Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von vallie am 29.01.2010, 16:00 Uhr

@sue bzgl wohnung

ich schreib das mal öffentlich, denn es könnte auch für andere von interesse sein.
habe gerade die wohnungsanzeigen studiert und erstaunliches festgestellt:
eine 2ziwo in deiner sprengelgegend ist ja nur unwesentlich günstiger als deine jetztige wohnung...
kann man dich nötigen, aus deiner wohnung auszuziehen, in eine kleinere, nur weil sie kleiner ist, makler, umzug etc??? wegen vielleicht 50€?

 
10 Antworten:

Re: @sue bzgl wohnung

Antwort von Suka73 am 29.01.2010, 16:05 Uhr

hihi bin gerade eben on gekommen...
Ja, ich weiß :o( Das IST ja das Problem. Ich spare nichts, wenn ich auf zwei Zimmer umziehe. Ich denke, Ralph kann da mehr zu sagen - aber ich habe das ja schon diverse Male angesprochen:

rechnet man, dass die ARGE mir Umzug und Makler zahlt, dann haben sie MEHRKOSTEN oder viel mehr Kosten als wenn sie mich einfach hier wohnen lassen würden... nur, da "klaue" ich ja jemandem wieder den Wohnraum, dem drei Zimmer zustehen. Ich möchte mich jetzt nicht weiter darüber auslassen, wie armselig ich es finde, dass einer oder einem Alleinerziehenden nur zwei Zimmer zustehen mit einer qm-Zahl die ich akzeptiere - mit einer MIete, die für München völlig unrealistisch ist.

Ich habe damals schon darauf hingewiesen, dass es wegen Simon und seiner Förderschule/Kindergarten nicht möglich ist, mal eben in den Hasenbergl zu ziehen, wo das Modell vielleicht passt ... Nur bringt mir das nichts ! Es bringt mir vor allem jetzt in der Einschulungszeit nichts. Was danach ist, meine Güte, da kann ich immer noch umziehen. Nur das raffen die da aufm Amt nicht.

Ich glaube eine ähnliche Diskussion gabs schon mal.
Wie gehts der Lütten?

LG Sue

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Re: @sue bzgl wohnung

Antwort von vallie am 29.01.2010, 16:10 Uhr

na aber deine jetztige wohnung ist ja dem freien markt zur verfügung, dann klaust du ja nichts....??
ich verstehe das alles nicht oder nur wenig.

stellenanzeigen habe ich im hallo auch gelesen, aber nichts passendes gefunden. aber "wir" finden schon noch was passendes für dich.

gestern 39,5 fieber, heute munter wie ein fischlein im wasser!
sie fährt grad ski in ihrem zimmer, haben grad die leihski für sonntag geholt!

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Re: @sue bzgl wohnung

Antwort von Suka73 am 29.01.2010, 16:11 Uhr

Teilzeitstellen sind momentan irgendwie rar oder doof, ich habe auch das ganze Internet umgestülpt.
Nach Wohnungen habe ich noch gar nicht geschaut.

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gut: ich die wohnungen

Antwort von vallie am 29.01.2010, 16:16 Uhr

und du die stellen.

ich liebe es. vor allem wenn es nicht um wohnungen für mich geht.
dein sprengel ist ja doch nah bei mir. die pippi langstrumpfstr zb....

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darf ich euch mal was saublödes fragen

Antwort von mamafürvier am 29.01.2010, 16:18 Uhr

Ich bin ja nun keine 12 mehr und habe das Wort "Sprengel" außer in Sachen Schokolade nie gehört, hier verwendet das auch keiner... bin ich einfach nur dumm oder so?

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Re: darf ich euch mal was saublödes fragen

Antwort von vallie am 29.01.2010, 16:28 Uhr

in bayern gibt es schulsprengel.
das heißt, je nachdem wo du wohnst, wird dein kind dann der grundschule zugeteilt. das kind MUSS dann dorthin gehen oder du stellst einen gastschulantrag. ist aber schwierig. es kann auch sein, daß eine andere schule näher ist, aber nein, sprengel und pasta.
ist einer der gründe, warum ich noch nicht nach downtown muc ziehen will, denn die gegend wo ich wohnen möchte ist hipper als die sprengelschule.

