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Arbeitszimmer und steuerliche Absetzbarkeit

Thema: Arbeitszimmer und steuerliche Absetzbarkeit

Hallo! Auch auf die Gefahr hin, dass hier wieder so ein Unsinn kommt wie "Beamte wissen gar nicht, was in der freien Wirtschaft los" ist (als ob sie auf dem Mond arbeiten würden!) - Frage zum Lehrer-Arbeitszimmer. Ich weiß, die Absetzbarkeit ist seit 2007 nicht mehr möglich. Hat jemand schon einen Steuerbescheid für 2007 erhalten und Einspruch eingelegt um eine höchstrichterliche Entscheidung abzuwarten? Wenn ja, wie habt ihr den Einspruch inhaltlich begründet? Danke und schönen Abend noch, Sabet

Mitglied inaktiv - 30.09.2008, 20:59



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Hallo Sabet, ich habe zwar kein berufliches Arbeitszimmer, aber vielleicht hilft Dir folgender Link weiter: http://www.sis-verlag.de/080908/verb/arbz_lh.htm Wichtig ist, dass du ein Ruhen des Einspruches aus Zweckmäßigkeitsgründen beantragst und in dem Link bezeichneten Musterverfahren nennst. Verena

Mitglied inaktiv - 30.09.2008, 21:12



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o.t.

Mitglied inaktiv - 01.10.2008, 20:07