Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von schubuduu am 10.09.2016, 22:30 Uhr

Was ist falsch?

Hallo, ich frage hier mal wieder im Namen meines Bruders. Der Sachverhalt ist folgender: es gibt eine 50/50 Umgangsregelung, von Freitag zu Freitag. Mein Bruder befindet sich in der Ausbildung und hat zusätzlich Alg2 für den Sohn beantragt und auch bewilligt bekommen. Natürlich nicht den vollen Satz. Die Mutter hat ihrerseits Unterhaltsvorschuss beantragt (abgelehnt wegen der 50/50 Regelung), ob sie sich das Kindergeld splitten weiß ich nicht. Er bekommt es definitiv nicht voll. Es gibt ein Bildungs und Teilhabepaket, wer es beantragt hat weiß ich auch nicht. Meiner Meinung nach hört sich das alles nach einem korrektem Ablauf an. Jetzt war die Kindsmutter beim Amt und wollte ihrerseits anscheinend irgendwas beantragen. Ist dann aus allen Wolken gefallen weil schon Leistungen existieren. Sie ist so sauer darüber das sie jegliche Kommunikation einstellt. (Ich kann mir gut vorstellen das die vielleicht erst mal alles kategorisch abgelehnt haben. Vielleicht auch zu unrecht) Leider auch bei so wichtigen organisatorischen Dingen wie Einschulung/ Hortgutschein. Nun hat sie wohl einen Anwalt aktiviert und ich frage mich ob mein Bruder tatsächlich etwas unrechtmäßiges gemacht hat. Schließlich muss man ja vom Sachverhalt ziemlich überzeugt sein wenn man einen Anwalt aktiviert. Dieser muss ja Unstimmigkeiten sehen wenn er sie vertritt. Fällt euch etwas auf? Mein Bruder ist momentan einfach nur müde und will wenn es Unstimmigkeiten gibt nachbessern. Ansonsten wie ist das wenn getrennte Eltern unterschiedliche Betreuungszeiten brauchen? Gibt es dann zwei Gutscheine? Und wenn ja beantragt man den im Wohnortbezirk (Berlin) des jeweiligem Elterteils oder alles an einer Stelle? Ganz schön anstrengend... Hoffe jemand kann mich/uns schlauer machen. Grüße N.

 
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