Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Franke am 08.04.2014, 0:29 Uhr

Wenn schon Lohnpfändung gemacht wird,

was soll dann noch kommen?

Gibt es Hinweise, dass er nennenswert weitere Einkünfte hat außer dem Job, wo ja schon gepfändet wird, was eben möglich ist?

Falls ja, kann man da auch noch versuchen zu pfänden oder man erstattet Strafanzeige, wenn er seinem Kind in den letzten Jahren viel Unterhalt vorenthalten hat.

Allein die Tatsache, dass die Rückstände Betrag X,yz erreicht haben, begründet nicht irgendwelche Maßnahmen.

 
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