Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von arzule am 18.02.2012, 20:34 Uhr

Was würdet Ihr tun ???

Schau mal was ich gefunden habe:

Der zuständige Bereitschaftsarzt (Psychiater od. auch Arzt in WB) ist für eine Unterbringung zuständig. Der ordnet die Unterbringung nach Psych KG (Eigen-oder Fremdgefährdung) an, dies kann er für 24 h, dann muss ein Amtsarzt/Richter durch Anhörung des Patienten über den weiteren Verlauf entscheiden oder der Patient bleibt freiwillig auf Station. Das ist in jedem Bundesland gleich, dafür steht das Psych KG.
Außerdem kann der zuständige Betreuer eine Einweisung in Auftrag geben, dies muss aber soweit ich weiß auch durch das Vormundschaftsgericht abgesegnet werden.

Alles Gute

 
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