du auch noch den Betriebsrat um Unterstützung bitten, sie haben unter Umständen auch die Möglichkeit, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

2. Kündigung

Es ist elementar wichtig, dass Du Dich auf keinen Fall auf eine Kündigung Deinerseits oder auf einen Aufhebungsvertrag einlässt. Wenn Dich der AG kündigen will, dann sollen sie dies schon selbst tun - unter anderem auch wegen Arbeitslosengeld.

Schicke - am Besten noch heute - sowohl an Deinem Chef, als auch an die Personalabteilung (für Dich zuständige Mitarbeiter sowie Leiter der Personalabteilung, wenn dies bei Euch gibt) und dem Betriebsrat ein Schreiben, indem Du erklärst, dass Du auf keinen Fall beabsichtigst zu kündigen, will der AG Dir kündigen wirst Du dies nicht annehmen und juristisch dagegen vorgehen. Womöglich nimmt ihnen das ein bisschen den Wind aus den Segeln.

Wichtig: das Schreiben sollte in einer Form sein mit Zugangsnachweis, d.h. kein E-Mail, sondern entweder persönlich hingehen und Zugang quittieren lassen, faxen oder Brief mit Einschreiben.

Wünsche Dir alles Gute und viel Glück!

 
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