Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mf4 am 11.09.2016, 9:02 Uhr

Was ist falsch?

Ich vermute das ist dann eine temporäre Bedarfsgemeinschaft.

Ich vermute, dass bei der 50:50-Regelung beide in ihrem Jobcenter beantragen müssen und jeder anteilig Beihilfen bekommt, die der andere dann für den Zeitraum nicht bekommt.

Wie läuft das denn?
Kosten für Schulessen z.B. zahlt er für 2 Wochen und sie auch für 2 Wochen im Monat? Oder nur einer? Dann stünde demjenigen ja auch die Teilhabe dafür zu.

 
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