Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Tonic2108 am 05.04.2014, 12:11 Uhr

ABR für unverheirateten Vater

Hallo,

folgende Situation:
Kind 2,5 lebt bei der Mutter
Mutter voll berufstätig, Beamtin, muss viel abends und zu Hause arbeiten, ist auf das Geld angewiesen (lebt über ihre Verhältnisse, will das aber nicht ändern)
Vater hat schon immer guten Kontakt zum Kind, nimmt Besuchstermine gewissenhaft wahr und zahlt pünktlich Unterhalt, haben gemeinsames SR.
Vater arbeitet voll in einem geregelten Job, hat seine Eltern (fit, Mitte 60) in unmittelbarer Nähe
Mutter versucht immer wieder den Besuch des Vaters zu sabotieren, indem sie mit irgendwelchen Ausreden kommt
Mutter beklagt vor offiziellen Stellen (Anwalt, Gericht, Jugendamt etc.) immer wieder, wie schwer es für Sie ist die Betreuung des Kindes sicherzustellen.
Vater könnte die Betreuung ohne Probleme organisieren

Die beiden waren nie verheiratet.
Hat der Vater irgendeine Chance das ABR zu bekommen?

Viele Grüße
Tonic

 
39 Antworten:

Re: ABR für unverheirateten Vater

Antwort von Sternenschnuppe am 05.04.2014, 18:30 Uhr

Da wäre der erste Schritt bei der Steilvorlage der Mutter wohl eine Verlängerung des Umgangs bis zum Wechselmodell.
Dann hat sie weniger Betreuungsprobleme und der Vater mehr vom Kind.

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Re: ABR für unverheirateten Vater

Antwort von Tonic2108 am 05.04.2014, 21:29 Uhr

Ja sicher, aber dem würde sie nie zustimmen. Im Gegenteil, sie sträubt sich gegen Kontakt mit dem Vater, nutzt jeden Schnupfen um die Besuche zu sabotieren.

Hätte man vor Gericht eine Chance?

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Re: ABR für unverheirateten Vater

Antwort von kravallie am 06.04.2014, 9:20 Uhr

es gibt die kuriosesten richterlichen entscheidungen, aber ich würde viel arbeit seitens der mutter und die subjektive aussage, daß die km über ihre verhältnisse lebt nicht als grund dafür werten, daß das kind plötzlich beim vater leben sollte. maximal wechselmodell, wobei das mittlerweilen sehr kritisch gesehen wird.
wenn der vater wirklich so selbstlos auf das wohl vom kind bedacht ist, könnte er der mutter ja ein paar mehr taler betreuungsunterhalt zukommen lassen.
das wär doch mal a sach! das kind ist 2,5, sie müßte gar nicht arbeiten....

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Re: ABR für unverheirateten Vater

Antwort von Tonic2108 am 06.04.2014, 11:26 Uhr

Ich erkläre mal, was ich mit über die Verhältnisse leben meine.
Sie lebt alleine in einem großen Haus zur Miete (kurz nach der Trennung dort eingezogen) und leistet sich, ohne Absprache mit dem KV, ein Au Pair, da sie eine mehr oder weniger rund um die Uhr Betreuung haben will. Es gibt durchaus günstigere Betreuungsmöglichkeiten und auch ein Haus muss als Alleinerziehende mit Kleinkind mMn nicht sein. Sie könnte 1000 EUR im Monat einsparen, wenn sie diese beiden Punkte abstellen würde.
Das will sie aber nicht und der KV hat keinen Bock, das zu finanzieren. Verständlich, oder? Würde sie weniger Fixkosten im Monat haben, müsste sie auch nicht VZ arbeiten. Sie macht es quasi nur um ihren Standard zu erhalten.

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Re: ABR für unverheirateten Vater

Antwort von mf4 am 06.04.2014, 11:37 Uhr

Sie muss absprechen, was sie sich leistet?
Was geht es den Ex an?
Dem KV passt es also nicht, das sein SEHR KLIEINES Kind möglichst immer gut betreut ist?

Selbst wenn sie Schulden macht geht es den Ex nichts an... sorry aber... von mir kein Verständnis... wo genau sieht er KV den Nachteil für sein Kind? Zu viel Betreuung?

