von Wunderkind1980 am 02.01.2013, 10:27 Uhr |
Eine Frage zum Elterngeld bei Alleinerziehenden...
ich bekomme 14 statt der 12 Monate Elternzeit- da alleinerziehend.
Wie sieht das da mit Elterngeld aus Auf meinem Bescheid steht: das für die 2 Monate ein extra Bescheid kommt.
Bekomme ich überhaupt Elterngeld? Oder ist das schon von anfang an auf 14 Monate berechnet worden.
Bin grad bissl ratlos.
Für eine Antwort wäre ich dankbar
Re: Eine Frage zum Elterngeld bei Alleinerziehenden...
Antwort von Sternenschnuppe am 02.01.2013, 10:45 Uhr
Elternzeit und Elterngeld sind verschiedene Dinge.
Elternzeit kannst Du 3 Jahre nehmen.
Was steht denn sonst auf dem Bescheid zum Elterngeld ?
Re: Eine Frage zum Elterngeld bei Alleinerziehenden...
Antwort von Wunderkind1980 am 02.01.2013, 10:57 Uhr
Da steht das ich 14 Monate beantragt hab und der Bescheid für die letzten 2 Monate gesondert zugestellt wird.
Re: Eine Frage zum Elterngeld bei Alleinerziehenden...
Antwort von Sternenschnuppe am 02.01.2013, 11:06 Uhr
Ok, aber dann verstehe ich deine Frage nicht.
Vielleicht bin ich heute auch nur begriffstutzig :-)
Was steht da denn zu den ersten 12 Monaten und steht da, dass sie noch Unterlagen wollen zu den letzten 2 Monaten ?
Das ist das einzige was ich mir vorstellen kann, denn für die musst Du nachweisen Alleinerziehende zu sein.
Negativbescheinigung vom Jugendamt zum Beispiel.
Re: Eine Frage zum Elterngeld bei Alleinerziehenden...
Antwort von Wunderkind1980 am 02.01.2013, 11:13 Uhr
Huhu....och Du vielleicht bin ich aber auch begriffsstutzig;-)
Also- diese Negativbescheinigung hatte ich schon abgegeben.
Na und dann steht da eben nur der eine Satz....
Für die Zeit vom.............. bis ........................... erhalten sie einen gesonderten Bescheid.
Meine Frage ist halt nur ob ich für die 2 Monate noch irgentwas an Geld bekomme. Das ich die zu Hause bleiben "darf" weiss ich;-)
Oder muss ich evtl. noch irgentwelche Unterlagen bringen....Unterhalt oder sowas?
Re: Eine Frage zum Elterngeld bei Alleinerziehenden...
Antwort von Sternenschnuppe am 02.01.2013, 11:17 Uhr
Hm,.. keine Ahnung, dann weiss ich das nicht.
Unter Umständen kann es aber sein, dass sie dann eine frischere Negativbescheinigung haben wollen. Das würde Sinn machen dann, weil in einem Jahr kann sich ja viel ergeben in dieser Richtung.
Am besten rufst Du da an und fragst nach, die sind sehr nett an der Hotline.
Re: Eine Frage zum Elterngeld bei Alleinerziehenden...
Antwort von Wunderkind1980 am 02.01.2013, 11:24 Uhr
Ich danke Dir;-) Ja, das ist gar nicht so einfach alles zu durchschauen......
Re: Eine Frage zum Elterngeld bei Alleinerziehenden...
Antwort von No1.2012 am 02.01.2013, 19:08 Uhr
Also ich bin auch alleinerziehend. Hatte erst den Antrag nach bestem Wissen und Gewissen gestellt, dann wurden nur 12 Monate bewilligt und ich musste noch die Negativbescheinigung nachreichen. Dann wurden nochmal 2 Monate bewilligt. Und ich kriege natürlich für alle 14 Monate den gleichen Betrag Elterngeld.
antwort und @sternenschnuppe
Antwort von engelchen_lpz am 02.01.2013, 19:11 Uhr
@sternenschnuppe - wo wohnst du denn?
ansonsten kann ich hier nur soviel sagen, bei uns werden die BEscheide bei AEs wo die Voraussetzungen vorliegen und alle Unterlagen da sind, komplett für die 14 Monate erstellt. Da wird normalerweise auch nicht mehr nachgefragt
daher würde ich dir grds auch empfehlen dort einfach mal anzurufen
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