von WonderBebi am 27.02.2014, 11:01 Uhr |
Wohngeld
Hallo liebe Mamis,
ich gehe davon aus das die Unterhaltszahlungen des Vaters mit berücksichtigt werden? Kennt sich jmd. aus?
Vielen Dank und LG
Wonder
Re: Wohngeld
Antwort von mf4 am 27.02.2014, 11:11 Uhr
Unterhalt wird angerechnet.
Angeben muss man alles aber...
nicht angerechnet wird:
aufgenommene Darlehen und Tilgung aus gewährten Darlehen
bestimmte Leistungen Dritter im Zusammenhang mit Versicherungen
Steuerrückzahlungen
Kindergeld
Elterngeld bis zu einer Höhe von 300,-
Re: Wohngeld
Antwort von KampfFussel am 27.02.2014, 11:14 Uhr
Finnys unterhalt bzw vorschuss wurde auch angerechnet.
lg Moni
Re: Wohngeld
Antwort von WonderBebi am 27.02.2014, 12:01 Uhr
Danke für eure Rückmeldungen. Das heißt dann wohl, das ich kein Wohngeld bekomme :-/
Re: Wohngeld
Antwort von mf4 am 27.02.2014, 12:25 Uhr
Für mich wäre es unlogisch UH nicht einzurechnen... bei 2 oder mehr Kindern kann mit UH schon eine gute Summe zusammenkommen.
Man kann ja nicht mit hunderten Euro mehr das gleiche WG bekommen wie ein Elternteil der keinen UH bekommt.
Re: Wohngeld
Antwort von WonderBebi am 27.02.2014, 12:33 Uhr
Natürlich ist es logisch.
Ich hab nur einen "Unterhaltsrechner" gefunden der nach Einkommen fragt, aber Unterhalt nicht expliziet ausgewiesen hat, deswegen kam irgendwie die Frage auf.
LG
Re: Wohngeld
Antwort von nociolla am 27.02.2014, 12:37 Uhr
Ich würde es immer schriftlich beantragen .
Mehr als eine Absage kann nicht kommen.
Ich habe mal nur 50€ bekommen und meine Schwester nur 15€ , aber mit den Anspruch darauf müssen viele andere Dinge auch nicht bezahlt werden.
Noci
Re: Wohngeld
Antwort von mf4 am 27.02.2014, 12:44 Uhr
genau, dann hat man das Teilhabepaket und kann anders sparen
Re: Wohngeld
Antwort von WonderBebi am 27.02.2014, 12:57 Uhr
Auch wenn der Wohngeldrechner im Vorfeld sagt das man nichts bekommt? Was beinhaltet ein Teilhabepaket?
Re: Wohngeld
Antwort von mf4 am 27.02.2014, 13:02 Uhr
http://www.mfkjks.nrw.de/familie/finanzielle-hilfe/bildungs-und-teilhabepaket.html
Re: Wohngeld
Antwort von shinead am 27.02.2014, 13:05 Uhr
Einem Wohngeldrechner würde ich nie zu 100% vertrauen.
Bestimmt gibt es eine Tendenz, ob man etwas bekommt, oder nicht. Aber schlussendlich würde ich es immer mit einem regulären Antrag überprüfen lassen.
Hast Du Werbungskosten bei der Berechnung eingeben können? Das sind ja noch mal mindestens 76,67 Euro (Pauschbetrag), eventuell bei Dir sogar noch höher, die entsprechend berücksichtigt werden müssen.
Dazu gehören ja auch u.U. die Betreuungskosten.
Lass' Dich da wirklich vor Ort beraten.
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