Er kann es nur mit den Eltern zusammen, sie kann es nur mit Au Pair... jeder wie er kann und mag.

Nun soll das Kind zu ihm leben, dass sie die Au-Pair-Kosten spart? Oh wie nett er doch ist Die Kosten die sie dann einspart gehen an ihn als Unterhalt. Das Haus ist dann ohne Kind auch zu groß also sollte die Ex ausziehen... ist das der Plan.

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Re: ABR für unverheirateten Vater

Antwort von kravallie am 06.04.2014, 11:46 Uhr

ich fasse zusammen, der vater findet, sie wohnt in einem zu großen haus und au pair ist auch doof.
vll braucht sie betreuung zu krippennichtöffnungszeiten, da ist ein au pair schon mal sehr hilfreich und braucht ja auch platz, den nur mehr qm bieten.
so rund um die uhr ist ja auch bei au pairs nicht gewährleistet.
wer weiß was eine kita kosten würde???
DEN würde ich auch boykottieren, ganz ehrlich.
kannst du die km nicht leiden? versetz dich mal in ihre lage....

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Re: ABR für unverheirateten Vater

Antwort von mf4 am 06.04.2014, 11:52 Uhr

Sicher die Ex eines Freundes oder des Bruders...
liest sich für mich auch wie Neid, weil sie in einem schönen Haus leben kann und die Kinderbetreuung organisiert bekommt.

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Re: ABR für unverheirateten Vater

Antwort von kravallie am 06.04.2014, 12:20 Uhr

tonic ist glaub ich nicht neidisch, die ist nicht ae und arbeitet m.w. noch nicht.
eher ist der mann neidisch, denn männer neigen gelegentlich zur selbstüberschätzung und meinen, ohne sie geht nichts.
schon gar kein haus!

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Re: ABR für unverheirateten Vater

Antwort von mf4 am 06.04.2014, 12:29 Uhr

Ja, meinte auch den Neid des KV aber er steht der AP offenbar näher als diese schrecklich toll lebende KM.

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Lese da eher raus

Antwort von Sternenschnuppe am 06.04.2014, 20:25 Uhr

Dass dem Vater der Umgang erschwert wird, sie selbst das Kind aber eh kaum sieht, weil sie so viel arbeiten will.
Was ihr natürlich freisteht dies zu tun, um sich das zu finanzieren was sie möchte.
Ist jedoch die berechtigte Frage warum dem Vater dann nicht mehr Zeit zugestanden wird.
Dann kann KM arbeiten, müsste nicht mehr um Betreuungsprobleme klagen ( so wird es oben genannt )

Von weniger Unterhalt zahlen wollen lese ich nix.

Nur von einem Vater der sich kümmert, zahlt und sein Kind mehr sehen wollen würde, beziehungsweise auch Großeltern die sich mehr einbringen wollen würden.

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Re: Lese da eher raus

Antwort von Tonic2108 am 06.04.2014, 21:18 Uhr

Stimmt, ich stehe dem KV näher als ihr, kann sie aber leiden, wir haben uns gut verstanden, als die beiden zusammen waren. Seither haben wir keinen Kontakt mehr.
Der Punkt ist, sie hat ihn wegen des Au Pairs nicht befragt, was er davon hält, sondern sie hat einfach gemacht. Er soll es aber nun voll bezahlen, ebenso den Kindergarten, in den das Kind täglich geht. Gleichzeitig versucht sie wo es geht den Kontakt zum Vater zu erschweren. Die Großeltern durften das Kind nach der Trennung über ein Jahr nicht mehr sehen, weil sie es nicht zugelassen hat. Das war echt fies und die Großeltern hat das sehr getroffen. Er hat sich von Anfang an um das Kind gekümmert, Unterhalt selbstverständlich und pünktlich bezahlt. Er liebt seine Tochter und will für sie da sein. Sie ist in erster Linie sauer, dass er sie verlassen hat. In das Haus wollten sie gemeinsam einziehen, sie ist dann aber aus Trotz eingezogen, weil sie "ihren Traum vom Haus" nicht aufgeben wollte. Das Au Pair Thema kam erst ein Jahr später auf. Sie ist diejenige, die immer jammert, dass sie sich nicht gut ums Kind kümmern kann.

