Geschrieben von speedy am 08.03.2016, 20:15 Uhr |
Angst vor der Kündigung!
Nein, selbst in der Probezeit kann einer Schwangeren nicht aus einem anderen Grund gekündigt werden - es besteht absoluter Kündigungsschutz. Einzige Ausnahme wäre eine Ausnahmegenehmigung durch die Gewerbeaufsicht, z.B. bei schweren Verfehlungen.
Es gibt allerdings Verträge, die die Probezeit als eigenen Vertrag gestaltet haben, an den sich dann ein neuer anschließt, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Nur in diesem Fall könnte das Arbeitsverhältnis mit dem Ende der Probezeit beendet werden. Sonst nicht.
Gruß, Speedy
- Angst vor der Kündigung! - UnserBaby91 08.03.16, 9:51
- Re: Angst vor der Kündigung! - cs80 08.03.16, 13:49
- Re: Angst vor der Kündigung! - UnserBaby91 08.03.16, 16:03
- Re: Angst vor der Kündigung! - Carow 08.03.16, 19:42
- Re: Angst vor der Kündigung! - speedy 08.03.16, 20:15
- Re: Angst vor der Kündigung! - chrissicat 12.03.16, 18:55
- Re: Angst vor der Kündigung! - cs80 08.03.16, 13:49