Hi,
wir sitzen gerade an der Steuererklärung und wollen unser Aupair angeben!
Es gab doch mal einen Beitrag, dass man nicht nur das Taschengeld, sondern auch Zimmer, Heizung etc. absetzen kann! Wie und wo muss/kann ich das angeben?
Für das Taschengeld haben wir damals ein Konto eingerichtet!
Ich wäre euch für Tipps sehr dankbar!!
Cordula
Mitglied inaktiv - 26.05.2008, 20:17
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Mom ich suche mal...
*suchsuch*....
http://bundesrecht.juris.de/svev/BJNR338510006.html
Sachbezugsverordnung (oder so ähnlich) heißt das was Du suchst :-)
Wichtig: der Aupairvertrag (für das FA) sollte keine Haushaltstätigkeiten enthalten sondern nur auf Kinderbetreuung abgestellt sein :-)
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 26.05.2008, 20:54
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Hi,
du erstellst selbst eine Anlage Kinderbetreuungskosten und listet dort alles auf, was an Kosten rund um das Aupair angefallen ist. Dann nummerieren und Belege beifügen (z.B. Mietvertrag, aus dem die Miete/qm hervorgeht, Heizkostenabrechnung...)
Gruß, Speedy
Mitglied inaktiv - 27.05.2008, 09:58
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...die Steuer haben wir auch grad fertig. Vielleicht hilft das.
Das Taschengeld für ein Au-pair zählt zu den absetzbaren Kosten. Verpflegung und Unterkunft werden nach der amtlichen Sachbezugsverordnung berechnet. (Seit 2006 gelten diese Werte: Unterkunft/Monat 167,03 Euro, Frühstück, Mittag- und Abendessen 202,70 Euro/Monat).
Lg,
Dagmar
Mitglied inaktiv - 30.05.2008, 19:39