Nein, neidisch ist hier sicher keiner, ich denke sogar, sie hat es echt schwer. Unter der Woche sieht sie das Kind kaum, samstags hat es der Vater. Es bleibt nur der Sonntag.
Die Frage war nur, ob Gerichte unverheirateten Vätern überhaupt das ABR geben. Er könnte die Betreuung gut hinbekommen. Würde sie morgens in den Kiga bringen und nachmittags wieder abholen. Seine Eltern wären nur unterstützend da.

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Re: ABR für unverheirateten Vater

Antwort von Tonic2108 am 06.04.2014, 21:19 Uhr

Er soll alles zahlen. Von daher geht es ihn schon was an.

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Re: Lese da eher raus

Antwort von shinead am 07.04.2014, 8:55 Uhr

Butter bei die Fische: Wer hat die Elternzeit genommen?

Derjenige, der während dieser Zeit arbeiten ging, wird aktuell keine Chance auf das ABR haben, da die Bindung des Kindes einfach stärker demjenigen zuzurechnen ist, der das Kind bisher durchgängig betreut hat.

Das AuPair hat sie eingestellt, also muss sie es zahlen - ganz einfach.

Beim Kindergarten kann anteilige Zahlung des Beitrages ggf. verlangt werden.

Warum haben die Großelter (väterlicher- oder mütterlicherseits) das Kind so lange nicht gesehen? Er ist für die Besuche bei seinen Eltern verantwortlich, sie für die Besuche bei ihren.
Verbieten kann die Mutter gar nichts. Soll er halt einfach hin fahren.

Die beiden sollten sich m.E. schleunigst mal zusammensetzen (ggf. moderiert durch Jugendamt oder Mediator) und eine bessere Umgangsregelung finden.
Wenn er abends das Kind betreuen kann, dann soll er es doch tun. Genau das ist auch sein Argument das Au Pair nicht zu bezahlen. Damit erweitert er seine Umgangszeit (ggf. bis auf 50/50) und entlastet die Mutter.

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Re: Lese da eher raus

Antwort von mf4 am 07.04.2014, 10:09 Uhr

Er hat das Kind regelmäßig bei sich und kann seine Eltern mit dem Kind besuchen... wenn er das 1 Jahr nicht tat ist es sein Bier.

Meine Kinder haben regen Kontakt zu den Eltern des Vaters. Allerdings bringe ich sie nicht hin sondern Zeit mit ihnen verbringen können sie, wenn die Kinder beim Vater sind und dann so viel sie mögen. Das ist nicht mein Bier das zu regeln, wie mein Ex sich nicht kümmern muss, dass meine Familie die Kinder sieht.

Wie gesagt worden ist... Au Pair ihr Ding, sie zahlt, Kita zahlt er anteilig mit.

Zusammensetzen, reden, besprechen wie man die Betreuung aufteilen kann, wie es auch im Sinne des Kindes wäre...
hier scheint aber wichtiger zu sein etwas zu tun was dem/der Ex nicht passt.

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Re: Lese da eher raus

Antwort von Tonic2108 am 07.04.2014, 11:18 Uhr

Sie wohnen 40km voneinander entfernt und das Kind ist jetzt 2,5 Jahre alt. Er durfte das Kind als Baby nicht mit zu sich nehmen, sie haben sich bei ihr getroffen und er hat dort stundenweise was mit ihr gemacht. Sie hat sehr lange gestillt, deshalb ging nicht, dass er das Kind den ganzen Tag mitnehmen konnte. Seine Eltern durften nicht mit zu diesen Terminen. Deshalb konnten sie es so lange nicht sehen. Das ging etwa ein Jahr so, dann hat er seine Eltern mal mitgenommen. Sie hat das mitbekommen und daraufhin hat sie den Umgang mehrere Wochen verweigert. Seit es das Kind mit zu sich nehmen darf, sehen es seine Eltern wieder. Dagegen kann sie nichts machen.
Sie sind seit der Trennung bei einem Mediator vom JA. Das ist auch gut so, sonst gäbe es noch viel mehr Zoff.

