Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kieselchen am 03.11.2009, 14:02 Uhr

Das Urteil vom Mai 2009

besagt, dass die reinen Betreuungskosten (also in Deinem Fall 128 Euro) anteilig vom kindesunterhaltspflichtigen Vater übernommen werden müssen. Also wenn er doppelt so viel verdient wie Du, dann muss er zwei Drittel, Du ein Drittel zahlen.

Mein Sachbearbeiter im Jugendamt meinte, dass gelte nur für Kiga und nicht für Hort, andere sagen anders. Man weiß es nicht so genau. Mein Ex hat sich zum Glück freiwillig (nachdem ich ihm ein paarmal das Urteil unter die Nase gehalten habe) an diesen Betreuungsmehrkosten beteiligt.

Du kannst mal versuchen danach zu googlen. Da wurde schon einiges drüber im Internet geschrieben ...

Liebe Grüße
Kieselchen

 
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