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Geschrieben von groschi am 20.08.2009, 15:26 Uhr

unterhaltsnachzahlung

ein schwitziges hallo an alle,

gerade bekam ich einen anruf von meiner beistandschaft.

1. gute nachricht: der vater hat 199 € überwiesen. zwar noch keinen einkommensnachweis erbracht o.ä, aber ich sehe es mal als positives zeichen; ein aufflackern von verantwortungsgefühl
2. schlechte nachricht: ich habe seit januar 8€ zuviel unterhaltsvorschuss bekommen. grummel...das ist doch net meine schuld. naja, die summe von 64 € werden jetzt von den 199€ abgezogen.und da ich diesen monat ja bereits unterhalt bekommen habe, wird am 1.09. mir die stolze summe von 18 € überwiesen (ich bin echt ne gute partie)

so, nun (endlich) zu meiner frage: mein ex wurde direkt nach entbindung im september zur zahlung aufgefordert. er wurde mehrmals zur zahlung aufgefordert; im mai wurde dann das ergebnis des vaterschaftstest verlesen. gezahlt hat er bisher einmal....den vorschuss muß er ja zurückzahlen,aber was ist denn mit der differenz zwischen eigentlichem unterhalt und unterhaltsvorschuss? ein titel ( heißt das so) besteht noch nicht, er (also mein ex) wurde aber bereits ende letzten jahres in verzug gesetzt.

ich klinge jetzt sicher wie eine geldgierige rache-tusse. ja, bin ich auch. ich bin es leid, nicht nur die verantwortung für die erziehung; gesundheit etc des weltbesten babies zu tragen ( DAS mache ich gerne), sondern auch alles alleine zahlen zu müssen. mir fehlen die 88 € differenz; ihm tun 199 € unterhalt net weh. ihm täte nicht mal eine nachzahlung weh: muß er halt weniger kiff-zubehör kaufen....

lg uta, die vor sich hin schmilzt

 
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