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Re: Lese da eher raus

Antwort von kravallie am 07.04.2014, 12:00 Uhr

tut nichts zur Sache, aber hat er sich wegen einer anderen getrennt?

würde mich nur mal so interessieren.

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Re: Lese da eher raus

Antwort von Tonic2108 am 07.04.2014, 12:21 Uhr

Nein, ausnahmsweise war keine andere Frau im Spiel.

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Re: Lese da eher raus

Antwort von Pamo am 07.04.2014, 12:29 Uhr

Ich würde ihm empfehlen, sich anwaltlich oder von einer Vätergruppe über seine Rechte und Pflichten aufklären zu lassen. Und sich dann daran halten und sich nicht mehr den Kopf über ihr Haus/Einkommen/Aupair zu zerbrechen.

Dann hätte er es nämlich auf die Kette bekommen, sein frisch gestilltes Kind beim Spaziergang um den Block zum Café an der Ecke zu bringen wo die liebenden Großeltern warten und das Kind betätscheln können.

Wenn er wirklich nicht nur das ABR will, sondern das Kind bei sich haben will, dann müsste er nachweisen, dass das besser fürs Kindeswohl ist. Und das wird DERZEIT m.E. eher schwierig - vor allem wenn er dabei die Großeltern als Backupbetreuung anführen will, die sich damals eben nicht die 40km weit bemühen konnten. Wenn er das Kind nicht bei sich leben haben mag, sondern das ABR nur deswegen haben will, damit seine Eltern es anstelle der Aupair betreuen, dann kann er das m.E. vergessen.

Und ja, an den Kiga-Kosten gehört er beteiligt.

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Re: Lese da eher raus

Antwort von shinead am 07.04.2014, 13:48 Uhr

Er hat also nie mit dem Kind unter einem Dach gewohnt und hat 2.5 Jahre schon als Besuchsvater agiert?

Sorry, kein Richter der Welt wird ihm mit der Vita das ABR zusprechen. Da hätte er m.E. in den letzten Jahren schon mehr Engagement (und vielleicht auch ein bisschen Rückgrat und Kampfgeist) zeigen sollen.

Er lässt sich da sehr viel gefallen. Es wird schwer werden der Mutter beizubringen, dass sich das jetzt ändern soll.

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Re: Lese da eher raus

Antwort von Strudelteigteilchen am 07.04.2014, 13:57 Uhr

Zitat:
"Das AuPair hat sie eingestellt, also muss sie es zahlen - ganz einfach."

So nicht richtig.

Das Kind ist unter 3, also ist jedwede Berufstätigkeit von ihr überobligatorisch, sie müßte nicht mal einen 450-Euro-Job machen. Also "darf" er sich an den Betreuungskosten beteiligen. Schließlich spart er sich durch die Betreuung (und die daraus mögliche Berufstätigkeit der KM) eine Menge Knete.

Option 1:
Sie wirft den Job hin. Dann darf er nicht nur die Kinderbetreuungskosten zahlen, sondern müßte ihr - wenn er das finanziell könnte - den gesamten entgangenen Lohn ausgleichen. Da er den kompletten Lohn wahrscheinlich eh nicht ausgleichen kann, ist er aber bis zum Selbstbehalt fällig.

Option 2:
Er beteiligt sich - so wie derzeit gewünscht - an den Kinderbetreuungskosten. Kommt meistens billiger als Option 1, zumindest aber nicht teurer, denn wenn er schon mit den Kinderbetreuungskosten am Selbstbehalt ist, ist das für ihn finanziell gehupft wie gesprungen.

Option 3:
Er wirft seinen Job hin bzw. reduziert seine Stunden. Es müßte ein DEUTLICHER Unterschied in der Betreuungszeit des Kindes feststellbar sein, um das Kind aus dem gewohnten Umfeld mit bekannten Bezugspersonen rauszureißen und in ein komplett neues Umfeld zu verfrachten.

Arbeitet er denn jetzt schon merklich weniger als sie? Wenn nein: Warum sollte eine Betreuung durch KiTa PLUS Großeltern (Achtung: Zu viele Bezugspersonen sieht das JA nicht gerne) zwingend qualitativ besser sein als eine Betreuung durch ein Au Pair?

