Geschrieben von Babyblouse am 25.02.2014, 12:40 Uhr |
Unterschroft von KV bei Verlängerung des Kinderreisepasses?
Hallo,
Die Reisepässe meiner kids sind im jahr 2008 ausgestellt worden, haben somit eine gültigkeit bis 2014... Nun kann man die ja verlängern lassen.
Ich weiss das bei Neuausstellung auf jeden fall pass und unterschrift von KV erfolderlich ist... Aber bei Verlängerung? Wie ist das da?
Danke schonmal
Re: Unterschroft von KV bei Verlängerung des Kinderreisepasses?
Antwort von mf4 am 25.02.2014, 13:30 Uhr
Ein abgelaufener Kinderreisepass darf nicht mehr verlängert werden, er ist neu auszustellen. Die Voraussetzungen hierfür entsprechen denen einer Erstausstellung.
http://www1.neuss.de/C125766500584391/0/C66E38657A4DC849C1257656004004FF?openDocument&r0=K
Sie hat doch gar nicht gesagt, dass sie abgelaufen sind?????
Antwort von Limayaya am 25.02.2014, 17:44 Uhr
Verlängern geht....nur eben: vor Ablauf der Gültigkeit....ich brauchte keine Unterschrift des Vaters...
Re: Sie hat doch gar nicht gesagt, dass sie abgelaufen sind?????
Antwort von mela_mit_alex am 25.02.2014, 18:33 Uhr
also hier wurde die unterschrift auch bei verlängerung verlangt
Re: Unterschroft von KV bei Verlängerung des Kinderreisepasses?
Antwort von Alefabi am 25.02.2014, 21:02 Uhr
Ich brauchte bis jetzt nie die Unterschrift des Vaters, nicht ein mal gefragt worden.
Re: Unterschroft von KV bei Verlängerung des Kinderreisepasses?
Antwort von Lena_1977 am 28.02.2014, 16:16 Uhr
Die Damen und Herren sollen in Ihre Verwaltungsvorschriften gucken, wenn das Kind länger als 6 Monate mit dir alleine an einem Wohnsitz gemeldet ist, dann ist das kein Thema.
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