Geschrieben von chrissicat am 12.03.2016, 18:55 Uhr |
Angst vor der Kündigung!
Du arbeitest jetzt das 3. Jahr dort befristet? Ist es denn ein sachgrundbefristeter Vertrag? Wenn nicht, wäre die Befristung gar nicht zulässig.
Wegen der Schwangerschaft kündigen darf dir der Arbeitgeber nicht, aber den Vertrag verlängern muss er auch nicht.
Sofern du keine Tätigkeiten machst, die schlecht für die Schwangerschaft sind, brauchst du keine Eile mit der Mitteilung zu haben. Wenn du aber z.B. schwer heben musst o.ä. solltest du deinem Arbeitgeber möglichst frühzeitig die Schwangerschaft mitteilen.
- Angst vor der Kündigung! - UnserBaby91 08.03.16, 9:51
- Re: Angst vor der Kündigung! - cs80 08.03.16, 13:49
- Re: Angst vor der Kündigung! - UnserBaby91 08.03.16, 16:03
- Re: Angst vor der Kündigung! - Carow 08.03.16, 19:42
- Re: Angst vor der Kündigung! - speedy 08.03.16, 20:15
- Re: Angst vor der Kündigung! - chrissicat 12.03.16, 18:55
- Re: Angst vor der Kündigung! - cs80 08.03.16, 13:49