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Geschrieben von Mutti32 am 07.09.2016, 14:53 Uhr

Unterhalt

Ein herzliches Hallo in die Runde,

hat jemand Erfahrung mit dem Thema - Vater zahlt kein Unterhalt - negiert seit 1 Jahr sämtliche Briefe vom Jugendamt - letzter Ausweg Strafanzeige bei der Polizei? Bringt das überhaupt etwas?

Kurzer Sachstand: Vater geht bewusst nur "Flaschen Sortieren" - dies hat er auch schon vor Jahren beim Jugendamt geäussert, das er nie mehr Geld verdienen wird um keinen Unterhalt zu zahlen...
Er ist eigentlich Schlosser und Maschinen- und Anlagenfahrer - d.h. er könnte deutlich mehr Geld verdienen und mehr arbeiten gehen als er es jetzt tut. Er geht jetzt aktuell max. 4 Std am Tag arbeiten als Hilfskraft in einer Kaufhalle.
Unterhalt pfänden oder vollstrecken ist eben nicht, da zu wenig Einkommen und kein Vermögen.
Egal was ihm schon geschrieben und angedroht wurde vom JA, das hat ihn alles bis heute nicht interessiert. Nun sagte mir das JA ich solle Strafanzeige bei der Polizei erstatten, vielleicht könnten die ihn bewegen endlich zu zahlen oder sich jobtechnisch neu zu orientieren?

Aber ganz ehrlich, hat das überhaupt Sinn? Ich bin das Thema irgendwie leid.
Seit 6 Jahren zahlt der Herr nicht und der deutsche Staat tut nichts wirklich.
Ich bekomme kein UHV oder ähnliches, da ich verheiratet bin.

Hat jemand Erfahrungen damit?

LG Mutti32

 
7 Antworten:

Re: Unterhalt

Antwort von shinead am 07.09.2016, 15:32 Uhr

Was sagt denn das Jugendamt. Es ist ja deren Aufgabe den Unterhalt einzutreiben und auch die erhöhte Erwerbsobligenheit umzusetzen. Ggf. eben durch eine Klage.
Da würde ich zuerst einhaken und einen strickten Zeitplan einfordern. Klappt das nicht über den Sachbearbeiter, wende Dich an den Gruppenleiter.

Wenn das alles nicht fruchtet, entziehe die Beistandschaft und suche Dir einen Rechtsanwalt.

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Re: Unterhalt

Antwort von Holzkohle am 07.09.2016, 17:23 Uhr

das hier dürfte von großem Interesse sein:

http://www.datentransfer24.de/unterhalt-pflicht-arbeiten.html

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Kündige die Beistandschaft und nehme dir einen Anwalt

Antwort von Marianna81 am 07.09.2016, 18:25 Uhr

soll das auch nicht fruchten, zeigen den Herrn an bei der Polizei. Ganz wichtig:nicht direkt aufgeben, da manche Polizisten da sehr skeptisch sind, oder die Aufnahme der Anzeige verweigern.
Wenn die Anzeige aufgenommen wird und weiter an die Staatsanwaltschaft geleitet wird, auch da: oft kommt von dort die Antwort das das Verfahren eingestellt wurde.
Dann, schnell den Gebrauch von dem Wiederspruch machen.
Versuche es, kosten würde es dir nichts, zumindest bei der Polizei. Dein Ex unterliegt einer erhöhten Erwerbsobliegenheit.
lg und viel Erfolg!

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Re: Unterhalt

Antwort von Mutti32 am 08.09.2016, 6:56 Uhr

Zu deinen Fragen shinead: Das Jugendamt hat jetzt wie gesagt seit November 2015 versucht irgendwelche Auskünfte vom KV zu bekommen. Über den Arbeitgeber haben wir die Lohnbescheinigung erhalten und die vom JA hat auch mit dem AG telefoniert. Deswegen wissen wir auch was er da macht.

Seiner erhöhten Erwerbsobliegenheit kommt er nicht nach, er sollte ständig seine Bewerbungsbemühungen darlegen aber er hat nie auf irgendein Schreiben reagiert, nichts.

Aus dem Grund hatte man mir nun zu dieser Strafanzeige geraten.

Danke Holzkohle, der Link ist sehr interessant und theoretisch liest sich das alles auch gut, aber wie will man denn jemanden zwingen seinen Arsch zu heben und sich um mehr zu bemühen damit man Unterhalt zahlen kann? So wirkliche Sanktionen gibt es doch da nicht? Ich kann mir auch nicht vorstellen das sie ihn dann in Knast stecken, das setzte doch hier in Deutschland nie jemand durch??

Danke für Eure Antworten, ich bleibe am Ball.

LG Mutti 32

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bei uns wars so....

