Für alleinerziehende Eltern

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von jamelek  am 27.02.2014, 23:55 Uhr

Wohngeld und Elterngeld

Hallo, im Posting weiter unten schrieb jemand, dass bei der Wohngeldberechnung bei Elterngeldbezug 300 EUR anrechnungsfrei sein.

Hmm, lebe gerade vom Elterngeld, habe Wohngeld beantragt (vor über 2 Monaten hüstel), aber die Information hatte ich nicht. Und nach Nachfrage beim Wohngeldamt, was denn mein Antrag so mache, schien auch diese geballte Bearbeitung noch zu dauern.
Allerdings dem Gespräch nach zu urteilen, wissen die nix von Anrechnungsfrei.

Ist das wirklich so? wo kann ich das nachlesen?

Und, gleich die nächste Frage, wielange hat bei euch die Bearbeitung gedauert?

Ich habe die Wohung seid dem 1.2., bin noch nicht eingezogen (wegen Renovierungsarbeiten), bin noch nicht umgemeldet (Problem gemeinsames Sorgerecht bei einem Kind, Vater verweigert Zustimmung zum Wegzug, obwohl er das Kind definitiv nicht alleine erziehen möchte. Zumal das kind noch gestillt wird), bin diesbezüglich in Kontakt mit der örtlichen Gleichstellungsbeauftragten und Anwältin wegen alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Jedenfalls verweigert das Wohnungsamt die Weiterbearbeitung, solange kein Umzug/Ummeldung erfolgt ist und ist auch der Meinung, dass mir Gelder erst ab Ummeldung zustehen würden.

Aus schlechter Erfahrung, auch hier aus dem Forum, möchte ich definitiv aber nicht mich und Kind 1 ummelden und Kind 2 (das Stillkind mit gemeinsamen Sorgerecht offiziel hier gemeldet lassen)..

Jemand Rat für mich, oder besser noch gesetzliche Grundlagen.

 
1 Antwort:

guggst du hier

Antwort von mf4 am 27.02.2014, 23:59 Uhr

Nicht anrechenbares Einkommen
...........
Kindergeld
Elterngeld bis zu einer Höhe von 300,-

http://www.wohngeldantrag.de/geld/einkommen.htm

Elterngeld und Wohngeld................
Anrechnung selbst findet nur oberhalb des Sockelbetrages von 300 Euro statt.

http://www.kindergeld.info/elterngeld/elterngeld-als-einkommen.html

usw.

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