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Re: Lese da eher raus

Antwort von Tonic2108 am 07.04.2014, 14:27 Uhr

Also hier muss ich ihn mal wirklich richtig in Schutz nehmen. Sie haben zusammengelebt bist das Kind circa ein halbes Jahr alt war. Er hat sich dann wegen unüberbrückbarer Differenzen von ihr getrennt. Vom ersten Tag an hat er alles getan, um den Kontakt zu seiner Tochter aufrecht erhalten zu können. Er ist mehrmals in der Woche abends hingefahren. Er hat regelmäßig und ständig ohne Aufforderung Unterhalt bezahlt. Das ist für ihn selbstverständlich. Er hat von Anfang an klargestellt, dass er sich lediglich von ihr trennt, nicht von dem Kind. Er hat immer alles getan, im Hinblick auf das Wohl des Kindes. Er hat sich nie durch ihr Verhalten abschrecken lassen und hat sein Besuchsrecht immer eingefordert. Er möchte ganz sicher nicht nur der zahlende Erzeuger sein. Da können sich sicher ein hoher Prozentsatz der getrennten Väter eine große Scheibe von abschneiden.

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Re: Lese da eher raus

Antwort von mf4 am 07.04.2014, 17:55 Uhr

Er will das Kind... ganz bei sich oder doch eher 50/50...
es ist noch klein aber in ein paar Jahren ist Schule ein Thema. Er sollte einen Plan haben wie das gehen soll...
Schule bei der KM im Ort hieße dann zig km täglich fahren für ihn und umgekehrt für sie.
Kann er es täglich die km in die Kita fahren? Oder geht das Kind dann in 2 Kitas?

Hier sind es auch 40km, mein Ex würde nicht 160km am Tag fahren um die Kinder in die Schule zu bringen... das ist ein teurer Spaß. Deshalb gibt es trotz guten Kontakt und Umgang nur jedes 2.WE und mehr ist nur in den Ferien möglich.

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Re: Lese da eher raus

Antwort von Tonic2108 am 07.04.2014, 18:18 Uhr

Mit Schulkind Betreuung wäre das für ihn sicher noch einfacher möglich als für sie. Sie arbeitet wiederum nochmals 40 km von ihrem Heimatort entfernt und kann schon gleich gar nicht mal eben kurz heim fahren.
Aber so sehr ins Detail gehen wollte ich eigentlich auch gar nicht. Meine Ausgangsfrage war ja eigentlich nur, ob es grundsätzlich möglich ist, dass Gerichte einem unverheirateten Vater das ABR zu sprechen.
Wenn die Kleine bei ihm lebt, ganz sicher ganz. Die Mutter könnte das Kind dann natürlich wie jeder getrennte Elternteil besuchen.
Ob und wie weit eine 50:50 Lösung möglich wäre, keine Ahnung. Da habe ich mir noch keine Gedanken darüber gemacht.

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Re: Lese da eher raus

Antwort von mf4 am 07.04.2014, 19:46 Uhr

Theroretisch... kann er hat (zumindest las ich hier nichts) in der Hand, was ihn als besseren Elternteil darstellt. Praktisch... denke ich, wird das nichts.

Geht es dem Kind denn schlecht bei der Mutter, dass es weg soll? Ein so kleines Kind, das sich noch nicht äußern kann aus seiner gewohnten Umgebung nehmen, von der Person die es hauptsächlich betreute... halte ich für nicht gut.

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Re: Lese da eher raus

Antwort von kravallie am 07.04.2014, 19:57 Uhr

also ich als mutter würde da alle, aber auch wirklich alle geschütze auffahren, damit das kind bei mir bleibt.
von dem her halte ich die chancen für gering.
gsd.

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Ich auch

Antwort von Strudelteigteilchen am 07.04.2014, 20:20 Uhr

Notfalls würde ich den Job hinwerfen. Dann hat er seine Vollzeit-Knuddel-Wohlfühlbetreuung durch die Mutter für das Kind - und zahlt sich dumm und dusslig. Wetten, daß das dann auch wieder nicht recht ist?