Antwort von Limayaya am 08.09.2016, 7:55 Uhr

...KV meinte sich einen faulen Lenz machen zu können, indem er nur halbtags in einem Job arbeitete, wo er gerade mal Mindestlohn bekam.
Das JA hat ihn mehrfach angeschrieben, bekam von ihm die Auskunft, er könne ja wegen div. Erkrankungen gar nicht mehr arbeiten und wäre ja soooo froh, durch seinen Job zumindest vom ALG weg zu sein...gespickt mit div. Attesten von Ärzten, die allesamt bereits mehrere Jahre alt waren (also die Atteste, die Ärzte waren schon älter....*gggg*).
JA, "ja, da können wir nichts machen, wir können ab und an die Erwebsobliegenheit anmahnen, aber wenn er nicht will, hm...."

Beistandschaft gekündigt, die Sache meinem Anwalt übergeben....
Es kam zum Gerichtsverfahren, inzwischen war der arme, kranke Kerl noch mal in der Reha und gleich nach der Reha umgezogen. Daher hatte er seinen Job gar nicht mehr, war mittlerweile wieder auf Harz IV und uhhhhhh, wäre schon schwer, überhaupt wieder einen Arbeitgeber zu finden, der ihm mit diesen Vorerkrankungen eine Chance geben würde.
Der Richter musste mehrfach anmahnen, bis der Herr KV den Entlassbericht aus der Reha-Klinik rausrückte. Angeblich stand da auch nichts neues drin, weshalb der KV über seinen RA mehrfach mitteilen lies, dass er den Bericht deshalb nicht vorlegen würe. Erst als der Richter dann die Faxen dicke hatte, und unter Androhung von Zwangsgeld den Bericht einforderte, gings auf einmal....Schlußsatz aus einem Rehabericht, auf dem Seitenlang zu lesen war, wie es dem KV wirklich ging: "Die Leistungsfähigkeit zu einer geregelten Arbeit konnte wieder vollumfänglich hergestellt werden. Der Patient bestätigte im Abschlußgespräch, dass er seit Wochen schmerzfrei ist"
dann ist dem Richter die Kragen geplatzt: der Herr KV wurde dazu verurteilt, zumindest etwas über 200 Euro Unterhalt zu bezahlen...Rückwirkend auf die letzten 3 Jahre. Berechnet wurde da etwas aus seinem Halbtagsjob, den er ja absichtlich aufgegeben hatte....das ganze im Titel festgehalten....
Mein Rechtsanwalt hat mit dem Titel mehrfach die Gegenseite angemahnt, auch unser Verständnis gezeigt, dass der KV jetzt vermutlich keine mehrere tausend Euro ad hock hat, mit der Bitte, er möge einen vernünftigen Ratenplan vorschlagen....keine Reaktion der Gegenseite über Monate hinweg.
Dann hat mein RA die Zwangspfändung eingeleitet....war natürlich nix zu holen...aber: durch die Pfändung wurden die Bankkonten des KV eingefrohren, und dann ging es: nach nicht mal 2 Wochen hatte meine RA nicht nur einen Betrag von über 8000 Euro auf dem Konto....es kam auch ein überaus netter Brief vom gegnerischen RA, man möge die Unannehmlichkeiten verzeihen und doch jetzt -bitte, bitte- die Konten wieder frei geben.
Seither (ist jetzt etwas über ein Jahr her) kommt brav jeden Monat das Geld an.

Wie es dem Herrn KV möglich war, die 7000 Euro zu bezahlen, und woher monatlich die 200 Euro kommen (schließlich ist er immer noch auf Harz IV)....darüber will ich mir lieber gar keine Gedanken machen, sonst geht mir wieder die Hutschnur hoch...

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Re: Unterhalt

Antwort von shinead am 08.09.2016, 10:32 Uhr

Ich habe auch die Beistandschaft damals gekündigt (die waren der Meinung, dass UHV doch absolut ausreicht) und bin zu einer RAin gegangen. Dort wurde dann die Erwerbsobliegenheit eingefordert. Das hat schon geholfen, seit dem zahlen die Eltern des KV den Unterhalt.

Grundsätzlich ist dem KV neben dem Vollzeitjob ein Nebenjob zuzumuten um sich in die Lage zu versetzen den Unterhalt aufzubringen.
Verweigert er sich komplett, kann ein fiktives (zusätzliches) Einkommen angesetzt werden. Es gibt schon Möglichkeiten.

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Re: Kündige die Beistandschaft und nehme dir einen Anwalt

Antwort von Pamo am 08.09.2016, 11:12 Uhr

Dreh doch den Speiß um und rate dem zuständigen Mitarbeiter beim Jugendamt, Strafanzeige gegen den KV zu erstatten. Sogar das JobCenter hat dafür speziell abgestellte Juristen im Hause.

Vor allem rate ich dringend dazu, diese Aufforderungen in der Schriftform vorzulegen. Sonst passiert da ganz oft gar nichts, die Zeit wird mit unverbindlichen Telefonaten vertrödelt.

Falls du schriftlich bekommst, dass das Jugendamt trotz Beistandschaft nicht für das Kind tätig werden kann/will, kannst du immer noch die Beistandschaft beenden und einen Anwalt beauftragen.

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