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Re: darf ich euch mal was saublödes fragen

Antwort von mamafürvier am 29.01.2010, 16:49 Uhr

Okay verstehe... ist bei usn auch so. Die Kinder aus dem "Einzugsgebiet" werden der Schule x zugeteilt und wenn sie in Schule y wollen wirds schon bürokratisch. Vielleicht heißt das ja bei uns auch so und ich habe mich von der Schokolade beirren lassen
Ich muß mal abchecken, ob unsere Schule hip ist. Ich bin nicht zufällig heir her gezogen, da klar war, daß Grundschule bis Gymnasium in einem Komplex ist, das auch noch sagenhafte 300m entfernt von zu hause.

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Re: Danke, mfvier!

Antwort von Anjaunddavid am 29.01.2010, 17:04 Uhr

Ich fragte mich das auch schon ewig, was das heisst *g* Kam mir aber zu blöd vor, das zu fragen.
Jetzt bin ich schlauer:-)

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Mein Thema

Antwort von +emfut+ am 29.01.2010, 17:23 Uhr

Ich verstehe es auch nicht.

Mal davon ab, daß mir mit 3 Personen sagenhafte "Zwei Zimmer und eine begehbare Kammer" zustehen, kostet es auch bei mir die ARGE nur Geld, wenn ich umziehe. Es macht einfach keinen Sinn, aus verschiedenen Gründen nicht.

Zum einen liegt diese Wohnung kalt nur wenig über dem "erlaubten Satz". Ich habe mal ausgrechnet, was ein Umzug kostet und verglichen mit dem, was die ARGE spart, wenn ich nur noch den maximalen Satz zahle - der Umzug hat sich erst nach 2 Jahren amortisiert.

Dann hat die ARGE genau gar nichts gewonnen, wenn sie mich nach sonstwo verpflanzt, weil ich dann dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe. Okay, Fumi ist raus aus der Nummer, die interessiert den ARGE-Menschen nicht mehr, aber Temi ist erst 8 und wird noch einige Zeit eine Ganztagsbetreuung brauchen, wenn ich dem Arbeitsmarkt mehr als ein paar Stunden zur Verfügung stehen soll. Ich muß mich aber immer im Februar für einen Hortplatz anmelden, um im September einen zu haben. Wenn die mir jetzt in den nächsten drei Wochen eine neue Wohnung nachweisen, dann kann ich ihn am neuen Wohnort anmelden und habe wahrscheinlich sogar gute Chancen, einen Platz zu bekommen. Aber dann ist das Zeitfenster bis nächstes Jahr wieder zu - wenn ich dann aus dem Sprengel rausziehe (und hier im Sprengel gibt es keine Wohnungen, die den Anforderungen der ARGE entsprechen), dann bricht mir die Kinderbetreuung weg und jedwede Arbeitsaufnahme ist wieder Makulatur. Außerdem hätte ich hier in diesem Schulsprengel auch Kinderbetreuung über die üblichen Zeiten hinaus - nämlich mein hochgelobtes und heißgeliebtes soziales Netz.

Aber das ist nicht quantifizierbar und zählt deswegen nicht.

Ach, mich kotzt das alles an. Es ist unlogisch und unverständlich.

Übrigens las ich in einer Zeitung kürzlich ein Urteil, daß auch H4-Empfänger-Kindern eigene Kinderzimmer zustehen, insbesondere wenn sie verschiedengeschlechtlich und/oder im Alter weit auseinander sind. Das wird natürlich richtig einfach, mit "zwei Zimmern und einer begehbaren Kammer". Um das Recht meiner Kinder auf eigene Kinderzimmer bewerkstelligen zu können, müssen diese "zwei Zimmer und eine begehbare Kammer" schon superduper geschnitten sein....

Gruß,
Elisabeth.

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Anja

Antwort von mamafürvier am 29.01.2010, 17:53 Uhr

Ich bin mir eben für nix zu schade im Ernstfall frag ich auch gern mal blöd hammer wieda was dazu gelernt.

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