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Geschrieben von Sunny_79 am 15.02.2014, 18:49 Uhr

Frage Elterngeld: Antragsänderung

Hallo ihr Lieben,
ich hoffe es kann mir jemand helfen. Da ich Alleinerziehend bin, habe ich den Beitrag mal hier platziert...

Als Alleinerziehende stehen mir 14 Monate Elterngeld zu. Da ich ursprünglich nach bereits 12 Monaten (am 15.06) wieder arbeiten gehen wollte (Teilzeit während Elternzeit, die beträgt 2 Jahre), habe ich einen Elterngeldbescheid erhalten, der wie folgt aussah (alles Beispielrechnung):

Monate 1-12 (15.07.13 - 14.06.14)-: je 975 EUR Elterngeld
Monate 13 und 14 (15.06.14-14.08.14) : 300 EUR Elterngeld (der Mindestsatz, da Teilzeitstelle)

Nun bekomme ich allerdings erst für einen Monat später einen Kitaplatz. Aufgrund dessen musste ich eine Änderung meines Elterngeldes beantragen...also dass ich auch noch im 13. Monat Elterngeld erhalte. Den 14. Monat werde ich definitiv nicht benötigen.

Soweit so gut. Jetzt kam der geänderte Elterngeldbescheid.
In diesem steht jetzt, dass ich wie folgt Elterngeld bekomme:
Monat 13 (15.06.14-14.07.14): 455 (EUR)
Monat 14 (15.07.14-14.08.14): 455 EUR

Zunächst dachte ich, dass sie es versehentlich auf die zwei Monate verteilt haben und ich einfach in Einspruch gehen muss, dass ich den Komplettsatz im Monat 13 erhalte. Dem ist aber nicht so.

Irgendwie wird das wie folgt berechnet:
zu berücks.Einkommen jährlich vor Geburt: 18.000 EUR (wieder Beispiel)
zu berücks.mtl. Eink. mtl. vor Geburt: 1.500 EUR (40 h)
zu berücks. mtl Eink. nach Geburt 800 EUR (dann 30 h)
Unterschiedsbetrag der durchschn, Eink. 700 EUR
Prozentsatz Elterngeld 65 %
Zustehendes Elterngeld bei Teilzeit: 455 EUR

So, nun die eigentliche Frage bzw Fragen.
Ich verstehe den Sinn dieser Rechnung nicht. Warum soll ich auf einmal so wenig Geld erhalten? Denn vorher war die Situation dieselbe und da habe ich doch das volle Elterngeld erhalten. Ursprünglich wollte ich am 15.06. wieder arbeiten gehen (Teilzeit). Bis dahin hätte ich das volle Elterngeld erhalten und danach eben nur noch die 300 EUR. Nun hat es sich nur um den Monat verschoben, also ich beginne ab 15.07. Dann müsste ich doch diesen 13. Monat vorher auch noch das volle Elterngeld erhalten und für Monat 14 nur die 300 EUR. Wie ihr seht...ich verstehs einfach nicht. Zumal ich von dem wenigen Geld in dem Monat echt nicht Leben kann...

Kann mir irgendjemand helfen oder hat ähnliches erlebt?
Danke schon einmal!

 
18 Antworten:

Re: Frage Elterngeld: Antragsänderung

Antwort von luvi am 15.02.2014, 19:46 Uhr

Hallo,
Habe ich es richtig verstanden, dass Du im ersten Antrag ab dem 13. LM Teilzeit arbeiten wolltest, und im zweiten Antrag ab dem 14. wieder anfängst?

Ich habe den Eindruck, dass die Elterngeldstelle nicht verstanden hat, dass Du erst später wieder anfängst zu arbeiten.

Ich würde Widerspruch einlegen, und die ganze Situation noch mal erklären. Evlt. kannst Du ja auch eine Bestätigung des Arbeitgebers dazulegen, mit dem Datum, wann Du wieder anfängst und mit wie vielen Stunden.

Was ich allerdings nicht verstehe ist, warum Du beim ersten Antrag während der Teilzeittätigkeit nur 300 Euro bekommen hättest, bei der zweiten Berechnung 455.

