Geschrieben von Kaya78 am 03.02.2009, 9:32 Uhr |
Frage wegen Kinderzuschlag und Wohngeld
Eine nervige Frage von mir:
Wenn ich nächstes Jahr ins Studium dann gehe und Bafög beantrage und die Summe x bekomme.....kann ich dann eigentlich Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen?
Habe vorhin mal den Bafög Rechner benutzt und wäre mit Kindergeld und Unterhalt gerade so über den Hartz4 Satz ( alles grob durchgerechnet )
Hat man dann eigentlich auf die Sachen anspruch? Weiß das zufällig jemand und kann Auskunft drüber geben?
LG
Re: Frage wegen Kinderzuschlag und Wohngeld
Antwort von Lena_1977 am 03.02.2009, 16:55 Uhr
Probieren :-) Ich weiß nur das der Unterhaltsvorschuß gegen den Kinderzuschllag gerechnet wird und du dann nur noch die Differenz z.B. 140 € minus 125 € Unterhaltsvorschuß = 15 € Anspruch.
Wohngeld siehe
http://www.bmvbs.de/Stadtentwicklung_-Wohnen/Wohnraumfoerderung/Wohngeld-,1567.1059189/Die-Wohngeldreform-zum-1.-Janu.htm
Re: @ Lena
Antwort von Kaya78 am 03.02.2009, 19:58 Uhr
Ich bekomme keinen Unterhaltsvorschuss für die Kinder.......sondern 2x ganz normalen unterhalt und einmal garnix weil der UVG bereits 6 Jahre gezahlt wurde........
Re: @ Lena
Antwort von nefertari am 03.02.2009, 20:38 Uhr
Hallo,
ich bekomme für meine Tochter vom Bafög den Kinderzuschlag, UVG und trotzdem noch ein wenig Wohngeld...Antrag solltest du auf jeden Fall stellen, lohnt sich und wenns nur 20 Euro sind...ich bekomme 70 dazu.
LG Lena
Re: @ Lena
Antwort von mama.frosch am 03.02.2009, 22:00 Uhr
ich habe selbst kein bafög bekommen (sondern 500 euro finanzielle väterliche unterstützung).
bei mir war es so, dass ich wohngeld bekommen habe und für meinen sohn alg2 (natürlich abzüglich kindergeld). das waren so 230 euro im monat, wohngeld so 40 glaub ich.
ich würde raten, stell für deine kindern einen alg2-antrag (sie haben ja einen eigenen anspruch, auch wenn du selbst nicht leistungsberechtigt bist). sollte ihr alg2-anspruch zu gering sein wirst du vom amt (also zumindest ist das bei uns so und mir wurde gesagt, das gelte so bundesweit) an die familienkasse verwiesen zwecks kinderzuschlag.
und für dich natürlich wohngeld beantragen.
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