Geschrieben von groschi am 20.08.2009, 15:26 Uhr |
unterhaltsnachzahlung
ein schwitziges hallo an alle,
gerade bekam ich einen anruf von meiner beistandschaft.
1. gute nachricht: der vater hat 199 € überwiesen. zwar noch keinen einkommensnachweis erbracht o.ä, aber ich sehe es mal als positives zeichen; ein aufflackern von verantwortungsgefühl
2. schlechte nachricht: ich habe seit januar 8€ zuviel unterhaltsvorschuss bekommen. grummel...das ist doch net meine schuld. naja, die summe von 64 € werden jetzt von den 199€ abgezogen.und da ich diesen monat ja bereits unterhalt bekommen habe, wird am 1.09. mir die stolze summe von 18 € überwiesen (ich bin echt ne gute partie)
so, nun (endlich) zu meiner frage: mein ex wurde direkt nach entbindung im september zur zahlung aufgefordert. er wurde mehrmals zur zahlung aufgefordert; im mai wurde dann das ergebnis des vaterschaftstest verlesen. gezahlt hat er bisher einmal....den vorschuss muß er ja zurückzahlen,aber was ist denn mit der differenz zwischen eigentlichem unterhalt und unterhaltsvorschuss? ein titel ( heißt das so) besteht noch nicht, er (also mein ex) wurde aber bereits ende letzten jahres in verzug gesetzt.
ich klinge jetzt sicher wie eine geldgierige rache-tusse. ja, bin ich auch. ich bin es leid, nicht nur die verantwortung für die erziehung; gesundheit etc des weltbesten babies zu tragen ( DAS mache ich gerne), sondern auch alles alleine zahlen zu müssen. mir fehlen die 88 € differenz; ihm tun 199 € unterhalt net weh. ihm täte nicht mal eine nachzahlung weh: muß er halt weniger kiff-zubehör kaufen....
lg uta, die vor sich hin schmilzt
Re: unterhaltsnachzahlung
Antwort von JackysBaby am 20.08.2009, 16:03 Uhr
öhm ich kann dir keine direkte antwort auf deine frage geben...(normalerweise müsste das aber die beistandschaft können?)
aber ich hab mal ein wenig gegooglet..
http://de.wikipedia.org/wiki/Unterhaltsvorschussgesetz
es lebe wikipedia :-)
ganz unten steht ein artikel mit der überschrifft "übergang von Ansprüchen"
vllt hilft dir das ja ein wenig weiter...ansonsten würde ich mal einen anwalt fragen.
das mit dem titel hab ich auch schon mal gehört..aber nicht evrstanden hehe
ich hoffe ich konnte bissl helfen...
mfg ich schmilze mit dir
Re: unterhaltsnachzahlung
Antwort von sophieno am 20.08.2009, 16:07 Uhr
Meiner Meinung nach müsste er ab dem Zeitpunkt nachzahlen, von dem an die Forderung gestellt wurde. Also September. Ernsthaft eintreiben kannst du das Geld aber nur mit dem Titel, erst dann ist er pfändbar.
Viel Glück sophieno
Re: unterhaltsnachzahlung
Antwort von +emfut+ am 20.08.2009, 16:10 Uhr
Ja, Du geldgierige Tusse, Dein Ex baut langsam aber sicher einen gehörigen Berg an Schulden bei Dir auf. Also bei der UHV-Kasse sowieso, aber bei Dir auch.
Ralph ist in Urlaub, deswegen traue ich mich, Dir was ins Ohr zu flüstern: *flüsteron* Dein Ex würde Dir dienen, wenn er den Riesenbazen an Schulden erst dann an Dich zurückzahlt, wenn Du aus dem ALG2-Bezug raus bist. Sonst wird es Dir nämlich angerechnet. *fllüsteroff*
Wobei: Wenn Du ihm sagst, daß Du mehr davon hast, wenn er seine Schulden schön anwachsen läßt und Dir erst in ein bis zwei Jahren zahlt, dann zahlt er vielleicht gleich?
Gruß,
Elisabeth.
P.S.: Gerade fällt mir ein: Bekommst Du überhaupt ALG2??? Wenn nicht, ziehe ich alle Behauptungen zurück, entschuldige mich förmlich und gehe in die Ecke, um mich eine Runde zu schämen.
danke und @ +emfut+
Antwort von groschi am 20.08.2009, 16:41 Uhr
noch bin ich ja in elternzeit. also alg 2 bekomme ich gar nicht. und wenn ich auch mal ein bisserl glück habe, kann ich in einem altenheim in meiner nähe dauernachtwachen machen. kinderbetreuung steht zwar noch nicht 100%ig, aber darüber mach ich mir gedanken, wenn es soweit ist.
hach, ich war heute einfach gefrustet: ich knapse hier rum und der werte herr macht sich auf kosten ( mag ich eigentlich gar net schreiben) unseres gemeinsamen kindes nen schönen lenz
und nun wecke ich das weltbeste baby, sonst hüpft er nachts rum
lg Uta
groschi
Antwort von mama-mit-stil am 20.08.2009, 19:50 Uhr
so läuft es bei uns auch gerade ab
allerdings hab ich jetzt die 199 bekommen + 100 nachzahlung, uvg zahle ich für den monat selbstverständlich gleich zurück,hab es ja uch zuviel bekommen
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