Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von schubuduu am 10.09.2016, 22:30 Uhr

Was ist falsch?

Hallo, ich frage hier mal wieder im Namen meines Bruders. Der Sachverhalt ist folgender: es gibt eine 50/50 Umgangsregelung, von Freitag zu Freitag. Mein Bruder befindet sich in der Ausbildung und hat zusätzlich Alg2 für den Sohn beantragt und auch bewilligt bekommen. Natürlich nicht den vollen Satz. Die Mutter hat ihrerseits Unterhaltsvorschuss beantragt (abgelehnt wegen der 50/50 Regelung), ob sie sich das Kindergeld splitten weiß ich nicht. Er bekommt es definitiv nicht voll. Es gibt ein Bildungs und Teilhabepaket, wer es beantragt hat weiß ich auch nicht. Meiner Meinung nach hört sich das alles nach einem korrektem Ablauf an. Jetzt war die Kindsmutter beim Amt und wollte ihrerseits anscheinend irgendwas beantragen. Ist dann aus allen Wolken gefallen weil schon Leistungen existieren. Sie ist so sauer darüber das sie jegliche Kommunikation einstellt. (Ich kann mir gut vorstellen das die vielleicht erst mal alles kategorisch abgelehnt haben. Vielleicht auch zu unrecht) Leider auch bei so wichtigen organisatorischen Dingen wie Einschulung/ Hortgutschein. Nun hat sie wohl einen Anwalt aktiviert und ich frage mich ob mein Bruder tatsächlich etwas unrechtmäßiges gemacht hat. Schließlich muss man ja vom Sachverhalt ziemlich überzeugt sein wenn man einen Anwalt aktiviert. Dieser muss ja Unstimmigkeiten sehen wenn er sie vertritt. Fällt euch etwas auf? Mein Bruder ist momentan einfach nur müde und will wenn es Unstimmigkeiten gibt nachbessern. Ansonsten wie ist das wenn getrennte Eltern unterschiedliche Betreuungszeiten brauchen? Gibt es dann zwei Gutscheine? Und wenn ja beantragt man den im Wohnortbezirk (Berlin) des jeweiligem Elterteils oder alles an einer Stelle? Ganz schön anstrengend... Hoffe jemand kann mich/uns schlauer machen. Grüße N.

 
19 Antworten:

Re: Was ist falsch?

Antwort von Pamo am 11.09.2016, 7:52 Uhr

Bei welchem Elternteil ist das Kind gemeldet?

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Re: Was ist falsch?

Antwort von schubuduu am 11.09.2016, 8:20 Uhr

Bei der Mutter, bei ihr ist das Schuleinzugsgebiet...

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Re: Was ist falsch?

Antwort von Pamo am 11.09.2016, 8:28 Uhr

Ich gehe davon aus, dass das Bildungs- und Teilhabepaket, das Kindergeld und eventuelle H4-Anträge von der Mutter ausgehen sollte. Falls der Vater dies unabgesprochen bereits beantragt hat, dann kann ich mir vorstellen dass sie das erzürnt. Der Vater zahlt auch keinen Unterhalt, richtig? Beim 50:50-Modell zahlen sich beide gegenseitig Unterhalt...

Anscheinend ist eine Menge zwischen den Beiden nicht richtig durchdacht bzw abgesprochen. Vielleicht können sie das nun mit Hilfe des Anwalts einvernehmlich klären?

Ist das Wechselmodell nach der Einschulung eigentlich noch tragfähig, sind die Wege für das Kind dann noch bewältigbar?

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Re: Was ist falsch?

Antwort von schubuduu am 11.09.2016, 9:01 Uhr

Echt? Also das mit dem Unterhalt? Eigentlich haben sie ja die gleichen Kosten für das Kind oder? Warum sollte der eine den anderen tragen. Wenn dem so wäre hätte sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder er. Wären ja dann die Schulden des anderem. Sie waren ja nicht verheiratet. Ja es ist extrem schwierig und vielleicht muss das ganze wirklich über den Weg festgelegt werden damit beide Parteien eine Art Fahrplan haben. Ich denke es wird bei der 50/50 Regelung bleiben. Die beiden wohnen in aneinander angrenzenden Bezirken und haben das bisher gut geregelt bekommen. Zumindest das Zeitmanagement.

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Re: Was ist falsch?

Antwort von mf4 am 11.09.2016, 9:02 Uhr

Ich vermute das ist dann eine temporäre Bedarfsgemeinschaft.

Ich vermute, dass bei der 50:50-Regelung beide in ihrem Jobcenter beantragen müssen und jeder anteilig Beihilfen bekommt, die der andere dann für den Zeitraum nicht bekommt.