Ich mag diese Anti-Geschichte nicht. Da zerrt man an dem Kind rum und meint, alles besser zu können. Wobei sich mir komplett entzieht, was an der quasi unbekannten Omma besser sein soll, betreuungstechnisch, als am bekannten Au Pair. Da spukt doch wieder diese "Blut ist dicker als Wasser"-Einstellung herum.

Wer hat eigentlich die Distanz von 40 km geschaffen? War das Luxus-Haus, in dem die KM jetzt wohnt, vorher der gemeinsame Wohnsitz?

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Re: Ich auch

Antwort von kravallie am 07.04.2014, 20:25 Uhr

in das haus wollten sie zusammen gezogen sein, bis der herr sich wegen unüberbrückbaren differenzen trennte.
fragt sich, wer wie den mietvertrag unterschrieben hat, ob der herr nicht auch noch irgendwie in der pflicht stünde.
das einzig unclevere ist dann von der km gewesen, daß sie so früh wieder arbeiten gegangen ist.
hätte ich wahrscheinlich nicht gemacht.

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Re: Ich auch

Antwort von Strudelteigteilchen am 07.04.2014, 20:33 Uhr

So isses!

Manchmal tun Männer mir ja schon leid. Aber wenn da einer ankommt mit so einem dämlichen "Warum soll ich für die Kinderbetreuung zahlen, wenn Omma das kostenlos macht?", dann schwinden die Sympathien irgendwie. Kann mir keiner erzählen, daß es da nicht ums Geld geht.

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Re: Ich auch

Antwort von Tonic2108 am 07.04.2014, 20:54 Uhr

Also bitte, Mädels.
Oma sollte nicht die Betreuung machen, habe ich doch geschrieben. Er könnte sich alleine, also abgesehen vom Kindergarten, um die Kleine kümmern. Seine Eltern sind zusätzlich da, mehr nicht.
Ihr steht auf der Seite der Mutter, wahrscheinlich ist das eurer eigenen Geschichte geschuldet, also ok. Aber er ist einfach ein guter Vater, auch das soll es geben. Er hätte eben seine Tochter gerne öfter um sich., im Zweifel auch ganz. Er ist während der Beziehung in ihren Ort gezogen, danach wieder zurück in sein Heimatort. Auch das werdet ihr ihm jetzt sicher vorwerfen.
Außerdem gehören zu einer Trennung immer zwei, er hat das lange überlegt, auch wegen des Kindes.

Er will ja auch jetzt gar nicht klagen um das ABR zu bekommen. Ich habe mich eben mal gefragt ob er überhaupt Chancen hätte, eben weil sie nicht verheiratet waren.

Könnte es denn ein Kind per se nicht genauso gut beim Vater haben, wie bei der Mutter? Nicht alle Väter wollen nicht zahlen.

Im Übrigen geht ein Au Pair auch nach rinem Jahr wieder, also beständig ist das auch nicht!

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Re: Ich auch

Antwort von mf4 am 07.04.2014, 21:03 Uhr

Mein Ex ist auch ein Vater der von Beginn an alles machen konnte und auch tat, ein Vater der seinen Kindern nie was angetan hat...
und nun nach dem von ihren 10 Lebenjahren sie 7 nur bei mir leben mit regem Umgang zum Vater fände ich es gaaaaar nicht okay, wenn er um die Ecke käme, dass das alles was ich tat weniger ist als er gegeben hat.
Er zog übrigens auch zu uns und dann wieder in den alten Heimatort... sein Pech... wäre er da geblieben dann hätte er mehr Umgang wahrnehmen können.

Ja auch ein Vater kann ein guter Elternteil sein aber es geht doch darum ein Kind der Person zu nehmen, die es zu 90% großzog... mit welcher Begründung denn?

PS: Ich würde meine Kinder nicht weggeben, weil er meint er kann das auch und zwar aus dem Grund, dass hier ihr Umfeld ist, die Kita war und jetzt die Schule ist und sie zu 90% bei mir leben und das ca. 3/4 ihres Lebens.

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Re: Ich auch

Antwort von mf4 am 07.04.2014, 21:07 Uhr

Das Kind ist 2,5... die ersten Monate (an die es sich nicht erinnert) gab es Papa + Mama. Dann 90% Mama und 10% Papa... richtig?
Meinst du wirklich es gehört mehr zu ihm als zu ihr?

