Geschrieben von sophieno am 20.08.2009, 16:07 Uhr |
unterhaltsnachzahlung
Meiner Meinung nach müsste er ab dem Zeitpunkt nachzahlen, von dem an die Forderung gestellt wurde. Also September. Ernsthaft eintreiben kannst du das Geld aber nur mit dem Titel, erst dann ist er pfändbar.
Viel Glück sophieno
- unterhaltsnachzahlung - groschi 20.08.09, 15:26
- Re: unterhaltsnachzahlung - JackysBaby 20.08.09, 16:03
- Re: unterhaltsnachzahlung - sophieno 20.08.09, 16:07
- Re: unterhaltsnachzahlung - +emfut+ 20.08.09, 16:10
- danke und @ +emfut+ - groschi 20.08.09, 16:41
- groschi - mama-mit-stil 20.08.09, 19:50
- danke und @ +emfut+ - groschi 20.08.09, 16:41
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