Wie läuft das denn?
Kosten für Schulessen z.B. zahlt er für 2 Wochen und sie auch für 2 Wochen im Monat? Oder nur einer? Dann stünde demjenigen ja auch die Teilhabe dafür zu.

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Re: Was ist falsch?

Antwort von schubuduu am 11.09.2016, 9:04 Uhr

Achso mein Bruder bekommt ja nur eine Teilleistung und die ist quasi für den Zeitraum beantragt worden in der er seinen Sohn hat. Das kann ja die Mutter nicht für ihn beantragen, vorallem nicht wenn sie zu dem Zeitpunkt selbst keinen Anspruch hatte

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Re: Was ist falsch?

Antwort von schubuduu am 11.09.2016, 9:10 Uhr

Das weiß ich nicht. Mein Neffen ist gestern erst eingeschult worden und es sind nicht immer Leistungen beantragt worden weil beide zwischen durch beschäftigt waren. Ich denke die nächste Anlaufstelle wird die Betreuungsgutscheinstelle sein

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Re: Was ist falsch?

Antwort von Gucci75 am 11.09.2016, 10:06 Uhr

Dadurch, dass dein Neffe bei der KM gemeldet ist, hat sie ja schon den Vorteil der LSK 2. Dein Bruder hat, auch wenn das Kind die Hälfte des Monats bei ihm ist, die LSK 1.
Unterhalt zahlt man sich bei der 50:50 -Regelung nicht gegenseitig, da ja jeder das Kind in bar und natural unterhält. Deshalb gibt es auch keinen Unterhaltsvorschuss.

Das Bildungs- und Teilhabepaket sollte kein Streitpunkt sein. Einer beantragt es für das Kind. Und für das Kind wird es doch auch eingesetzt, da sollte man doch besprechen können, wie die Unterstützungsleistung dem Kind zu gute kommen soll.

Zu dem Betreuungsgutschein, ist dieser für die Hortbetreuung? Diese ist ja überall anders regelt. Aus meinem Berufsfeld kenne ich eine Frau, die ebenfalls die 50:50- Regelung lebt.
Das Kind ist beim KV gemeldet. Es geht in die Schule des Wohnbezirks und dort auch in den Hort.
Die Arbeitszeiten hat sie den Schul- und Hortzeiten angepasst. Teilzeit würde nicht zum Leben reichen, da ja kein UH gezahlt wird.
Vermutlich müssen sich dein Bruder und die KM da ebenfalls absprechen und entgegenkommen.

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Re: Was ist falsch?

Antwort von schubuduu am 11.09.2016, 11:19 Uhr

Danke für die Antworten. Das war sehr aufschlussreich. Leider kommuniziert die Mutter gar nicht mehr. Deshalb weiß auch keiner Bescheid wie das mit dem Teilhabepaket jetzt weiter geht. Also wird das wohl über den Anwalt laufen. Ist vielleicht auch nicht so schlecht...

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Re: Was ist falsch?

Antwort von Petra28 am 11.09.2016, 11:29 Uhr

"Schließlich muss man ja vom Sachverhalt ziemlich überzeugt sein wenn man einen Anwalt aktiviert."
==>Muss man nicht.

"Dieser muss ja Unstimmigkeiten sehen wenn er sie vertritt."
==>Muss er nicht, es gibt solche und solche Anwälte. Manche machen es nur für das Geld, egal wie absurd das Ansinnen des Mandanten ist.

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Re: Was ist falsch?

Antwort von Dreierbande am 11.09.2016, 15:12 Uhr

Wenn Papa Leistungen nach SGB2 bekommt und Kind zwischenzeitlich in seiner Bedarfsgemeinschaft lebt, stehn dem Kind für diese Zeit auch Leistungen nach dem SGB2 zu - ob Mama das will oder nicht interessiert hierbei nicht.

Für das Kind allerdings steht nur soviel an BuT-Leistungen zu, wie auch anderen anspruchsberechtigten Kindern und nicht doppelt ( da müßten die Eltern dann, auch wenn die Mama es momentan nicht will, sich zusammensetzen und darüber beraten, wofür genau die Leistungen nach BuT beantragt werden wollen, es macht ja keinen Sinn wenn beide z.B. für das gleiche Mittagessen und den gleichen Schulausflug diese Leistungen beantragen und für die Freizeitgestaltung müssen sich die beiden auch absprechen, was davon übers BuT laufen soll.

