Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Dicke1978 am 03.11.2009, 12:32 Uhr

Was steht einem zu ????

hallo ihr lieben,
mein mann und ich werden uns scheiden lassen. unseren sohn (3) bleibt bei mir. nun stellt sich mir die frage, was mir alles zusteht. wir verdienen beide gleich viel, kindesunterhalt ist klar, aber was kann ich alles beantragen ??? ich bin vollzeit berufstätig.

lieben dank und viele grüsse

 
9 Antworten:

Re: Was steht einem zu ????

Antwort von Möhrchen am 03.11.2009, 12:33 Uhr

Hallo,

Wie "beantragen"? Was meinst Du damit?

lg heike

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Re: Was steht einem zu ????

Antwort von nicosmama am 03.11.2009, 12:37 Uhr

wenn du unterhalt für den jungen bekommst und auch vollzeit arbeiten kannst,wüsste ich nicht was dir zustehen sollte?
von wem?

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Re: Was steht einem zu ????

Antwort von leaelk am 03.11.2009, 12:40 Uhr

Hallo,
Du wirst Dein Gehalt bekommen, den Unterhalt für Deinen Sohn und Kindergeld. Normalerweise müßte die Summe Euren Bedarf decken.
Für die Lohnsteuerkarte kannst Du nach der Scheidung Steuerklasse 2 beantragen, wenn Du mit Deinem Sohn alleine lebst und er die überwiegende Zeit bei Dir verbringt.
LG KErstin

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Re: Was steht einem zu ????

Antwort von vallie am 03.11.2009, 12:58 Uhr

wenn dein vz-gehalt, kindesunterhalt und das kindergeld nicht reichen, kannst du aufstockend alg2 beantragen.
trennungsunterhalt und ehegattenunterhalt wirst du nicht bekommen, wenn es DAS ist, was du meintest.

ach ja, vielleicht kannst du es durchsetzen, daß er sich anteilig an den betreuungskosten beteiligt.

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Re: Was steht einem zu ????

Antwort von Nathalik am 03.11.2009, 13:07 Uhr

..von mir kriegste nix.

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haha, der war gut!

Antwort von spiky73 am 03.11.2009, 13:10 Uhr

heute einen clown gefrühstückt?

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Re: haha, der war gut!

Antwort von Suka73 am 03.11.2009, 13:12 Uhr

wie schon geschrieben wurde - du wirst kindesunterhalt bekommen, du bekommst kindergeld, du hast ein gehalt von einem volltagsjob. die einzige möglichkeit, die eventuell besteht, ist eine beteiligung an den betreuungskosten durch den ex. das wars aber auch schon. du bist in einer sehr guten position und ich denke nicht, dass da noch bei irgend einem amt was "rausspringt"

lg sue

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die 2 kann man bei Trennung gleich beantragen

Antwort von Patti1977 am 03.11.2009, 13:27 Uhr

.

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Re: Was steht einem zu ????

Antwort von faya am 03.11.2009, 21:19 Uhr

Vollzeit arbeiten heißt heutzutage leider nicht unbedingt auch finanziell sicher dazustehen. Möglich ist, wenn es wirklich knapp ist, Wohngeld und ein Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten, gerade weil du vollzeit arbeiten mußt.

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