Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Gucci75 am 11.09.2016, 10:06 Uhr

Was ist falsch?

Dadurch, dass dein Neffe bei der KM gemeldet ist, hat sie ja schon den Vorteil der LSK 2. Dein Bruder hat, auch wenn das Kind die Hälfte des Monats bei ihm ist, die LSK 1.
Unterhalt zahlt man sich bei der 50:50 -Regelung nicht gegenseitig, da ja jeder das Kind in bar und natural unterhält. Deshalb gibt es auch keinen Unterhaltsvorschuss.

Das Bildungs- und Teilhabepaket sollte kein Streitpunkt sein. Einer beantragt es für das Kind. Und für das Kind wird es doch auch eingesetzt, da sollte man doch besprechen können, wie die Unterstützungsleistung dem Kind zu gute kommen soll.

Zu dem Betreuungsgutschein, ist dieser für die Hortbetreuung? Diese ist ja überall anders regelt. Aus meinem Berufsfeld kenne ich eine Frau, die ebenfalls die 50:50- Regelung lebt.
Das Kind ist beim KV gemeldet. Es geht in die Schule des Wohnbezirks und dort auch in den Hort.
Die Arbeitszeiten hat sie den Schul- und Hortzeiten angepasst. Teilzeit würde nicht zum Leben reichen, da ja kein UH gezahlt wird.
Vermutlich müssen sich dein Bruder und die KM da ebenfalls absprechen und entgegenkommen.

 
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