Wenn das Kind wirklich zu 50% beim Papa ist, steht diesem auch der halbe Alleinerziehendenmehrbedarf zu ( ich weiß jetzt nicht wie alt das Kind ist, ab einem bestimmten Alter wirds weniger bzw. entfällt dann ganz ). Wenn die Mama ebenfalls Leistungen nach SGB2 bekommt stehen ihr für das Kind ebenso anteilig der Regelsatz zu, wie auch der hälftige Alleinerziehendenmehrbedarf ( ich gehe mal davon aus, dass beide Eltern alleinerziehend sind in ihrer Zeit) und auch BuT - aber insgesamt nur einmal fürs Kind und nicht doppelt - wie geschrieben - hier muß sich abgesprochen werden, wenn die Mutter nun auch Leistungen beantragen will.

Das Kindergeld wird beim SGB2 der Bedarfsgemeinschaft angerechnet, in der das Kindergeld ausgezahlt wird.

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Re Eins steht ganz sicher fest...

Antwort von fsw am 11.09.2016, 16:02 Uhr

wenn Vater und Mutter NICHT kommunizieren,ist die 50/50- Regelung ganz schlecht für das Kind.Leider!!! So funktioniert das nicht.Nur wenn beide Elternteille sich einig sind und miteinander reden können,macht diese Regelung Sinn.Das arme Kind.Alles zum Wohle des Kindes wiedermal.

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Re: Re Eins steht ganz sicher fest...

Antwort von schubuduu am 11.09.2016, 18:51 Uhr

Ja die Einschulung war auch von der Dynamik ziemlich anstrengend auch wenn sich alle zusammen gerissen haben. Ich hoffe sehr das das irgendwann aufhört. Ich versuche zu begreifen warum sie so blockt, dreh und wende die Situation. Sehe aber nicht das mein Bruder etwas falsch macht

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Re: Re Eins steht ganz sicher fest...

Antwort von fsw am 11.09.2016, 19:04 Uhr

Manchmal ist es Eifersucht,oder,dem Anderen könnte es ja besser gehen,also Neid oder was weiß ich...Ja,einer will immer Macht über den Anderen haben.Das ist total schwierig und nicht normal.Ich kenne das leider...

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Re: Was ist falsch?

Antwort von kirshinka am 12.09.2016, 3:13 Uhr

Warum Sie sie blockt?
Weil sie dan Kind alleine haben will und die 50/50 Regelung abschaffen - aus welchem Grund auch immer (mein Tip).

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Re: Was ist falsch?

Antwort von schubuduu am 12.09.2016, 7:10 Uhr

Nein die Theorie kommt null hin... Sie feilscht um jede freie Minute. Gott sei dank. Andersrum wäre schlimmer für Kind und Vater

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Re: Was ist falsch?

Antwort von shinead am 12.09.2016, 8:51 Uhr

Wenn er H4 für den Sohn beantragt hat und der Bescheid nur jene Wochen umfasst, die das Kind bei ihm ist, dann ist das vollkommen richtig gelaufen. Da kann die KM ihm schon mal nichts.

Die KM müsste dann ganz unabhängig für ihre Betreuungszeit ebenfalls H4 beantragen können.

Dein Bruder sollte sich an das Jugendamt wenden und um ein moderiertes Gespräch bitten. Gerade, da er ja gewillt ist, eventuelle Fehler wieder zu korrigieren. In dem Gespräch sollte erst einmal das Problem definiert werden.

Hat er schon ein Schreiben vom Anwalt?

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Re: Was ist falsch?

Antwort von schubuduu am 12.09.2016, 9:07 Uhr

Es gab schon mehrere Mediationsgespräche. Es steht wohl auch wieder eins an. Bisher kam noch nichts nur immer wieder "du wirst schon sehen, mein Anwalt freut sich schon" usw...
Vielleicht spinnt sie auch nur rum

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Re: Was ist falsch?

Antwort von shinead am 12.09.2016, 10:34 Uhr

Erst mal ganz entspannt zurück lehnen. Der Anwalt wird ihn anschreiben. Mit dem Anschreiben besorgt er sich einen Beratungsschein und besorgt sich einen eigenen Anwalt.

Das bisher etablierte System der 50/50 Regelungen wegen einer Blockade von ihr zu kippen wird schwierig für sie und wenn die Arge einen Fehler gemacht hat, dann wird die Arge den beheben müssen.

Dein Bruder kann noch einmal den Bescheid checken, ob der wirklich nur die Leistungen alle zwei Wochen empfängt. Den Rest muss er abwarten.

Normalerweise kommt der Brief vom Anwalt recht zügig nach dem Termin. Meine RA hatte damals noch taggleich den Brief geschrieben. Spätestens nach 5 Tagen sollte er eigentlich Post haben.

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