Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von +emfut+ am 21.08.2009, 0:15 Uhr

Wie weit darf man vom Ex-Partner wegziehen (gemeinsames Sorgerecht)

Ich würde das nicht unbedingt an Kilometern festmachen - zumindest nicht nur.

Wenn man von München nach Hamburg zieht, ist es sicher einfacher als wenn man von München nach, sagen wir mal, Baden-Baden zieht - zwischen M und HH gibt es Flieger, und größere Kinder fliegen auch alleine. Die Kilometer sind zwar mehr, aber die Erreichbarkeit ist besser. Und wenn man an der ICE-Strecke wohnt, dann ist auch u.U. eine andere Stadt an der gleichen Strecke besser zu erreichen als ein Kaff, das zwar näher liegt, wo man aber drei Mal umsteigen muß.

Überhaupt: Größere Kinder können sich auch mal alleine in den Flieger oder in den Zug setzen, da dürfen es ein paar Kilometer mehr sein. Bei sehr kleinen Kinder sollte der Kontakt sowieso eher kürzer, aber öfter stattfinden - und man muß die Kinder ewig hin und her karrchen - da ist jeder Kilometer mehr eine Qual für alle Beteiligten.

Die finanzielle Situation ist auch ein Thema. Du bist finanziell unabhängig - ist das der Kindsvater auch? Oder würdest Du ihn unterstützen, wenn die Besuche am Geld scheitern?

Wenn Du ein relativ gutes Verhältnis zum Vater hast und ihm grundsätzlich keine Steine in den Weg legen willst, dann würde ich das mal mit ihm besprechen. Bis wohin würde er fahren? In die eine Richtung vielleicht lieber als in die andere? Wo ist seine finanzielle Schmerzgrenze? Welche Strecke können die Kinder - jetzt oder zumindest bald - auch alleine bewältigen? Gibt es eine direkte Zugverbindung, günstigenfalls mit dem ICE?

Wenn der Vater eingebunden ist und dem Umzug zustimmt, dann ist es egal, was irgendwelche Richter erlauben oder nicht - dann ist es lediglich ein Sache zwischen ihm und Dir.

Gruß,
Elisabeth.

 
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