Ich denke, Du müsstest im 13. Monat das volle EG bekommen und im 14. Monat die 455 Euro.

Liebe Grüße
Luvi

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Re: Frage Elterngeld: Antragsänderung

Antwort von Sunny_79 am 15.02.2014, 19:57 Uhr

Hallo,
danke schon mal für deine Antwort.
Ich hab im ersten Antrag ab dem 13.LM wieder Teilzeit in Elternzeit (Elternzeit: 2Jahre) arbeiten gehen wollen, das ist richtig. Und im zweiten Antrag verschiebt sich das um einen Monat. Also ich fange ab dem 14.LM wieder mit arbeiten an.

Ich habe der Elterngeldstelle auch den neuen Arbeitsvertrag meines Arbeitgebers zukommen lassen. Daher müsste die Situation klar sein. Dort steht drin ab wann ich beginne und wie viele Stunden ich dann arbeite und was ich verdiene.

Das mit den 300 EUR im 13. und 14.Monat ist die Mindestsumme Elterngeld. Diese ist Einkommensunabhängig. Die hätte ich also trotz Arbeit auf jeden Fall bekommen, egal wie viel Geld ich verdient hätte mit meiner Teilzeitarbeit. Hätte ich bspw. nach 6 Monaten bereits wieder gearbeitet, dann hätte ich die 300 EUR ab da bekommen.

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noch ergänzend...

Antwort von Sunny_79 am 15.02.2014, 19:59 Uhr

Ich bin ursprünglich immer davon ausgegangen, dass sich mein Elterngeld durch den späteren Monat nicht ändert, es sich eben nur verschiebt. Also in Zahlen:

Monat 13: 975 EUR
Monat 14: 300 EUR

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Re: Frage Elterngeld: Antragsänderung

Antwort von luvi am 15.02.2014, 20:32 Uhr

Hallo,
ich hab jetztauch noch mal nachgedacht.
Ich glaube, auch die 455 sind nicht richtig berechnet. Bei einer 30 Stundenstelle und Deinem Gehalt (ich rechne von Deinem EG aufs Gehalt), ist das nicht so viel.

Ach, was mir grad noch einfällt:
Wann fängt denn Dein Arbeitsvertrag an? Hast Du den an die Lebensmonate des Kindes angepasst, oder an fängt er am Monatsersten an?

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Re: noch ergänzend...

Antwort von Sternenschnuppe am 15.02.2014, 20:34 Uhr

Wann genau ist das Kind geboren und wann genau fängst Du an zu arbeiten ?

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Re: Frage Elterngeld: Antragsänderung

Antwort von Sunny_79 am 15.02.2014, 20:56 Uhr

Also mein Kind ist an einem 17. geboren. Und ich beginne an einem 15. Aber denkt ihr, dass aufgrund der zwei Tage dann komplett das Geld quasi wegfällt? Dann müssten doch nur die zwei Tage Gehalt einbezogen werden und die machen ja nicht so viel Geld aus. Hab ja damit gerechnet, dass ich eventuell wegen der beiden Tage etwas weniger Elterngeld erhalten...aber wenn dann vielleicht nur 50 EUR weniger.

Also Beispiel:
Geburtstag des Kindes: 17.06. Nach geändertem Antrag geh ich ab 15.07. wieder arbeiten. Ich kann doch nicht vom 17.06- 15.07. mit 455 EUR auskommen. :(

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Re: Frage Elterngeld: Antragsänderung

Antwort von Sternenschnuppe am 15.02.2014, 21:16 Uhr

Das Elterngeld geht exakt nach Lebensmonaten.
Und Du gehst im 13. Lebensmonat wieder arbeiten.

Es könnte zumindest die Erklärung sein, denn fürs Elterngeld muss man volle Lebensmonaten nehmen. Ganz volle.

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Re: Frage Elterngeld: Antragsänderung

Antwort von Sunny_79 am 15.02.2014, 21:19 Uhr

Das wäre ja wirklich bitter. Muss gleich mal am Montag dort anrufen. Dann lege ich Widerspruch ein und schick denen ein neues Datum. Und dann muss ich meinen Teilzeitvertrag ändern lassen. Das ist echt ein Mist...

