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Geschrieben von ohno am 16.11.2014, 0:56 Uhr

Wohngeld und Umfang Kindesunterhalt

Hallo!

Ich lebe getrennt mit meinen Kindern und habe zwischenzeitlich Antrag auf Wohngeld und Kinderzuschlag gestellt und eine Unterhaltsvereinbarung zwischen dem KV und mir bzgl Kindesunterhalt übermittelt. Die Zahlbeträge liegen unter dem Betrag eines Unterhaltsvorschusses vom Amt. Bin aber froh, dass mein Mann überhaupt was zahlen kann.

Jetzt teilte mir die Wohngeldstelle mit, sie hätte mit dem SB des Jugendamtes telefoniert - ich könnte Antrag auf Ergänzung vom UH stellen, mir würde für jedes Kind dann noch Betrag X zustehen (Differenz bis zur Höhe des Betrages nach dem UVG).

Ich bin aber froh, dass ich mich mit meinem Mann nun einigen konnte ohne Streiterei o.a. Auch wenn der Kindesunterhalt so gering ist, wir haben einiges anderes vereinbart, so dass er nebenher noch genug für die Kids übernimmt + die Zahlung vom Barunterhalt eben.

Aus diesem Grund war meinerseits auch garnicht angedacht, in die Richtung was zu beantragen. Nun soll ich dem Wohngeldamt aber unter Fristsetzung mitteilen, ob ich solch einen Antrag stellen werde.

Meine Fragen daher:

Wenn ich angebe, dass ich keinen Antrag wg UHV stellen möchte, kann genau aus diesem Grund mein Antrag auf Wohngeld abgelehnt werden? Unabhängig, ob mir ein Zuschuss zustehen würde oder nicht? Ich meine, dass Wohngeldamt prüft ja nicht, was der KV nebenher noch "in Natura" leistet.

Oder

Wird " einfach" der mir bzw den Kindern zustehende UHV beim Einkommen hinzugerechnet, pauschal sozusagen? Und danach dann ein evtl. Mietzuschuss berechnet?

Für die Differenz von Barunterhalt und UV kommt der Staat ja sicher nicht auf, deswegen gehe ich von letzterer Variante aus.

VG ohno

 
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