Er soll in ihre Nähe ziehen, ins Nachbarhaus und eine gute Bindung aufbauen mit mehr und mehr Umgang... das halte ich für besser als an einem Kind herumzuzerren, weil sie ja bereits das Haus hat, was er nicht haben konnte.

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Re: Ich auch

Antwort von Strudelteigteilchen am 07.04.2014, 21:29 Uhr

Aber der Ausgangspunkt der Frage war ja nicht "Die Mutter ist eine schlechte Mutter, was kann ich tun?" sondern "Die Mutter will, daß ich das Haus und das Au Pair bezahle, was kann ich tun?" Das wirkt - hmm, irgendwie eben doch geldgeil statt fürsorglich.

Mein Ex war ein wunderbarer Vater, wirklich. Er hatte sogar Erziehungszeit für das große Kind genommen. Aber nach der Scheidung zog er knapp 1.000 km weit weg. Das war seine Entscheidung, also muß er mit den Konsequenzen leben. Er ist immer noch ein guter Vater, aber nur noch ein bis zwei Wochen im Jahr. So ist das Leben - Entscheidungen haben Folgen, und manche sind doof. Aber warum soll das Kind die Konsequenzen tragen, indem es aus dem gewohnten Lebensumfeld gerissen wird? Einfach mal so, weil der KV das so meint?

Ich habe gesagt, was ich an Stelle der KM machen würde. Ich sage Dir gerne, was ich an Stelle des KV machen würde: Eine Wohnung um die Ecke von dem Haus der KM suchen und dann den Umgang langsam ausweiten. Evtl. die Stunden reduzieren, um mehr Zeit für Umgang zu haben. Alltag mit dem Kind herstellen, zum KiA gehen, Elternabende besuchen, mit dem Kind Schuhe kaufen, auf den Spielplatz gehen, Playdates mit den Freunden des Kindes veranstalten. Dann hat er eine Chance, die KM langsam und für sie kaum merklich zur Seite zu drängen.

Er will die Sache übers Knie brechen. Ich habe dafür sogar ein wenig Verständnis, aber dem Kindeswohl tut das nichts Gutes. Wenn das Kind 2,5 ist und er sich von der KM getrennt hat, als das Kind 6 Monate alt war, hat er zwei Jahre gepflegt verpennt. In der Zeit hätte er sich schon schick ins Leben des Kindes drängen können. Es braucht Zeit, diese zwei Jahre aufzuholen. Kann man doof finden, ist aber so.

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Re: Ich auch

Antwort von kravallie am 08.04.2014, 9:14 Uhr

nein, Tonic, das Verständnis für die mutter ist nicht meiner eigenen geschichte geschuldet, sondern meinem mutter- und auch frau-sein.
wie würdest DU es finden, wollte dir der vater deiner kinder das abr streitig machen??? und das offenbar nur weil sie sich und dem Kind das zusammen gemietete ( oder gekaufte ) haus erhalten will.

*Könnte es denn ein Kind per se nicht genauso gut beim Vater haben, wie bei der Mutter? Nicht alle Väter wollen nicht zahlen.*

doch, gibt einzelfälle, der geschilderte schein mir persönlich keiner zu sein.

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Re: Ich auch

Antwort von Tonic2108 am 08.04.2014, 10:36 Uhr

Na klar würde ich das auch nicht gut finden.
Allerdings will er das ABR nicht aufgrund des Hauses streitig machen, sondern weil sie die Betreuung nicht anständig geregelt bekommt. Sie klagt doch selbst darüber.
Mal ganz davon abgesehen, dass er sicher mehr Zeit für das Kind hätte, da sie ja auch nachmittags und abends zu Hause weiter arbeitet und so ihr Kind praktisch gar nicht sieht.
Sie hat sich in vielerlei Hinsicht wirklich schlecht ihm gegenüber verhalten. Von den vereitelten Besuchen mal ganz abgesehen.

