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Geschrieben von Petra A. am 13.09.2014, 20:46 Uhr

Wohngeld und Kinderzuschlag gleichzeitig geht das?

Huhu,

irgendwie komm ich auf keinen grünen Zweig :(
Ich bekomme Wohngeld und frag mich jetzt ob ich obwohl WG auch Kinderzuschlag bekommen kann.

Ich hab nach Abzug aller Fixkosten noch 800e im Monat, das ist für 5 Mann (davon zwei männliche vielfressende Teenies) nicht viel :( Tanken muß ich da auch noch.

Auf der Arbeit kann ich leider nicht Aufstocken :( Und was anderes wo mehr bei rumkommt hab ich noch nicht gefunden.

 
7 Antworten:

Re: helpster sagt ja

Antwort von Franke am 13.09.2014, 21:05 Uhr

http://www.helpster.de/wohngeld-und-kindergeldzuschlag-gleichzeitig-beantragen_207721#anleitung

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Re: helpster sagt ja

Antwort von mf4 am 13.09.2014, 21:07 Uhr

ja... wenn UH oder UH-Vorschuss unter 140 Euro sind

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pro kind oder für alle?

Antwort von Petra A. am 13.09.2014, 21:40 Uhr

ich bekomme für 4 kinder 500€ UH

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Re: pro kind oder für alle?

Antwort von mf4 am 13.09.2014, 21:54 Uhr

pro Kind

d.h. je Kind hast du 125... würde theoretisch heißen du bekommst 4 mal 15 Euro Zuschlag.

Beim WG musst du den Zuschlag angeben (ich meine aber er wird nicht angerechnet)... beim Zuschlag musst du das WG angeben.

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Re: Wohngeld und Kinderzuschlag gleichzeitig geht das?

Antwort von Bonsai73 am 14.09.2014, 22:20 Uhr

Kinderzuschlag gibt es nur für Kinder, die keinerlei Form von Unterhalt erhalten. Unterhalt und UHV schließen Kinderzuschlag aus.

Wohngeld dagegen nicht.

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Re: Wohngeld und Kinderzuschlag gleichzeitig geht das?

Antwort von mf4 am 14.09.2014, 22:36 Uhr

Das stimmt so nicht... Zuschlag gibt es auch bei UH oder UHV... wenn dieser unter 140 Euro ist. Dann gibt es allerdings nur die Differenz. Ab 140 UH oder UH-V gibts keinen Zuschlag.

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Re: Wohngeld und Kinderzuschlag gleichzeitig geht das?

Antwort von empress1982 am 15.03.2015, 16:01 Uhr

Der Bezug von Wohngeld schließt den Empfang von Kinderzuschlag nicht aus. Die beiden Leistungen ergänzen sich. Wenn dein Einkommen nicht ausreicht für die Miete bekommst du Wohngeld. Reicht dein Einkommen nicht aus um dich und dein Kind zu versorgen, bekommst du Kinderzuschlag. Der Höchstbetrag für Kinderzuschlag liegt bei 140,-€. Wenn dein Kind eigenes Einkommen (Unterhalt/Unterhaltsvorschuss) hat, wird das vom Höchstsatz abgezogen.

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