Geschrieben von Sabet am 29.12.2008, 19:33 Uhr |
Betreuungskosten und Steuer
Hallo!
Im letzten TaMu-Thread kamen zwei Beiträge zum Eintrag eines Freibetrags auf die Steuerkarte. Dass das möglich ist, ist mir grundsätzlich klar. Nun haben mein Mann und ich (beide berufstätig, Steuerklassen III/V) laut letztem Steuerbescheid, also für 2007, fast nichts zurückbekommen. Freibeträge für Kinderbetreuung haben wir bisher keine (monatliche Kosten derzeit ca. 250,-). Ich denke nun: Wenn wir einen Freibetrag eintragen lassen würden, würden wir für nächstes Jahr wohl nachzahlen müssen. Also sollten wir es lassen. Ist mein Gedankengang da richtig?
Danke an die Fachfrauen,
Sabet
Re: Betreuungskosten und Steuer
Antwort von Lena_1977 am 29.12.2008, 19:49 Uhr
Schwer zu sagen - grundsätzlich können natürlich nur Steuern erstattet werden, die auch gezahlt wurden. Wenn du einen Freibetrag hast, dann sind diese Kosten schon eingerechnet und müssen nicht mehr nachgezahlt werden.
Von den 12 x 250 € = 3000 € könnt ihr 2/3 absetzen - d.h. für 2.000 € Einkommen müssen keine Steuern bezahlt werden - das sind je nach Steuerklasse und Steuertarif mal ne Menge und mal nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Ausrechnen kannst du den Unterschied z.B. unter
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,223811,00.html
Bei einer Standdartberechnung 1.500€ Brutto / 2000 € Freibetrag/ 0,5 Kinder/Steuerklasse 5 - sonst alle Werte gleich - bleiben so 60 € mehr im Monat/720 € im Jahr.
Re: Betreuungskosten und Steuer
Antwort von speedy am 29.12.2008, 20:48 Uhr
Hi,
das ist prinzipiell richtig, nur warum dem Finanzamt ein zinsloses Darlehen gewähren, wenn du bereits im Voraus jeden Monat mehr Geld raus bekommst. Wie hoch dann die evtl. Nachzahlung ist, kann dir ein Steuerprogramm oder der Steuerberater ausrechnen, so dass du rechtzeitig etwas von der Ersparnis zurücklegen kannst.
Gruß, Speedy
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