Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 03.02.2010, 21:44 Uhr

Wer falsch liegt?

Hi Sweety,

Deine Familie!

Die Notlagen waren vorher, was in Zukunft geschieht, spielt normalerweise keine Rolle. Allerdings gibt es Ausnahmen.

Bei Erbschaften könnte eine Rolle spielen, seit wann Du davon gewußt hättest. In dem Moment, wo der Erbfall eintritt und Du davon Kenntnis hast, müßtest Du dies ja dem Amt mitteilen. Ab diesem Zeitpunkt (nicht für die Vergangenheit!) würde nur noch als Darlehen gezahlt werden, bis Du wirklich Zugriff auf die Million hättest. Ab Kenntnis wäre es nur noch eine "vorrübergehende" Notlage, die absehbar beendet sein wird.

Für die Vergangenheit kann es auch deshalb keine Rückzahlungspflicht geben, weil diese Hilfe als Beihilfe gezahlt worden ist. Staatsrechtlich ist es dem Staat nicht erlaubt, nachträglich aus einer begünstigenden Beihilfe ein belastendes Darlehen zu machen. Ein Darlehen nachträglich in eine Beihilfe umwandeln ist dagegen möglich, denn dann wird aus einem belastenden Verwaltungsakt (Darlehen = grundsätzliche Rückzahlungspflicht) ein begünstigender (Beihilfe = nicht zurückzuzahlen).

Beim Lottogewinn ist es ähnlich. Ab dem Zeitpunkt, wo Du weißt, daß Du 100.000,- € gewonnen hast, wenn der "Lottomann" bei Dir aufkreuzt, wird eine Rückforderung möglich sein. Denn ab diesem Zeitpunkt haben sich Deine wirtschaftlichen Verhältnisse grundlegend geändert.

Das ist natürlich nicht zu verwechseln mit Sozialhifebetrug. Angenommen, das Finanzamt kommt dahinter, daß Du zu den 1500 Steuerbetrügern auf der aktuell in der Öffentlichkeit stehenden CD stehst, und man weist Dir nach, daß Du seit 15 Jahren 2 Millionen Euro/DM auf einem schweizer Konto bunkerst, DANN warst Du von Anfang an (!!) nicht hilfebedürftig, und DANN mußt Du selbstverständlich alles zurückzahlen, ganz abgesehen von einer Strafanzeige.

Nein, Papa und Oma sind da doch etwas auf dem Holzweg.

Übrigens kann der Staat auch wenig dagegen tun, wenn ein Lottokönig seine 5 Millionen durchbringt und dann nach einigen Jahren ALG II beantragt. Das mag moralisch fragwürdig sein, dem Staat sind jedoch die Hände gebunden, denn die akute Notlage ist da.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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