Für alleinerziehende Eltern

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von jamelek  am 26.08.2013, 20:22 Uhr

Wie macht Ihr das? - Monatsanfang

Der Vermieter wird nicht nach Absprache erst am 6. abbuchen. Das ist verwaltungstechnisch viel zu viel Aufwand. Du bist aber nicht verpflichtet eine gegebene Einzugsermächtigung aufrecht zu erhalten. Sollte es mal zu einer Rückbuchung kommen, wird es teuer, weil Bankgebühren anfallen.

Ich würde die Einzugsermächtigung kündigen und die Miete zukünftig wieder selber anweisen und dies halt erst am 3. des Monats oder wann das Gehalt halt drauf ist.
Oder du stockst den Dispo halt entsprechend der Miethöhe auf. Du musst ihn ja nicht in der Höhe nutzen, nur für die kritischen Tage um den Ersten.

LG jamelek

 
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