Ist doch auch irgendwie sehr ätzend, wenn man sein Kind sehen will, sich kümmern will und die Mutter hat nichts besseres zu tun als das ständig irgendwie zu unterbinden.
Ich denke ich kenne ihn besser als du, von daher kann ich wahrscheinlich besser einschätzen ob ein guter Vater ist oder nicht.

Aber schlussendlich wird er wahrscheinlich nicht vor Gericht ziehen um das ABR zu bekommen. Ich gehe schwer davon aus, dass sie irgendwie eine Einigung finden, die dann auch durchgezogen wird. Meine Ursprungs Frage war ja auch nur, wenn du mal nachliest, ob die Richter überhaupt das ABR unverheirateten Vätern zusprechen.

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Re: Ich auch

Antwort von kravallie am 08.04.2014, 10:55 Uhr

na ja, sie bekommt die Betreuung nicht geregelt, weil sie ein haus unterhalten muß, daß ja eigentlich zusammen bezogen und bezahlt haben wollten. deswegen sucht sie eine lösung in form eines au pairs, was m.e. nicht das schlechteste ist, der mann findet es aber schlecht, weil er es-zu unrecht-bezahlen soll.

deine frage ist schon längst beantwortet, es spielt nämlich keine rolle, ob verheiratet gewesen oder nicht, allein wo das Kind den lebensmittelpunkt hatte und hat.
da hat sich der mann halt nicht mit ruhm bekleckert, denn, wie du richtig erkannt hast, er ist u.a. weiter weggezogen.
nur freiwillig unterhalt zahlen, was er, wenn er angestellt ist MUSS, macht keinen guten vater aus. auch wenn du ihn besser kennst.

wie ich oben schon schrieb, wenn du nachliest, richter fällen kuriose urteile, aber ich glaube, in dem fall hätte dein bekannter eh das nachsehen....

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Umgang fest regeln

Antwort von mf4 am 08.04.2014, 17:46 Uhr

Was will er denn?
Das Kind bei sich haben um es dann der Mutter aus Rache nicht mehr zu geben...
Umgang mit Hilfe des JA oder ggf. gerichtlich festmachen wäre wohl angebrachter.

Zu der Frage... jahaaaa theoretisch kann auch ein lediger Vater das ABR bekommen. Praktisch sehe ich es immer noch nicht, wenn das Kind 4/5 seines Lebens kaum Kontakt hatte... den er ja irgendwie auch 2 Jahre so hingenommen hat.

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Re: Umgang fest regeln

Antwort von Tonic2108 am 08.04.2014, 18:00 Uhr

Das Kind bei sich haben um es dann der Mutter aus Rache nicht mehr zu geben... GENAU!!!
"Umgang mit Hilfe des JA oder ggf. gerichtlich festmachen wäre wohl angebrachter."
Darauf wird es wohl hinauslaufen.
" Praktisch sehe ich es immer noch nicht, wenn das Kind 4/5 seines Lebens kaum Kontakt hatte... den er ja irgendwie auch 2 Jahre so hingenommen hat." Nein, hat er eben nicht. Er hat STÄNDIG um den Umgang gekämpft und das Kind hat heute einen super Bezug zum Vater, freut sich, wenn er kommt und liebt es bei ihm zu sein. Von 4/5 seines Lebens kaum Kontakt kann KEINE Rede sein!!!

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Re: Umgang fest regeln

Antwort von mf4 am 08.04.2014, 18:34 Uhr

2 Jahre von 2,5 sind 4/5 und wie du schreibst gab es wenig Kontakt. Das sind die Fakten und wenn er 2 Jahre gekämpft hat (wie denn?) und keinen regelmäßigen Umgang bekam dann kann er nicht genug getan habe...
meine Meinung.

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Re: Umgang fest regeln

Antwort von Tonic2108 am 08.04.2014, 20:20 Uhr

Sie gehen ja zu einem Mediator vom JA und er hatte regelmäßigen Kontakt. Aber immer wieder, wenn der Mutter was nicht gepasst hat, hat sie versucht den Umgang zu unterbinden. Dann gab es immer auf seinen Wunsch hin weitere Gespräche mit dem Mediator, der ihr mehrfach gesagt hat, sie solle ihren Groll beiseite lassen und den Umgang nicht sabotieren. Das sei nämlich nicht gut fürs Kind.

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