Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von vallie am 03.11.2009, 15:46 Uhr

@vallie

was für dich selbstverständlich ist, ist noch lange nicht für einen unterhaltspflichtigen selbstverständlich!!! stell dir vor er wird arbeitslos oder dein kind ist ü12, dann jibbet gar nüscht mehr, also nicht mal uvs im falle von zahlungsunfähigkeit.

mir ist der background wurscht, denn ich habe dir nur gesagt, welche möglichkeit bestünde, da du dir ja so leid tust, für dein kind aufkommen zu müssen.

wenn du die nutellamundgschichte meinst, tja nu....

DIR sind doch andere meinungen so wichtig, kann man sich nicht immer aussuchen, ob auch dumme dabei sind.

 
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