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Re: Frage Elterngeld: Antragsänderung

Antwort von luvi am 15.02.2014, 21:29 Uhr

Ich glaub da liegt das Problem. Sicher bin ich mir aber nicht.

Am besten wärs, wenn Dein Arbeitsvertrag erst am "Monatstag" des Kindes beginnen würdest, so dass Du den 13. Lebensmonat noch komplett frei hast und Du so den vollen Elterngeldbetrag erhältst.
Meinst Du, Du könntest noch mal mit Deinem Arbeitgeber reden?

Ich versteh zwar nicht, warum das so viel ausmacht, wenn sich 2 Tage überschneiden, aber ich hab im Gefühl, dass darin das Problem liegt. Ich kanns auch nicht erklären.
(Mir fällt nur ein, Wenn man Elternzeit nimmt, muss man ja auch aufpassen, dass man die immer von Monatstag zu Monatstag nimmt, sonst verbraucht man gleich doppelt)

Die 455 Euro Elterngeld berechnen sich aus dem Einkommensunterschied. Du verdienst in dem halben Monat 700 Euro weniger als vor der Geburt (wegen halber Monat und weniger Stunden), und nur von diesen 700 Euros bekommst Du Elterngeld als Lohnersatz.

Ich glaube der Elterngeldstelle ist es egal, ob das Geld zum Leben reicht, oder nicht. Da gehts stur nach Zahlen. Und Du bekommst ja auch noch Lohn für diesen Monat, aber den wahrscheinlich frühestens Ende des Monats.

Ich muss noch mal dazu sagen, dass ich mir nicht sicher bin, ob es tatsächlich der Grund ist, dass Du schon vor dem Monatstag wieder arbeitest.
Denn ich hätte auch so gedacht wie Du, dass es evtl ein paar Euro weniger sind, aber ich glaube, die legen es auf den ganzen Monat um.

Vielleicht kannst Du für diese Zeit auch vorübergehend Wohngeld beantragen.

Frag doch noch mal bei der Elterngeldstelle nach. Sprech sie auch konkret darauf an.

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Re: Frage Elterngeld: Antragsänderung

Antwort von Sternenschnuppe am 15.02.2014, 21:31 Uhr

Mein Rat. Fang nach dem Elterngeld wieder an.
Wenn Du jetzt über die Runden kommst damit dann gönne Euch eine langsame Eingewöhnung in der Betreuung und noch etwas Zeit für Dich.
Die Kleinen schnappen am Anfang gern den einen oder anderen fremden Infekt auf, da hast Du einen Puffer.

Wenn es mit Elterngeld finanziell machbar ist würde ich das überlegen.
Oder aber wirklich eine Woche später anfangen ab dem Montag drauf oder so.

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Re: Frage Elterngeld: Antragsänderung

Antwort von luvi am 15.02.2014, 21:32 Uhr

da haben Sternenschnuppe und ich ja in die gleiche Richtung gedacht.
Nur sie war schneller und hats kürzer erklärt.

Ich drück Dir die Daumen für das Gespräch.

Gib doch bitte noch mal ne Rückmeldung, an was es gelegen hat.

Luvi

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Re: Frage Elterngeld: Antragsänderung

Antwort von Sunny_79 am 15.02.2014, 21:40 Uhr

Ich danke euch schon einmal. Glaube immer mehr, dass es daran liegt. Ach Mensch...man kann doch nicht alles wissen. Und dann kommt der Bescheid und man ist schockiert. Werde meinen Vertrag auf zwei Tage später datieren und den Bescheid beim Amt widerrufen. Denn so geht es ja gar nicht. Zumal ich in der Zeit auch noch Eingewöhnung in der Kita habe, die ich mit Urlaub abdecken wollte...so aber nicht!

