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Geschrieben von Sweety28 am 03.02.2010, 20:44 Uhr

Sozialhilfe / Hartz4 zurück zahlen ???!!! @ RALPH ???!!! ;o))

Hallo in die Runde ;o)

Vorweg die positive Message... : Ich bin komplett weg von Hartz4 seit dem 1.2.2010 *jubel* :-))

So und nun die Frage...mein Papa und Oma zanken mehr oder minder mit mir rum,weil sie meinen,sie wissen`s besser ! *reg auf*

Angenommen ich würde nächsten Monat ne Millionen vererbt bekommen...müsste ich dann die 10 Jahre Sozialhilfe (war`s ja erst) / Hartz4 Empfang zurück zahlen ??? Die sind ja der Meinung,das wenn ich was erbe oder im Lotto gewinn,DANN müsste ich`s abgeben...

So n Tünneff...wer liegt falsch ???!!! ;o))

Gruß,Sweety

 
7 Antworten:

Wer falsch liegt?

Antwort von Ralph am 03.02.2010, 21:44 Uhr

Hi Sweety,

Deine Familie!

Die Notlagen waren vorher, was in Zukunft geschieht, spielt normalerweise keine Rolle. Allerdings gibt es Ausnahmen.

Bei Erbschaften könnte eine Rolle spielen, seit wann Du davon gewußt hättest. In dem Moment, wo der Erbfall eintritt und Du davon Kenntnis hast, müßtest Du dies ja dem Amt mitteilen. Ab diesem Zeitpunkt (nicht für die Vergangenheit!) würde nur noch als Darlehen gezahlt werden, bis Du wirklich Zugriff auf die Million hättest. Ab Kenntnis wäre es nur noch eine "vorrübergehende" Notlage, die absehbar beendet sein wird.

Für die Vergangenheit kann es auch deshalb keine Rückzahlungspflicht geben, weil diese Hilfe als Beihilfe gezahlt worden ist. Staatsrechtlich ist es dem Staat nicht erlaubt, nachträglich aus einer begünstigenden Beihilfe ein belastendes Darlehen zu machen. Ein Darlehen nachträglich in eine Beihilfe umwandeln ist dagegen möglich, denn dann wird aus einem belastenden Verwaltungsakt (Darlehen = grundsätzliche Rückzahlungspflicht) ein begünstigender (Beihilfe = nicht zurückzuzahlen).

Beim Lottogewinn ist es ähnlich. Ab dem Zeitpunkt, wo Du weißt, daß Du 100.000,- € gewonnen hast, wenn der "Lottomann" bei Dir aufkreuzt, wird eine Rückforderung möglich sein. Denn ab diesem Zeitpunkt haben sich Deine wirtschaftlichen Verhältnisse grundlegend geändert.

Das ist natürlich nicht zu verwechseln mit Sozialhifebetrug. Angenommen, das Finanzamt kommt dahinter, daß Du zu den 1500 Steuerbetrügern auf der aktuell in der Öffentlichkeit stehenden CD stehst, und man weist Dir nach, daß Du seit 15 Jahren 2 Millionen Euro/DM auf einem schweizer Konto bunkerst, DANN warst Du von Anfang an (!!) nicht hilfebedürftig, und DANN mußt Du selbstverständlich alles zurückzahlen, ganz abgesehen von einer Strafanzeige.

Nein, Papa und Oma sind da doch etwas auf dem Holzweg.

Übrigens kann der Staat auch wenig dagegen tun, wenn ein Lottokönig seine 5 Millionen durchbringt und dann nach einigen Jahren ALG II beantragt. Das mag moralisch fragwürdig sein, dem Staat sind jedoch die Hände gebunden, denn die akute Notlage ist da.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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Achso, herzlichen Glückwunsch zum Befreiungsschlag... *grins*

Antwort von Ralph am 03.02.2010, 21:48 Uhr

Hast Du Arbeit aufgenommen oder die "Schlagzahl" sprich Stunden erhöht?

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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hallo ralph :o)

Antwort von mic0202 am 03.02.2010, 21:57 Uhr

kannst du mir vielleicht auch helfen bei meiner frage, 4 postings weiter unten?

wäre super lieb

lg
mic

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Nein, leider nicht... :-(

Antwort von Ralph am 03.02.2010, 22:05 Uhr

... sonst hätte ich etwas dazu geschrieben.

Deine Frage geht in den Bereich Arbeitsvermittlung, und darüber weiß ich zuwenig. Ich habe eine Ahnung, was gemeint ist, aber das ist zu vage.
Und bevor ich wissentlich Nonsens schreibe, schweige ich lieber.

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

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Nachtrag...

Antwort von Ralph am 03.02.2010, 22:10 Uhr

Einen Vermittlungsgutschein kann ein privater Arbeitsvermittler einlösen, wenn er jemanden in Arbeit vermittelt.

Durch einen Schein nach "Hamburger Modell" (diese Methode gibt es bundesweit, das Ding heißt nur so...) bekommen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zeitlich begrenzt vom Amt einen Zuschuß ab Arbeitsaufnahme.

Was genau ein Fördergutschein ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich weiß, daß es ihn gibt, aber das war's leider auch schon...

LG
Ralph/Snoopy

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Re: Achso, herzlichen Glückwunsch zum Befreiungsschlag... *grins*

Antwort von Sweety28 am 04.02.2010, 7:11 Uhr

Hast Du Arbeit aufgenommen oder die "Schlagzahl" sprich Stunden erhöht?

Weder noch.....bin seit dem 1.1.2009 in der Pflege tätig auf 80 Std / TZ....habe 2 mal versucht in der Zeit Wohngeld für uns 4 und Kinderzuschlag zu beantragen um dann von H4 weg zu sein...2 mal abgelehnt worden....keiner konnte mir erklären warum und woran es lag *grmpf*

Und nun rief die mich an die Sachbearbeiterin...(die wurden überprüft sämtliche Akten-vielleicht deshalb?!?) sie hätte nochmal mitd er Wohngeldstelle und der Kinderzuschlagsstelle telefoniert...das würde klar gehen,ich müsste bloß eben kommen und ne Verzichtserklärung für H4 unterschreiben , weil das dann 2 Euro weniger wären...

Juhuuuu

DIE 2 Euro werden mir wohl nich das Genick brechen :o))

Aber ärgerlich...hätte alles schon seit dem 1.1.2009 so laufen können dann ! *grrr*

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ok.....trotzdem danke schön

Antwort von mic0202 am 04.02.2010, 9:20 Uhr

für deine antwort

lg
mic

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