Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von sophieno am 20.08.2009, 16:07 Uhr

unterhaltsnachzahlung

Meiner Meinung nach müsste er ab dem Zeitpunkt nachzahlen, von dem an die Forderung gestellt wurde. Also September. Ernsthaft eintreiben kannst du das Geld aber nur mit dem Titel, erst dann ist er pfändbar.
Viel Glück sophieno

 
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