Ich gebe Bescheid, was dabei herausgekommen ist. :)

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Re: Frage Elterngeld: Antragsänderung

Antwort von Sunny_79 am 15.02.2014, 21:43 Uhr

Danke dir. Ich werde es so machen, dass ich genau am 17. starte (an dem Tag, an dem auch mein Kind geboren wurde). Den 14. Monat mag ich dennoch nicht zu Hause bleiben. Bin froh, wenn dann wieder etwas mehr als Elterngeld da ist. Daher geh ich wieder arbeiten. Eingewöhnung hab ich ausreichend, da ich noch Resturlaub habe und den zunächst aufbrauche. Da bin ich bei fast 4 Wochen Eingewöhnung.

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Dann nehm doch die 14 Monate voll

Antwort von Sternenschnuppe am 16.02.2014, 9:15 Uhr

Und spare Dir Deinen Urlaub auf.
So Tage sind Gold wert wenn mal was ist.

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Re: Frage Elterngeld: Antragsänderung

Antwort von luvi am 16.02.2014, 15:29 Uhr

Hallo,
rentiert sich das finanziell überhaupt, wenn Du im 14. LM arbeitest?
Hast Du Dir das schon mal durchgerechnet?

Ich hab mir das damals durchgerechnet für nen 400 Euro Job während des Elterngeldbezugs, und ich hätte 100 Euro mehr gehabt, als nur mit Elterngeld, weil ja das Elterngeld gekürzt wird.

Mit Eingewöhnung wirst Du sowieso ziemlich beschäftigt sein.
Ich habe von Bekannten gehört, dass manche Kitas auch verlangen, dass man während der Eingewöhnungszeit (4 Wochen) immer zur Verfügung stehen muss, um sofort zu kommen, wenn was sein sollte.

Luvi

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Re: Frage Elterngeld: Antragsänderung

Antwort von Sunny_79 am 16.02.2014, 21:35 Uhr

Ja, das lohnt sich für mich in jedem Fall. Es ist ja nicht nur der Monatsverdienst allein zu betrachten (und allein damit erhalte ich schon wesentlich mehr Geld), sondern je eher ich wieder einsteige, desto mehr Urlaubs-, Weihnachtsgeld und Gewinnbeteiligung. Lohnt sich für mich wirklich. Und ich habe ja 4 Wochen Zeit für die Eingewöhnung. Seitens der Kita werden nur zwei Wochen gefordert.

Die Urlaubstage könnte ich mir auch nicht aufsparen. Das ist Resturlaub aus dem vergangenen Jahr und ich soll ihn sofort mit Beginn nehmen. Bei uns darf i.d.R. kein Urlaub mit ins neue Jahr genommen werden. Ging bei mir nur nicht anders, da ich vorm Mutterschutz noch krank war.

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wegen Urlaub

Antwort von luvi am 17.02.2014, 9:51 Uhr

Hallo,
an Urlaubsgeld, Provision usw. hatte ich da gar nicht gedacht. Dann machts natürlich Sinn, dass Du schon anfängst.

Zum Urlaub wollte ich noch was sagen:
Dein Arbeitgeber kann Dich nicht verpflichten, dass Du sofort im Anschluss an die Elternzeit Urlaub nimmst. Auch wenn man sonst keinen Urlaub mit ins nächste Jahr nehmen darf, gelten nach der Elternzeit andere Regeln. Urlaub, der vorher nicht mehr aufgebraucht wurde, darf man noch in dem Jahr nehmen, in dem die Elternzeit endet und im Folgejahr.

Gerade mit kleinem Kind wär es manchmal super, wenn man noch mehr Resturlaub hätte.

Luvi

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Re: wegen Urlaub

Antwort von Sunny_79 am 17.02.2014, 11:09 Uhr

Hallo Luvi,
ja dessen bin ich mir bewusst. Diese Regelung kenne ich. Es war aber in Absprache mit meinem Chef. Er bat mich darum. Da er mich auch sonst immer sehr unterstützt hat, möchte ich diese Bitte nicht ablehnen. Ich hab ja so auch noch meinen normalen Urlaub und könnte Notfalls aus über 200 Minusstunden aufbauen und einfach Gleitzeittage nehmen. Außerdem habe ich noch Verwandtschaft hier, wo ich mein Kind auch mal hinbringen kann, wenns krank ist. Ist also alles sehr gut durchdacht. :)

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